Assistenzhund im Altbau – Mieterrechte Deutschland

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland kann ein Assistenzhund einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe und Sicherheit leisten. Gerade in Altbauten treten oft Konflikte mit Vermietern auf, etwa wegen fehlender Stellflächen, Treppen oder angeblicher Hygieneprobleme. Dieser Text erklärt verständlich, welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter haben, welche Nachweise meist erforderlich sind und wie Sie praktische Schritte zur Durchsetzung Ihres Anspruchs gehen. Ich beschreibe, wann Vermieter eine Haltung verbieten dürfen, welche Ausnahmen hundertprozentig nicht gelten, wie Sie Korrespondenz und Belege sinnvoll dokumentieren und welche Behörden oder Gerichte zuständig sind. Ziel ist, Sie handlungsfähig zu machen, ohne unnötige Konfrontation, aber mit klaren rechtlichen Argumenten.

Was ist ein Assistenzhund?

Ein Assistenzhund unterstützt Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen bei Alltagstätigkeiten, etwa Mobilität, Alarmierung oder psychischer Stabilisierung. Anders als ein reiner Begleithund ist ein Assistenzhund konkret auf Aufgaben trainiert, die die Teilhabe verbessern.

Rechte und Pflichten von Mietern

Als Mieter haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, einen Assistenzhund zu halten. Generell gilt das Mietrecht des BGB als Grundlage für Pflichten und Rechte rund um die Mietsache.[1] Vermieter dürfen die Haltung nur in eng begrenzten Fällen untersagen; bei Streitigkeiten entscheidet häufig das Amtsgericht, und Klagen werden nach den Regeln der ZPO verhandelt.[2][3]

Dokumentieren Sie jede Kommunikation mit Datum und Inhalt.

Welche Nachweise helfen

Nicht jeder Vermieter verlangt dieselben Belege, aber typische Nachweise sind:

  • Ärztliches Attest, das den Bedarf für einen Assistenzhund beschreibt.
  • Trainingsnachweis oder Bestätigung einer anerkannten Ausbildungsstelle.
  • Gegebenenfalls ein Schwerbehindertenausweis oder entsprechender Bescheid.
Frühzeitige offene Kommunikation mit dem Vermieter reduziert Konflikte.

Praktische Schritte zur Durchsetzung

Gehen Sie strukturiert vor: sammeln Sie Nachweise, informieren Sie den Vermieter schriftlich, bieten Sie einen Kompromiss an (z.B. zusätzliche Reinigung) und setzen Sie Fristen für Rückmeldung.

  1. Schriftliche Anfrage an den Vermieter mit Begründung und Belegen senden.
  2. Innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. 14 Tage) nachfassen und Gespräch anbieten.
  3. Bei Ablehnung schriftliche Begründung verlangen und dokumentieren.
  4. Bei unklaren Rechtsfragen Beratung bei örtlichem Amtsgericht oder kostenloser Rechtsberatung suchen.
Antworten Sie auf rechtliche Schreiben fristgerecht, sonst riskieren Sie Nachteile.

FAQ

Darf der Vermieter den Assistenzhund generell verbieten?
Nein, nur bei nachgewiesenen, erheblichen Gründen wie erheblicher Sachbeschädigung oder wenn das Tier eine konkrete Gefahr darstellt kann untersagt werden.
Brauche ich ein spezielles Formular für den Nachweis?
Es gibt kein bundesweit vorgeschriebenes Einheitsformular; ein ärztliches Attest und Trainingsnachweise sind meist ausreichend.
Wohin kann ich mich wenden, wenn der Vermieter klagt?
Für mietrechtliche Streitigkeiten ist in der Regel das Amtsgericht zuständig; bei Rechtsfragen können Entscheidungen bis zum Bundesgerichtshof gehen.

Anleitung

  1. Beschaffen Sie ein schriftliches ärztliches Attest, das den Bedarf des Assistenzhundes erklärt.
  2. Informieren Sie den Vermieter schriftlich und legen Sie Attest sowie Trainingsnachweise bei.
  3. Dokumentieren Sie jede Antwort und vereinbaren Sie wenn möglich ein persönliches Gespräch.
  4. Wenn der Vermieter ablehnt, fordern Sie eine schriftliche Begründung an und prüfen Sie rechtliche Schritte.

Wichtigste Punkte

  • Ein Assistenzhund kann unter bestimmten Voraussetzungen nicht pauschal verboten werden.
  • Gute Dokumentation und offene Kommunikation sind entscheidend.
  • Bei Streit entscheidet oft das Amtsgericht; kennen Sie Ihre Fristen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet – BGB §§535–580a
  2. [2] Gesetze im Internet – ZPO
  3. [3] Bundesgerichtshof
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.