Assistenzhund im Mietrecht: Mieterschutz in Deutschland

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Was gilt rechtlich?

Für Mieter in Deutschland gelten die allgemeinen Pflichten und Rechte aus dem Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie das Diskriminierungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Das bedeutet: Vermieter und WEG-Organe müssen die berechtigten Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigen und können nicht pauschal einen Assistenzhund verbieten [1][2]. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, ist das Amtsgericht zuständig; verfahrensrechtliche Regeln stehen in der Zivilprozessordnung (ZPO) [3].

Sammeln Sie Nachweise frühzeitig, damit Fristen gewahrt sind.

Assistenzhund in WEG-Häusern dokumentieren

Gute Dokumentation erhöht Ihre Chancen, WEG und Vermieter zu überzeugen. Sammeln Sie medizinische Bescheinigungen, Ausbildungspapiere des Hundes, Fotos und ein Logbuch für Vorfälle oder notwendige Hilfestellungen. Beschreiben Sie klar, warum der Hund erforderlich ist und welche Einschränkungen ohne Hund entstehen können.

  • Kontakt aufnehmen mit Vermieter/Verwalter und Frist (deadline) zur Antwort setzen.
  • Ärztliches Attest und ggf. Nachweis über Ausbildung als Dokument (evidence) beifügen.
  • Schriftliche Anfrage oder Antrag mit Formular (form) stellen; Inhalt und Zustellung dokumentieren.
  • Fotos, Videos und ein Tagebuch als Beweis (evidence) sammeln.
  • Fristen (deadline) einhalten: Antwortfrist setzen und Fristverlängerungen notieren.
  • Wenn nötig, rechtliche Schritte beim Amtsgericht prüfen (court) und Beweismaterial bereithalten.
Detaillierte Dokumentation erhöht die Erfolgschancen bei Gesprächen und im Streitfall.

Häufige Fragen

Kann der Vermieter einen Assistenzhund verbieten?
Nein. Ein berechtigtes Bedürfnis wegen Behinderung kann die Haltung erlauben; pauschale Verbote sind meist unzulässig. Prüfen Sie den Einzelfall und legen Sie Nachweise vor.
Welche Nachweise sind sinnvoll?
Arztattest, Ausbildungsnachweis des Hundes, ggf. Schwerbehindertenausweis sowie Fotos und Tagebuch über den Bedarf.
Was tun, wenn die WEG widerspricht?
Schriftlich widersprechen, Fristen setzen, Vermittlung oder Schlichtung versuchen; notfalls Klage beim Amtsgericht einreichen.

Anleitung

  1. Kontakt aufnehmen: Gespräch mit Vermieter/Verwalter führen und Bedarf erklären.
  2. Nachweise sammeln: Ärztliches Attest und Ausbildungsdokumente zusammentragen.
  3. Schriftlich festhalten: Anfrage oder Antrag per Einschreiben senden und Empfang dokumentieren.
  4. Beweise ordnen: Fotos, Videos und ein Logbuch erstellen.
  5. Frist setzen: Eine klare Frist (deadline) zur Stellungnahme nennen.
  6. Rechtliche Schritte: Bei fortgesetztem Widerspruch rechtliche Beratung einholen und ggf. Klage beim Amtsgericht prüfen.
Reagieren Sie zügig auf Ablehnungen, um Beweis- und Verfahrensnachteile zu vermeiden.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — §§ 535–580a
  2. [2] Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  3. [3] Zivilprozessordnung (ZPO)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.