Aufhebungsvertrag für Mieter in Deutschland – Muster

Kündigung durch Mieter 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland überlegen, einen Aufhebungsvertrag statt einer einseitigen Kündigung zu nutzen. Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses, die Fristen, Rückgabezeitpunkt und mögliche Abrechnungen regelt. Er kann helfen, Räumungsklagen oder Unsicherheiten zu vermeiden, wenn beide Seiten eine schnelle Lösung suchen. Wichtig ist, dass die Vereinbarung schriftlich, klar formuliert und von beiden Parteien unterschrieben wird; dabei sollten Mieter besonders auf Fristen, Kautionsregelungen und die Rückgabe der Wohnung achten. Dieser Leitfaden erklärt, welche Inhalte ein Aufhebungsvertrag enthalten sollte, welche offiziellen Formulare relevant sind und wie Sie Ihre Rechte in Deutschland praktisch schützen können. Bei Unsicherheit empfehlen wir, rechtliche Beratung oder kostenlose Mieterberatung vor Ort zu nutzen und Gesetzesgrundlagen wie das BGB zu prüfen.[1]

Was gehört in einen Aufhebungsvertrag?

Ein klarer Vertrag vermeidet Missverständnisse. Typische Punkte sind:

  • Enddatum und genaue Fristen für Auszug und Schlüsselübergabe.
  • Kautionsabwicklung: Rückzahlung, mögliche Abzüge und Fristen.
  • Abrechnung offener Nebenkosten und Vereinbarung zu Nachzahlungen.
  • Zustand der Wohnung und wer welche Reparaturen übernimmt.
  • Regelung zu ausstehenden Mietzahlungen oder Schadenersatz.
  • Unterschriften beider Parteien und Kopien für beide Seiten.
Bewahren Sie Kopien aller Vereinbarungen und Nachweise sicher auf.

Offizielle Formulare und Muster

Es gibt keine vorgeschriebene „einheitliche“ Formularnummer für einen Aufhebungsvertrag, aber hilfreiche Vorlagen und Musteranschreiben existieren als Hilfestellungen bei Behördenhinweisen. Ein Beispiel ist ein schriftliches Kündigungs- oder Aufhebungsangebot, das klar Datum, Rückgabe und Kautionsregelung benennt; solche Hinweise finden Sie bei offiziellen Stellen.[2] Verwenden Sie neben dem Muster ein Übergabeprotokoll, das Zustand und Zählerstände dokumentiert, damit spätere Streitigkeiten vermieden werden.

Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag unter Druck ohne Kopie und Rückfristen.

Wenn es Streit gibt

Kommt es trotz Aufhebungsverhandlung zu einem Konflikt, entscheiden meist die Amtsgerichte über mietrechtliche Streitigkeiten wie Räumung oder Mietminderung; Verfahren richten sich nach der Zivilprozessordnung und den einschlägigen Vorschriften im BGB.[1] Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen können einschlägige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs relevant sein.[3]

FAQ

Kann ich als Mieter einen Aufhebungsvertrag verlangen?
Ja, Sie können einen Aufhebungsvertrag vorschlagen, aber der Vermieter muss zustimmen. Ein Angebot ist rechtlich möglich, aber nicht einseitig durchsetzbar.
Welche Fristen gelten bei einem Aufhebungsvertrag?
Im Aufhebungsvertrag legen die Parteien Fristen frei fest. Bei einseitiger Kündigung gelten die gesetzlichen Fristen nach dem BGB, daher sollten Mieter auf klare schriftliche Regelungen achten.[1]
Was passiert mit der Kaution nach einem Aufhebungsvertrag?
Die Kaution bleibt grundsätzlich bestehen bis zur Abrechnung der Nebenkosten und möglichen Schadenersatzforderungen; im Vertrag sollten Rückzahlungsfristen und Abzugsgründe geregelt werden.

Anleitung

  1. Fristen prüfen und ein verbindliches Enddatum festlegen.
  2. Schriftliches Aufhebungsangebot mit allen Punkten erstellen und als Dokument vorlegen.
  3. Kautions- und Mietabrechnungen klären, mögliche Abzüge schriftlich festhalten.
  4. Rückgabezeitpunkt und Schlüsselübergabe planen und protokollieren.
  5. Kopien anfertigen und alle Belege sicher aufbewahren.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Gesetze im Internet – BGB §§ 535–580a
  2. [2] Bundesministerium der Justiz (BMJ)
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) - Mietrecht
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.