Aufzugsausfall: Mietminderung nachweisen in Deutschland

Streitbeilegung & Mietminderung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Als Mieter in Deutschland stehen Sie vor der Frage, wie sich eine anhaltende Störung des Aufzugs auf Ihre Wohnqualität und die Miete auswirkt. Eine rechtssichere Mietminderung setzt voraus, dass Sie den Schaden, die Dauer und die Beeinträchtigung nachweisen können. In diesem Text erklären wir Schritt für Schritt, welche Belege hilfreich sind — von Fotos über Zeugen bis zu schriftlichen Meldungen an den Vermieter — und welche Fristen sowie gesetzliche Grundlagen zu beachten sind. Wir nennen die relevanten Paragraphen im BGB[1], zeigen wie Sie formelle Schreiben absetzen und welche Amtsgerichte für Mietstreitigkeiten zuständig sind. Ziel ist, dass Mieter ihre Rechte in Deutschland sachlich und erfolgreich durchsetzen können.

Was Sie nachweisen sollten

Gute Belege erhöhen die Chance, eine Mietminderung durchzusetzen. Konzentrieren Sie sich auf klare, datierte Nachweise und auf Kommunikation mit dem Vermieter.

  • Fotos und Videos der Störung (photo).
  • Datum und Uhrzeit (time) der Ausfälle dokumentieren.
  • Zeugenaussagen mit Namen und Kontaktdaten erfassen.
  • Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter senden und Empfang nachweisen.
  • Belege für zusätzliche Kosten, z. B. Taxirechnungen.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen in Streitfällen.

Wie Sie die Mietminderung berechnen

Nach § 536 BGB reduziert sich die Miete bei erheblichen Mängeln; die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Gebrauchseinschränkung. Für gerichtliche Schritte gelten die Regeln der ZPO[2], und entscheidende Richtwerte finden sich in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs[3]. Ein typischer Ansatz ist die zeitgewichtete Berechnung: Minderungssatz × Anzahl der Tage im Mietzeitraum ÷ Tage im Abrechnungszeitraum.

Reagieren Sie fristgerecht auf Schreiben, um Rechte zu wahren.

Praktische Schritte

  1. Schreiben Sie eine formelle Mängelanzeige an den Vermieter mit Datum.
  2. Dokumentieren Sie Ausfälle mit Fotos, Videos und Zeugen.
  3. Berechnen Sie den Mietminderungsbetrag und notieren Sie die Berechnung.
  4. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung und kündigen Sie ggf. Minderungsbeginn an.
  5. Wenn nötig, reichen Sie Klage beim zuständigen Amtsgericht ein.
Senden Sie Mängelanzeigen per Einschreiben oder dokumentierten E‑Mailversand.

FAQ

Wie viel Mietminderung steht mir zu?
Die Höhe richtet sich nach Umfang der Beeinträchtigung; bei vollständig ausgefallenem Aufzug sind in der Praxis merkliche Minderungen möglich, bei zeitlich begrenzten Ausfällen entsprechend weniger.
Muss ich die volle Miete zahlen, während der Aufzug ausfällt?
Grundsätzlich bleibt die Miete geschuldet, aber bei einem Mangel kann eine anteilige Minderung geltend gemacht werden; informieren Sie den Vermieter und dokumentieren Sie den Zeitraum.
Wie reiche ich eine Klage ein?
Reichen Sie eine schriftliche Klage beim zuständigen Amtsgericht ein; nutzen Sie das Klageformular oder die Online-Angebote des Gerichts und fügen Sie alle Belege bei.

Anleitung

  1. Formelle Mängelanzeige verfassen und an Vermieter senden.
  2. Belege sammeln: Fotos, Videos, Zeugen, Rechnungen.
  3. Minderungsbetrag berechnen und dokumentieren.
  4. Frist zur Mängelbeseitigung setzen und Fristen protokollieren.
  5. Bei Unsicherheit rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
  6. Wenn nötig, Klage beim Amtsgericht einreichen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet – BGB §536
  2. [2] Gesetze im Internet – ZPO
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.