Absenkungsanspruch durchsetzen für Mieter in Deutschland

Miete & Mietpreisbremse 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland haben Sie das Recht, bei erheblichen Mängeln die Miete zu mindern oder einen Absenkungsanspruch geltend zu machen. Diese Praxisanleitung zeigt, wie Sie Mängel dokumentieren, den Vermieter korrekt schriftlich informieren und Fristen setzen, damit die Forderung später durchsetzbar ist. Wir erklären verständlich die relevanten Paragrafen des BGB, welche Formen der Beweissicherung helfen und wann sich eine Klage beim Amtsgericht empfiehlt. Die Tipps richten sich an Mieter ohne juristischen Hintergrund und helfen, typische Fehler zu vermeiden, die Ansprüche schwächen können. So sind Sie vorbereitet, ob es zu einer Einigung kommt oder zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Was ist ein Absenkungsanspruch?

Ein Absenkungsanspruch bedeutet, dass die Miete gemindert oder zurückbehalten werden kann, wenn die Wohnung Mängel hat, die ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigen (BGB §§ 535–536).[1] Mieter können in vielen Fällen die Miete anteilig kürzen, bis der Vermieter den Mangel beseitigt. Bei Streitigkeiten entscheidet oft das Amtsgericht; in höheren Instanzen kann der Bundesgerichtshof Präzedenzfälle schaffen.[3]

In vielen Fällen reicht eine präzise Dokumentation der Mängel für eine starke Beweislage.

Sofortmaßnahmen für Mieter

  • Dokumentieren Sie Mängel sofort mit Fotos, Datum und einer kurzen Beschreibung.
  • Informieren Sie den Vermieter schriftlich per E-Mail und Einschreiben und fordern Sie Abhilfe.
  • Setzen Sie eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung (z. B. 14 Tage) und nennen Sie konkrete Termine.
  • Behalten Sie Zahlungen getrennt und berechnen Sie die angemessene Minderungsquote dokumentiert für Ihre Unterlagen.
Bewahren Sie alle Belege und Kommunikationskopien in einem Ordner auf.

Formulare und Muster (amtliche Hinweise)

Es gibt keine bundeseinheitliche Pflichtformular für eine Mietminderung, aber für gerichtliche Schritte nutzen Sie die Klageformulare der Justizportale des jeweiligen Amtsgerichts. Für zivilrechtliche Verfahren sind Regeln der Zivilprozessordnung relevant.[2]

Eine klare, sachliche Mängelanzeige erhöht die Chance auf schnelle Beseitigung.

Beweise sinnvoll sichern

Fotodokumentation, Zeugenbenennung, Messprotokolle (z. B. Feuchte- oder Lärmmessung) und Schriftverkehr sind entscheidend. Beschreiben Sie Ursache, Eintrittszeitpunkt und Auswirkungen des Mangels. Wenn der Vermieter Reparaturen verweigert, notieren Sie Termine und Reaktionen.

Beispiel für eine Mängelanzeige (Kurzform)

Schildern Sie kurz: wann der Mangel begann, wie er konkret ausfällt, welche Räume betroffen sind, und fordern Sie eine Frist zur Beseitigung. Wenn möglich, fügen Sie Fotos bei und kündigen an, dass Sie bei ausbleibender Reaktion eine Mietminderung geltend machen.

Reagieren Sie fristlos nicht mit eigenmächtigen Maßnahmen ohne rechtliche Beratung, wenn die Lage unklar ist.

FAQ

Wie hoch darf die Mietminderung sein?
Die Höhe hängt vom Ausmaß der Gebrauchseinschränkung ab; Gerichte entscheiden fallabhängig, oft in Prozent der Bruttomiete.
Muss ich weiter Miete zahlen?
Ja, grundsätzlich weiterzahlen; die Minderungsbeträge sollten dokumentiert und separat verfügbar gehalten werden.
Wann sollte ich klagen?
Wenn der Vermieter trotz berechtigter Mängelanzeigen und angemessener Frist nicht handelt, ist eine Klage beim Amtsgericht der nächste Schritt.

Anleitung

  1. Feststellen und dokumentieren Sie den Mangel mit Datumsangaben und Fotos.
  2. Senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter und setzen Sie eine klare Frist (z. B. 14 Tage).
  3. Warten Sie die Frist ab und sammeln Sie alle Antworten und Nachweise.
  4. Berechnen Sie die prozentuale Mietminderung und buchen Sie Beträge getrennt, um später die Forderung belegen zu können.
  5. Wenn keine Einigung gelingt, reichen Sie eine Klage beim zuständigen Amtsgericht ein oder suchen Sie rechtliche Beratung.
Führen Sie eine fortlaufende Mängelliste mit Datum für jeden Vorfall.

Hilfe und Unterstützung

  • Kontakt Justizportal (Amtsgerichte und Gerichte) für Formulare und lokale Zuständigkeit.
  • Kontakt Bundesministerium der Justiz für rechtliche Hintergrundinformationen.
  • Kontakt Gesetze im Internet für vollständige Gesetzestexte (BGB, ZPO).

  1. [1] Gesetze im Internet: BGB §536
  2. [2] Gesetze im Internet: ZPO
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) - Startseite
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.