Absenkungsanspruch für Mieter in Deutschland
Wann greift ein Absenkungsanspruch?
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Pflichten von Vermieter und Mieter, insbesondere in den §§ 535–580a.[1] Ein Mangel liegt vor, wenn die vereinbarte Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt ist. Typische Fälle sind Schimmel, Heizungsausfall oder erhebliche Lärmbelästigung. Entscheidend sind der Zeitpunkt der Kenntnis und ob der Vermieter Gelegenheit zur Beseitigung hatte.
Mangelanzeige und Dokumentation
Melden Sie Mängel immer schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung. Dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort, Umfang des Mangels sowie alle Kontakte mit dem Vermieter. Saubere Nachweise erleichtern spätere rechtliche Schritte.
- Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter mit klarer Fristsetzung.
- Fristsetzung (z. B. 14 Tage) und Nachverfolgung per Einschreiben oder E‑Mail.
- Fotos, Datumsangaben und ein Mängelprotokoll mit genauen Beschreibungen erstellen.
- Mietminderung anteilig berechnen und nur einbehalten, wenn die rechtliche Grundlage klar ist.
Formulare und gerichtliche Schritte
Bei unbeantworteten Mängelanzeigen kann eine Klage beim Amtsgericht nötig werden; die Verfahrensregeln stehen in der Zivilprozessordnung.[2] Offizielle Formulare wie das Klageformular (Zivilklage) oder der Online‑Mahnantrag sind über Justizportale erhältlich. https://www.justiz.de Ein praktisches Beispiel: Sie setzen eine 14‑tägige Frist, melden den Mangel per Einschreiben und reichen bei Fristablauf eine Klage beim zuständigen Amtsgericht ein.
Bei Berufungen und obergerichtlichen Entscheidungen können Präzedenzfälle des Bundesgerichtshofs relevant sein.[3]
FAQ
- Wann darf ich die Miete mindern?
- Wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt ist und der Vermieter die Mängel nicht in angemessener Frist behebt, kann eine Mietminderung zulässig sein.
- Wie dokumentiere ich Mängel richtig?
- Erstellen Sie Fotos mit Datum, führen Sie ein Protokoll und versenden Sie eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung an den Vermieter.
- Welches Gericht ist zuständig für Mietstreitigkeiten?
- Für die erste Instanz ist in der Regel das Amtsgericht zuständig; bei Berufung das Landgericht, und in Rechtsfragen kann der BGH als oberstes Gericht eine Rolle spielen.
Anleitung
- Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos, Datum und einer klaren Beschreibung.
- Senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter und setzen Sie eine angemessene Frist.
- Warten Sie die Frist ab und behalten Sie Nachweise über Versand und Empfang.
- Prüfen Sie die rechtliche Grundlage für eine Mietminderung und berechnen Sie den angemessenen Anteil.
- Wenn nötig, reichen Sie Klage beim zuständigen Amtsgericht ein und fügen Sie alle Beweise bei.
- Bei Berufung beachten Sie Fristen und Formvorschriften der weiteren Instanzen.