Assistenzhund im Mietrecht: Mieterschutz in Deutschland
Was gilt rechtlich?
Für Mieter in Deutschland gelten die allgemeinen Pflichten und Rechte aus dem Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie das Diskriminierungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Das bedeutet: Vermieter und WEG-Organe müssen die berechtigten Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigen und können nicht pauschal einen Assistenzhund verbieten [1][2]. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, ist das Amtsgericht zuständig; verfahrensrechtliche Regeln stehen in der Zivilprozessordnung (ZPO) [3].
Assistenzhund in WEG-Häusern dokumentieren
Gute Dokumentation erhöht Ihre Chancen, WEG und Vermieter zu überzeugen. Sammeln Sie medizinische Bescheinigungen, Ausbildungspapiere des Hundes, Fotos und ein Logbuch für Vorfälle oder notwendige Hilfestellungen. Beschreiben Sie klar, warum der Hund erforderlich ist und welche Einschränkungen ohne Hund entstehen können.
- Kontakt aufnehmen mit Vermieter/Verwalter und Frist (deadline) zur Antwort setzen.
- Ärztliches Attest und ggf. Nachweis über Ausbildung als Dokument (evidence) beifügen.
- Schriftliche Anfrage oder Antrag mit Formular (form) stellen; Inhalt und Zustellung dokumentieren.
- Fotos, Videos und ein Tagebuch als Beweis (evidence) sammeln.
- Fristen (deadline) einhalten: Antwortfrist setzen und Fristverlängerungen notieren.
- Wenn nötig, rechtliche Schritte beim Amtsgericht prüfen (court) und Beweismaterial bereithalten.
Häufige Fragen
- Kann der Vermieter einen Assistenzhund verbieten?
- Nein. Ein berechtigtes Bedürfnis wegen Behinderung kann die Haltung erlauben; pauschale Verbote sind meist unzulässig. Prüfen Sie den Einzelfall und legen Sie Nachweise vor.
- Welche Nachweise sind sinnvoll?
- Arztattest, Ausbildungsnachweis des Hundes, ggf. Schwerbehindertenausweis sowie Fotos und Tagebuch über den Bedarf.
- Was tun, wenn die WEG widerspricht?
- Schriftlich widersprechen, Fristen setzen, Vermittlung oder Schlichtung versuchen; notfalls Klage beim Amtsgericht einreichen.
Anleitung
- Kontakt aufnehmen: Gespräch mit Vermieter/Verwalter führen und Bedarf erklären.
- Nachweise sammeln: Ärztliches Attest und Ausbildungsdokumente zusammentragen.
- Schriftlich festhalten: Anfrage oder Antrag per Einschreiben senden und Empfang dokumentieren.
- Beweise ordnen: Fotos, Videos und ein Logbuch erstellen.
- Frist setzen: Eine klare Frist (deadline) zur Stellungnahme nennen.
- Rechtliche Schritte: Bei fortgesetztem Widerspruch rechtliche Beratung einholen und ggf. Klage beim Amtsgericht prüfen.
Hilfe und Unterstützung
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Gesetze im Internet (gesetze-im-internet.de)