Assistenzhund zulassen: Mieterrechte in Deutschland 2025

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland kann die Frage, ob ein Assistenzhund in der Mietwohnung erlaubt ist, lebensverändernd sein. Dieser Text erklärt verständlich Ihre Rechte nach deutschem Mietrecht, wann Vermieter zustimmen müssen, welche Nachweise (zum Beispiel medizinische Bescheinigung) erforderlich sind und wie Sie schriftlich vorgehen. Ich beschreibe konkrete Schritte: Formulare, Fristen, mögliche Widersprüche des Vermieters und wie Sie Ihr Recht notfalls vor dem Amtsgericht durchsetzen. Außerdem erfahren Sie, welche speziellen Regelungen für Wohnungsgröße und Gemeinschaftsflächen gelten und wie Konflikte mit Nebenkosten oder Hausordnung fair gelöst werden können. Ziel ist, Mieter zu stärken und praktikable Wege aufzuzeigen, einen Assistenzhund rechtssicher zu halten. Jetzt lesen.

Rechte von Mietern in Deutschland

Das deutsche Mietrecht regelt Pflichten und Rechte zwischen Mieter und Vermieter. Viele Aspekte, die für Assistenzhunde relevant sind, ergeben sich aus den allgemeinen Vorschriften zu Gebrauch und Rückgabe der Mietsache sowie der Rücksichtnahmepflicht des Mieters. Siehe insbesondere die Regelungen in den §§ 535–580a BGB[1].

In den §§ 535–580a BGB stehen zentrale Regeln zum Mietverhältnis.

Wann ein Assistenzhund erlaubt ist

Ein Assistenzhund kann als notwendige Hilfe bei einer Behinderung gelten. Ist die Hundehaltung aus medizinischer Sicht erforderlich, darf der Vermieter die Haltung nicht ohne zwingenden Grund verbieten. Entscheidend sind die Verhältnismäßigkeit, konkrete Nachweise und die Interessenabwägung zwischen berechtigtem Interesse des Mieters und möglichen Beeinträchtigungen für den Vermieter oder andere Mieter.

Was Sie vorbereiten sollten

  • Ärztliches Attest oder Formular vom behandelnden Arzt als Nachweis
  • Fotos, Trainingsnachweise und sonstige Dokumente als Beweis
  • Schriftliche Anfrage an den Vermieter mit Fristangabe (z. B. 14 Tage)
  • Vorbereitung auf ein mögliches Verfahren vor dem Amtsgericht
Dokumentieren Sie Datum und Inhalt aller Gespräche schriftlich.

Wie Sie vorgehen

Praktisch gehen Sie so vor: Fordern Sie zunächst ein ärztliches Attest an und senden Sie dem Vermieter eine formelle, schriftliche Anfrage mit einer klaren Frist. Bewahren Sie Kopien aller Schreiben und Antworten. Wenn der Vermieter mit Verweis auf die Hausordnung oder auf mögliche Beeinträchtigungen ablehnt, fordern Sie eine schriftliche Begründung an und sammeln Sie Gegenbelege (z. B. Trainingsnachweise).

Wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, können Sie Ihre Rechte gerichtlich durchsetzen. Gerichtliche Schritte richten sich nach der Zivilprozessordnung (ZPO)[2], und Mietstreitigkeiten werden in der Regel beim örtlichen Amtsgericht verhandelt[3].

Häufige Fragen

Brauche ich ein ärztliches Attest?
In vielen Fällen ja: ein ärztliches Attest oder Bescheinigung, die die Notwendigkeit des Assistenzhundes bestätigt, hilft. Vermieter dürfen bei begründeten Zweifeln eine Kopie verlangen.
Kann der Vermieter die Haltung verbieten?
Nur in engen Grenzen; bei nachgewiesener Behinderung ist ein generelles Verbot oft unzulässig. Konflikte können vor dem Amtsgericht geklärt werden.[3]
Wer trägt Schäden durch den Hund?
Der Mieter haftet in der Regel; prüfen Sie Ihre Haftpflichtversicherung und klären Sie Haftungsfragen schriftlich mit dem Vermieter.
Kann ich wegen eines Assistenzhundes die Miete mindern?
Nein, die Haltung eines Assistenzhundes allein rechtfertigt keine Mietminderung. Eine Mietminderung bezieht sich nur auf Mängel der Wohnung.

Anleitung

  1. Arzttermin vereinbaren und ärztliches Formular/Attest anfordern
  2. Schriftliche Anfrage an Vermieter senden mit Fristangabe (z. B. 14 Tage)
  3. Bei Ablehnung Widerspruch dokumentieren und Beweise sammeln
  4. Falls nötig: Klage beim Amtsgericht einreichen (ZPO beachten)
  5. Praktische Vorbereitung: Haftpflichtversicherung und Kennzeichnung des Hundes klären

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet – BGB §§ 535–580a
  2. [2] Gesetze im Internet – ZPO
  3. [3] Justizportal – Zuständigkeit der Amtsgerichte
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.