Alternativwohnung belegen: Mieterpraxis Deutschland

Besondere Kündigungsschutzregelungen 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland stehen vor der Frage, wie sie eine Alternativwohnung formell belegen können, etwa nach einer Kündigung, wegen Mängeln oder bei unbewohnbarer Hauptwohnung. Dieser Text erklärt in einfachen Worten, welche Fristen gelten, welche Nachweise und Formulare typisch verlangt werden und wie Sie Beweismittel sammeln. Außerdem zeige ich, welche Gerichte zuständig sind und wie ein Muster-Schreiben aussehen kann. Die Hinweise helfen, schnell und sachlich zu handeln, Fristen einzuhalten und notwendige Unterlagen vorzubereiten, damit Sie Ihre Rechte als Mieter allein oder mit rechtlicher Hilfe durchsetzen können. Lesen Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitung und die FAQ weiter unten.

Was bedeutet „Alternativwohnung belegen”?

"Alternativwohnung belegen" heißt, dass ein Mieter nachweist, dass er vorübergehend in einer anderen Unterkunft wohnt oder wohnen muss — zum Beispiel weil die Hauptwohnung wegen erheblicher Mängel unbewohnbar ist oder nach einer fristlosen Kündigung eine Übergangslösung nötig wird. Relevante Regelungen zum Mietvertrag und zur Mietminderung finden Sie im BGB, insbesondere in den Vorschriften zu Pflichten des Vermieters und zur Mietminderung.[1]

In vielen Fällen schützt das BGB Mieter bei erheblichen Mängeln der Wohnung.

Wichtige Schritte

  • Prüfen Sie sofort Fristen, etwa auf Mängelanzeigen oder Räumungsfristen.
  • Sammeln Sie Beweismittel wie Fotos, Protokolle und Zeugenangaben.
  • Füllen Sie notwendige Formulare aus und senden Sie Nachweise nachweisbar, z. B. per Einschreiben.
  • Dokumentieren Sie alle Zahlungen, Mietminderungen oder Abschläge schriftlich.
  • Informieren Sie das zuständige Amtsgericht, falls Sie Klage oder Räumung befürchten.[2]
Reagieren Sie fristgerecht auf Schreiben, um Rechte nicht zu verlieren.

Formulare und Muster

  • Klageformular / Vordrucke: Für Zahlungsklagen oder Räumungsklagen nutzen Sie die Vordrucke des Justizportals und des zuständigen Amtsgerichts; füllen Sie Angabe zu Partei und Forderung vollständig aus.
  • Mängelanzeige (Schriftform): Keine verbindliche Bundesvorlage nötig, aber senden Sie eine klare Mängelbeschreibung mit Datum, Foto und Fristsetzung.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei Verhandlungen oder vor Gericht.

Anleitung

  1. Sammeln Sie Beweise: Fotos, Datum/Uhrzeit, Zeugen und Protokolle der Mängel.
  2. Schreiben Sie eine Mängelanzeige an den Vermieter und setzen Sie eine klare Frist zur Beseitigung.
  3. Dokumentieren Sie die Zustellung (z. B. Einschreiben) und notieren Sie Fristen.
  4. Suchen Sie beim Bedarf rechtliche Beratung oder Mieterberatung auf.
  5. Wenn keine Lösung eintritt: Reichen Sie eine Klage beim zuständigen Amtsgericht ein und legen Sie Ihre Beweise vor.[2]

FAQ

Kann ich eine Alternativwohnung belegen, wenn meine Wohnung unbewohnbar ist?
Ja. Ist die Wohnung unbewohnbar, können Sie vorübergehend eine Alternativwohnung nutzen und Schadensminderung oder Mietminderung geltend machen; prüfen Sie die rechtlichen Grundlagen im BGB und dokumentieren Sie Mängel sorgfältig.[1]
Wie schnell muss ich reagieren, wenn ein Mangel auftritt?
Handeln Sie unverzüglich: Melden Sie den Mangel schriftlich, setzen Sie eine angemessene Frist und senden Sie die Anzeige nachweisbar. Fristen sind wichtig, damit Rechte nicht verloren gehen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - gesetze-im-internet.de
  2. [2] Justizportal - Zuständige Gerichte - justiz.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.