Assistenzhund erlauben: Mieterrecht Deutschland

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Assistenzhunde unterstützen Menschen mit Behinderung im Alltag. Für Mieter in Deutschland stellen sich oft zwei Fragen: Darf der Hund in die Mietwohnung, und wer trägt die Kosten? Dieser Praxisleitfaden erklärt in klarer Sprache, welche Rechte Mietende 2025 haben, welche Formulare und ärztlichen Nachweise hilfreich sind, wie kommunale Eingliederungshilfe oder andere Leistungsträger eingeschaltet werden können und welche Schritte bei einer Vermieterablehnung sinnvoll sind. Er beschreibt außerdem, wie Sie Ihre Rechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch praktisch durchsetzen, welche Fristen gelten und welche Gerichtsstufen in Streitfällen zuständig sind. Ziel ist, praktisch umsetzbare Schritte und offizielle Bezugsquellen für Betroffene zu nennen.

Was Mieter in Deutschland wissen müssen

Grundsätzlich regelt das Mietrecht im BGB Pflichten von Vermieter und Mieter, darunter Instandhaltung und Gebrauchsüberlassung; bei Gesundheitsbedarf kann eine individuelle Abwägung zugunsten des Mieters nötig sein[1]. Fehlt im Mietvertrag ein ausdrückliches Verbot für Hunde, reicht das nicht automatisch zur Verweigerung eines Assistenzhundes, wenn eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist.

In den meisten Fällen entscheidet eine Einzelfallprüfung über die Zulässigkeit eines Assistenzhundes.

Rechte gegenüber dem Vermieter

Mieter sollten den Bedarf schriftlich mit ärztlicher Bescheinigung darlegen und anbieten, Schäden zu versichern oder zu ersetzen. Dokumentation, ärztliche Atteste und ein konkreter Vorschlag zur Schadenausgleichsregelung helfen bei der Interessenabwägung. Kommt es zum Streit, sind in Deutschland zunächst Amtsgerichte zuständig; gerichtliche Schritte folgen der Zivilprozessordnung[2].

Bewahren Sie alle Schriftwechsel und Quittungen geordnet auf.

Wichtige erste Schritte

  • Ärztliche Bescheinigung über den Bedarf zusammenstellen und Kopien anfertigen.
  • Antrag auf Eingliederungshilfe oder Kostenübernahme bei der zuständigen Stelle stellen.
  • Vermieter kontaktieren und Dialog suchen, Fristen schriftlich festhalten.
  • Dokumentation: Fotos, Mietvertragskopien, Zahlungsbelege und Korrespondenz sammeln.
Frühes, sachliches Gespräch mit Nachweisen reduziert das Risiko von Konflikten.

Finanzierung: Wer kann helfen?

Finanzielle Unterstützung für Anschaffung und Ausbildung von Assistenzhunden kann über Eingliederungshilfe oder andere Sozialleistungen geprüft werden; Zuständigkeiten und Leistungsansprüche richten sich nach dem Sozialrecht, insbesondere SGB-Regelungen[3]. Lokale Sozialämter oder Rehabilitationsträger entscheiden individuell über Kostenübernahmen.

Nicht jede Leistungsträgerstelle zahlt automatisch; formelle Anträge sind nötig.

Mögliche Unterstützung und weitere Schritte

  • Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe beim örtlichen Sozialamt stellen und Nachweise beifügen.
  • Prüfen, ob Krankenkasse, Rentenversicherung oder Integrationsamt in Einzelfällen beitragen.
  • Bei Ablehnung Rechtsmittel prüfen und ggf. Klage vor dem Amtsgericht vorbereiten.
Reichen Sie Anträge vollständig ein, fehlende Unterlagen verzögern Entscheidungen.

Häufige Fragen

Brauche ich die Erlaubnis des Vermieters, einen Assistenzhund zu halten?
Nicht zwingend; bei nachgewiesenem medizinischem Bedarf ist eine pauschale Untersagung häufig unzulässig und es ist eine Interessenabwägung vorzunehmen.
Wer zahlt die Kosten für Anschaffung und Ausbildung?
Die Kostenübernahme ist nicht einheitlich geregelt; prüfen Sie Leistungen der Eingliederungshilfe, der Krankenkasse oder anderer Sozialleistungsträger und stellen Sie formale Anträge.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter ablehnt?
Dokumentieren Sie Ihren Bedarf, nehmen Sie Kontakt zum Sozialamt auf und erwägen Sie rechtliche Schritte vor dem Amtsgericht; Fristen sind zu beachten.

Anleitung

  1. Bedarf feststellen: Ärztliche Diagnose und schriftliche Atteste sammeln.
  2. Anträge stellen: Eingliederungshilfe oder andere Leistungsanträge bei zuständigen Stellen einreichen.
  3. Vermieter informieren: Schriftlich mitteilen, Fristen setzen und lösungsorientiert verhandeln.
  4. Rechtsschutz prüfen: Bei Ablehnung Klagewege prüfen und beim Amtsgericht einreichen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a - gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) - gesetze-im-internet.de
  3. [3] Informationen zu Eingliederungshilfe und Rehabilitation - bmas.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.