Aufzug nachrüsten: Mietrecht & Finanzierung in Deutschland

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in einem Altbau in Deutschland fragen Sie sich vielleicht, wer für einen nachgerüsteten Aufzug zahlt und welche Rechte Sie haben. Dieser Artikel erklärt verständlich, welche gesetzlichen Grundlagen gelten, welche Förderprogramme und Zuschüsse existieren und wie Mieterinnen und Mieter Einfluss auf Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft nehmen können. Sie erfahren, welche Fristen und Formalitäten wichtig sind, wie Sie Mängel und Barrieren dokumentieren, welche Formulare relevant sind und wann eine Klage vor dem Amtsgericht sinnvoll sein kann. Wir nennen die relevanten Paragrafen des BGB, erklären das Verfahren vor Gericht und verlinken zu offiziellen Formularen vom Bundesministerium der Justiz.

Warum ein Aufzug wichtig ist

Ein Aufzug erhöht die Barrierefreiheit und schützt Mieterinnen und Mieter mit Mobilitätseinschränkungen vor Obdachrisiken. Aufzugslösungen verbessern zudem die Wohnqualität älterer Menschen und erleichtern das Umziehen großer Gegenstände. Nach dem Mietrecht kann die Nutzbarkeit der Wohnung bei fehlender Zugänglichkeit Einfluss auf Mietminderung und Nachbesserungen haben.[1]

In vielen Fällen begründet fehlende Barrierefreiheit einen Anspruch auf Abhilfe oder Mietminderung.

Wer zahlt? Finanzierung und Förderung

  • Die Eigentümergemeinschaft trägt in der Regel die Hauptkosten; die Finanzierung wird meist per Beschluss geregelt.
  • Eine Umlage auf Mieter durch Modernisierungsumlage nach §559 BGB ist möglich, jedoch rechtlich begrenzt und prüfbar.[1]
  • Fördermittel von Bund und Ländern können erhebliche Zuschüsse bieten; prüfen Sie regionale Programme vorab.
  • Es gibt offizielle Formulare und Muster für Anträge und Beschlüsse, etwa vom Bundesministerium der Justiz.
Sprechen Sie früh mit der Eigentümergemeinschaft und dokumentieren Sie Gespräche schriftlich.

Mängel, Dokumentation und rechtliche Schritte

Dokumentation ist entscheidend: Fotos, Zeugen und ein schriftliches Mängelprotokoll helfen bei Forderungen gegenüber dem Vermieter oder der WEG. Wenn die Gemeinschaft oder der Vermieter nicht reagiert, können Mieter ihre Rechte nach den Vorschriften des BGB geltend machen und gegebenenfalls eine Klage beim Amtsgericht einreichen.[1][2]

Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, sonst können Ansprüche verloren gehen.

Praktische Tipps zur Vorbereitung

  • Erstellen Sie ein Dossier mit Fotos, Datum, Zeugen und schriftlicher Korrespondenz.
  • Fordern Sie offizielle Beschlussvorlagen und prüfen Sie Protokolle der Eigentümerversammlungen.
  • Informieren Sie sich über mögliche Förderungen und Fristen der Programme vor Ort.
  • Suchen Sie rechtliche Beratung bei staatlichen Stellen, bevor Sie formelle Schritte ergreifen.

FAQ

Kann der Vermieter die Kosten für einen nachgerüsteten Aufzug auf die Mieter umlegen?
Unter bestimmten Bedingungen kann eine Modernisierungsumlage nach §559 BGB angewandt werden, doch Mieter haben Widerspruchsrechte und Schutzgrenzen; prüfen Sie den konkreten Beschluss und die Berechnung.[1]
Welche Behörde ist zuständig, wenn eine Einigung scheitert?
Für mietrechtliche Streitigkeiten ist in erster Instanz meist das Amtsgericht zuständig; in Berufungsfällen folgen Landgericht und ggf. der BGH.[2]
Welche Formulare brauche ich, um Fördergelder oder eine Klage einzureichen?
Formulare für Förderanträge finden Sie bei den jeweiligen Förderstellen; Musterklagen und rechtliche Hinweise sind beim Bundesministerium der Justiz verfügbar.[3]

Anleitung

  1. Sammeln Sie Belege: Fotos, Mängelprotokolle und Zeugenangaben.
  2. Fordern Sie Einsicht in Eigentümerversammlungsprotokolle und Beschlussvorlagen.
  3. Prüfen Sie mögliche Fördermittel und stellen Sie Anträge rechtzeitig.
  4. Wenn Verhandlungen scheitern, reichen Sie gegebenenfalls eine Klage beim Amtsgericht ein.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  2. [2] Gesetze im Internet: Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Bundesministerium der Justiz: Formulare und Muster
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.