Aufzugsausfall beweisen: Mieterrechte in Deutschland

Streitbeilegung & Mietminderung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Als Mieter in Deutschland kann ein wiederholter oder langer Ausfall des Aufzugs die Wohnqualität stark beeinträchtigen, besonders in Wohngemeinschaften. Dieser Text erklärt, wie Sie einen Aufzugsausfall fristgerecht dokumentieren, welche Beweise (Fotos, Videos, Meldungsprotokolle) sinnvoll sind und welche Fristen zu beachten sind, um Ansprüche wie Mietminderung oder Schadenersatz durchzusetzen. Ich erläutere praxisnahe Schritte für WGs: wer protokolliert, wie Mängelanzeige formuliert wird und welche offiziellen Gesetze und Gerichte (BGB[1], Amtsgericht[2]) relevant sind. Die Hinweise helfen Ihnen, Streit mit der Hausverwaltung sachlich zu klären oder Beweismittel für ein gerichtliches Verfahren vorzubereiten.

Was tun bei Aufzugsausfall?

Zuerst: Ruhe bewahren und systematisch dokumentieren. Je genauer Datum, Uhrzeit und Umstände festgehalten werden, desto belastbarer sind Ihre Ansprüche.
  • Datum und Uhrzeit des Ausfalls genau notieren
  • Fotos und Videos vom Aufzug und Anzeigen oder Fehlermeldungen aufnehmen
  • Mängel schriftlich an die Hausverwaltung melden (E-Mail oder Einschreiben) und Empfang dokumentieren
  • Namen von Zeugen und betroffenen Mitbewohnern notieren
  • Wartungs- oder Störungsberichte anfordern und aufbewahren
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen im Streitfall.

Formulare und Muster

Viele Schritte lassen sich mit einfachen Mustern und standardisierten Schreiben beschleunigen. Nutzen Sie Vorlagen bewusst und passen Sie sie an Ihren Fall an.
  • Kündigungsschreiben Muster des BMJ — für fristgerechte Kündigungen, falls dies erforderlich wird
  • Antrag auf Mahnbescheid — wenn Kosten geltend gemacht werden sollen
  • Klageschrift Muster für Räumungsklage oder zivilrechtliche Klagen beim Amtsgericht
Antworten Sie auf Mängelanzeigen zügig, um Rechte nicht zu verlieren.

Für Mietminderung gelten die Regelungen in den §§ 535–536 BGB[1]. Bei gerichtlichen Schritten ist das Amtsgericht zuständig[2] und prozessuale Abläufe regelt die ZPO[3].

Häufige Fragen

Kann ich die Miete mindern, wenn der Aufzug ausfällt?
Ja, eine Mietminderung ist möglich, wenn der Ausfall die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigt; Dauer und Schwere des Mangels sind entscheidend.
Welche Beweise sind am wichtigsten?
Datum-/Uhrzeitangaben, Fotos/Videos, schriftliche Meldungen an die Hausverwaltung und Zeugenangaben sind die besten Beweismittel.
Wer entscheidet über die Höhe der Mietminderung?
Die Höhe wird nach Einzelfall geprüft; im Streitfall entscheidet das Amtsgericht.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie sofort: Datum, Uhrzeit, Ort, Fotos und Videos
  2. Senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige an die Hausverwaltung und fordern Sie eine Bestätigung an
  3. Sichern Sie Fristen: Notieren Sie Eingangsdatum der Antwort und reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen
  4. Wenn die Verwaltung nicht handelt: Bereiten Sie Unterlagen für eine Klage oder einen Mahnbescheid vor und kontaktieren Sie das Amtsgericht

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet – BGB §§535–536
  2. [2] Justizportal – Informationen zum Amtsgericht
  3. [3] Gesetze im Internet – ZPO
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.