Assistenzhund & Mietrecht: Mieter in Deutschland

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland stehen vor der Frage, wie sie einen Assistenzhund mit Fördermitteln erhalten und gleichzeitig Probleme mit dem Vermieter vermeiden. Dieser Text erklärt praxisnah, welche Rechte und Pflichten Mieter haben, welche ärztlichen Unterlagen und Nachweise nötig sind, bei welchen Stellen Fördermittel beantragt werden können und welche Formulare relevant sind. Außerdem erkläre ich, wie man den Vermieter informiert, welche Fristen wichtig sind und wann ein Gericht (Amtsgericht) zuständig wird. Die Sprache ist bewusst einfach gehalten; Schritt-für-Schritt-Anleitungen und ein FAQ helfen, die nächsten Schritte sicher zu planen und Konflikte zu vermeiden. Besonders wichtig ist gute Dokumentation und rechtzeitige Antragstellung bei Sozial- oder Integrationsämtern; Beispiele zeigen, welche Formulare nötig sind und wie ein förmlicher Antrag aussehen kann.

Wann ist ein Assistenzhund erlaubt?

Ein Assistenzhund kann als notwendige Hilfsmittel gelten, wenn er medizinisch begründet ist und für die Teilhabe am Alltag notwendig ist. Vermieter müssen in vielen Fällen angemessene Rücksicht nehmen, besonders bei nachgewiesener Behinderung oder einer Leistung nach SGB IX. Gleichzeitig bleiben die allgemeinen mietvertraglichen Pflichten bestehen; Probleme zwischen Wohnungsnutzung und Gemeinschaftsinteressen lassen sich oft nur im Einzelfall lösen. Rechtliche Grundlagen zum Mietvertrag und den Pflichten von Vermieter und Mieter finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).[1]

In vielen Fällen entscheidet eine medizinische Verordnung über das Recht auf einen Assistenzhund.

Fördermöglichkeiten und zuständige Stellen

Fördermittel für Assistenzhunde können über Leistungen der Eingliederungshilfe, Rehabilitationsträger oder kommunale Sozialleistungen laufen. Zuständig sind oft die Integrationsämter, Sozialämter oder Leistungsträger nach SGB IX; die genaue Zuständigkeit hängt vom Einzelfall ab. Bei drohender Räumung oder Streit um die Nutzung kann das Zivilprozessrecht (ZPO) relevant werden, weil gerichtliche Verfahren Fristen und formale Schritte erfordern.[2]

Wer hilft bei Fragen?

  • Integrationsamt oder Sozialamt vor Ort kontaktieren und zuständigen Sachbearbeiter nennen.
  • Haus- oder Fachärzte nach einer schriftlichen medizinischen Stellungnahme fragen.
  • Rechtsberatung bei Bedarf frühzeitig suchen, besonders wenn Fristen drohen.
Frühzeitige Anfragen bei Behörden verhindern oft langwierige Verzögerungen.

Welche Unterlagen und Formulare benötigen Sie?

Typisch sind medizinische Atteste, ein Gutachten zur Notwendigkeit des Hundes, Nachweise zu bisherigen Hilfsmitteln und ein formloser Antrag an den zuständigen Leistungsträger. Konkrete Formulare variieren regional; oft existiert ein "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe" oder ein Formular für Eingliederungshilfe. Führen Sie Kopien aller Nachweise und eine kurze Aktenübersicht mit Datum und Ansprechpartnern.

  • Ärztliches Attest mit Diagnose und Beschreibung der benötigten Hilfe.
  • Gutachten oder Stellungnahme eines Facharztes oder Therapeuten.
  • Formloser Antrag oder regionales Formular für Eingliederungshilfe.
  • Nachweise über Wohnsituation, Mietvertrag und eventuelle Allergie- oder Hygieneauflagen im Haus.
Bewahren Sie alle Unterlagen in chronologischer Reihenfolge auf und machen Sie Kopien.

Wie informieren Sie den Vermieter?

Informieren Sie den Vermieter schriftlich über die medizinische Notwendigkeit, fügen Sie das ärztliche Attest bei und erklären Sie, welche Einschränkungen oder Anpassungen nötig sind. Bitten Sie um Bestätigung des Eingangs und bieten Sie an, Fragen persönlich zu klären. Wenn der Vermieter ablehnt, dokumentieren Sie die Ablehnung schriftlich und prüfen Sie, ob ein Schlichtungsangebot oder eine rechtliche Prüfung sinnvoll ist.

Bestehen Sie auf einer schriftlichen Bestätigung des Vermieters über den Erhalt Ihrer Anfrage.

FAQ

Kann der Vermieter einen Assistenzhund generell verbieten?
Ein generelles Verbot ist nicht unbedingt zulässig, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt; es kommt auf Abwägung der Interessen an und gegebenenfalls auf eine gerichtliche Entscheidung.
Wer zahlt die Anschaffung und Ausbildung?
Die Finanzierung kann über Eingliederungshilfe, Rehabilitationsträger oder Sozialleistungen laufen; prüfen Sie regionale Förderprogramme und stellen Sie rechtzeitig einen Antrag beim zuständigen Träger.
Was passiert bei Verstößen gegen Hausordnung oder Schäden?
Vertragliche Pflichten bleiben bestehen: Schäden oder wiederholte Störungen können zu Abmahnungen führen, daher sind klare Regeln und Versicherung wichtig.

Anleitung

  1. ärztliche Unterlagen sammeln: Atteste, Gutachten und bisherige Belege.
  2. schriftlich den Vermieter informieren und Empfang bestätigen lassen.
  3. Antrag bei zuständigem Integrations- oder Sozialamt stellen (Eingliederungshilfe).
  4. bei Ablehnung Widerspruch prüfen oder Rechtsberatung suchen.
  5. bei Streit über Räumung oder Nutzung kann das Amtsgericht zuständig sein; Fristen beachten.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  2. [2] Gesetze im Internet – Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Gesetze im Internet – Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.