Als Mieter: Zutritt nur mit Ankündigung in Deutschland

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Wenn der Vermieter Ihre Wohnung betreten will, sind Ihre Rechte als Mieter in Deutschland klar geschützt. Viele Konflikte entstehen, weil Vermieter und Mieter unterschiedliche Erwartungen an Ankündigung, Zweck und Fristen haben. Dieser Leitfaden erklärt praxisnah, wann ein Zutritt rechtlich erlaubt ist, welche Fristen und Formen zu beachten sind, welche Ausnahmen (z. B. Notfälle) gelten und wie Sie sich als Mieter verhalten können, um Privatsphäre und Wohnqualität zu wahren. Außerdem finden Sie Hinweise zu offiziellen Formularen, beispielhaften Formulierungen für die Kommunikation mit dem Vermieter und konkreten Schritten, wenn ein Streit vor dem Amtsgericht landet.

Was regelt das Mietrecht?

Grundsätzlich sind die Pflichten von Vermieter und Mieter im BGB verankert, insbesondere die Regelungen zu Pflichten des Vermieters, Mängelbeseitigung und Kündigungsschutz unter §§ 535–580a.[1] Diese Vorschriften bestimmen, wann Zutritt gerechtfertigt ist und welche Rechte Sie zur Wahrung der Wohnung und Ihrer Privatsphäre haben.

In den §§ 535–580a BGB stehen die grundlegenden Rechte im Mietverhältnis.

Zutritt: Wann darf der Vermieter kommen?

Zutritt ist nur bei vorhandenem Grund und in angemessener Form erlaubt. Übliche Gründe sind:

  • Reparaturen (repair): notwendige Instandsetzung von Heizung, Sanitär oder Elektrik.
  • Besichtigungstermine (appointment): bei Verkauf oder Neuvermietung nach vorheriger Absprache.
  • Ablesen von Zählern (meter/read): regelmäßige Messungen zu vereinbarten Zeiten.
  • Wartung und Inspektion (entry): planbare Zugänge nach Ankündigung.
  • Notfälle (safety): bei akuter Gefahr für Personen oder die Wohnung (Wasserschaden, Brandgefahr).
Dokumentieren Sie Termine und Gründe schriftlich, um späteren Streit zu vermeiden.

Ankündigung und Fristen

Gesetzlich gibt es für die Ankündigungsfrist keine feste Vorgabe; die Ankündigung muss jedoch "angemessen" sein. In der Praxis sind 24–48 Stunden üblich, wenn kein dringender Grund vorliegt. Bei wiederholten, kurzfristigen Ankündigungen können Mieter widersprechen oder eine schriftliche Regelung verlangen.

Form und Nachweis

Die Ankündigung sollte möglichst schriftlich erfolgen (E-Mail, Brief, Nachricht), damit Sie einen Nachweis haben. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Grund und Namen der Person, die kommen will. Fotos und Zeugen sind bei Auseinandersetzungen hilfreich.

Bewahren Sie alle Nachrichten und Fotos zu Zutritten geordnet auf.

Anleitung

  1. Prüfen Sie zunächst den Grund des Zutritts und dokumentieren Sie Datum und Inhalt der Ankündigung.
  2. Fordern Sie bei unklaren Gründen eine schriftliche Ankündigung an und nennen Sie einen konkreten Zeitraum (notice).
  3. Erlauben Sie den Zutritt nur für begründete, notwendige Arbeiten und begleiten Sie den Termin, wenn möglich.
  4. Wehren Sie in nicht dringenden Fällen ungerechtfertigten Zutritt ab und dokumentieren Sie den Vorfall.
  5. Wenn Konflikte bestehen, suchen Sie rechtliche Beratung oder kontaktieren Sie die zuständige Stelle am Amtsgericht (court) für Mietsachen.[3]
  6. Bei Eskalation können Sie Unterlassung und, falls nötig, gerichtliche Schritte prüfen; Verfahrensregeln finden sich in der ZPO.[2]

Formulare und Muster

Offizielle Formulare für Gerichtsverfahren und Hinweise zu Kündigungen und Klagen werden von staatlichen Stellen bereitgestellt. Wichtige Bezeichnungen und Beispiele:

  • Kündigungsschreiben (schriftliche Kündigung): Name des Vermieters, genaue Bezeichnung der Wohnung, Kündigungsgrund und Datum; in einfachen Fällen ein formloser Brief reicht.
  • Widerspruch gegen Zutritt (Schriftliche Aufforderung): Formulieren Sie klar, dass Sie Zutritt nur bei rechtmäßigem, angekündigtem Termin erlauben.
  • Klageeinreichung / Klageformular des Amtsgerichts: Wird nötig bei Räumungsklagen oder Streit über Unterlassung; konkrete Vordrucke und Hinweise finden Sie auf den Justizseiten.
Reagieren Sie zeitnah schriftlich auf unzulässige Zutrittsversuche, um Rechtsverlust zu vermeiden.

FAQ

Muss der Vermieter immer ankündigen, bevor er die Wohnung betritt?
Ja, grundsätzlich muss der Vermieter den Zutritt ankündigen und einen rechtlichen Grund nennen; nur in Notfällen ist ein sofortiger Zutritt gerechtfertigt.
Welche Frist gilt für eine Ankündigung?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist; üblich und in der Praxis angemessen sind 24–48 Stunden bei nicht dringenden Anliegen.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter ohne Ankündigung kommt?
Dokumentieren Sie den Vorfall, verweigern Sie den Zutritt in nicht dringenden Fällen, fordern Sie eine schriftliche Erklärung an und prüfen Sie rechtliche Schritte vor dem Amtsgericht.[3]

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – gesetze-im-internet.de
  3. [3] Informationen zu Gerichten – justiz.de
  4. [4] Bundesgerichtshof – bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.