Aufzugsausfall nachweisen für Mieter in Deutschland
Warum Fotos bei Aufzugsausfall wichtig sind
Fotos dokumentieren Zustand und Dauer eines Aufzugsausfalls. Verwenden Sie die Kamera mit eingeschaltetem Zeitstempel oder speichern Sie Originalaufnahmen mit Metadaten. Ergänzen Sie Bilder durch kurze Notizen mit Datum, Uhrzeit und Namen von Zeugen. Viele mietrechtliche Ansprüche stützen sich auf den Nachweis eines nachhaltigen Mangels nach dem BGB[1].
- Foto vom Fehlerbild im Aufzug (Anzeige, Fehlermeldung, offizielle Hinweisschilder).
- Foto von Wartungsplänen oder Ausfallzeiten am Display oder an der Eingangstür.
- Weitwinkelaufnahme des Fahrstuhlschachts oder Einstiegsbereichs bei sichtbaren Schäden.
- Fotos von Aushängen, Hausmeisternachrichten oder digitalen Meldungen zur Störung.
Mängelanzeige und Mustervorlagen
Schreiben Sie die Mängelanzeige immer schriftlich und mit den wichtigsten Belegen: Datum, genaue Beschreibung, beigefügte Fotos und eine klare Frist zur Beseitigung des Mangels. Als Muster kann das "Kündigungsschreiben / Musterbriefe" des Bundesministeriums der Justiz als Vorlage für formale Schreiben dienen[3]. Rechtsgrundlage für Mietminderung und Vermieterpflichten sind die §§ 535–580a BGB[1].
Was Sie fotografisch und schriftlich festhalten sollten
- Datum und Uhrzeit jeder Aufnahme klar vermerken oder auf Metadaten verlassen.
- Fotos von betroffenen Tagen und Uhrzeiten sowie wiederholten Ausfällen sammeln.
- Kopie der Mängelanzeige und alle Antworten des Vermieters aufbewahren.
- Namen und Kontaktdaten von Zeugen notieren.
Häufige Fragen
- Wann kann ich die Miete mindern?
- Eine Mietminderung ist möglich, wenn der Aufzug erheblich in der Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt ist. Die Höhe richtet sich nach Umfang und Dauer des Mangels; prüfen Sie die Rechtsgrundlagen im BGB und dokumentieren Sie Ausfallzeiten.
- Wie melde ich den Mangel korrekt?
- Schicken Sie eine schriftliche Mängelanzeige mit Beschreibung, Fotos und Fristsetzung zur Behebung. Bewahren Sie eine Sendebestätigung auf.
- Wohin wende ich mich, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- Bei fehlender Reaktion können Sie Mietminderung ab dem Ablauf der gesetzten Frist geltend machen oder beim Amtsgericht Klage einreichen; das Amtsgericht ist in der Regel erste Instanz für Mietstreitigkeiten.
Anleitung
- Machen Sie sofort Fotos mit Zeitstempel und sichern Sie die Originaldateien.
- Erstellen Sie eine schriftliche Mängelanzeige mit Fotos als Anhang und fordern Sie den Vermieter zur Beseitigung innerhalb einer angemessenen Frist auf.
- Setzen Sie eine klare Frist und dokumentieren Sie, ob der Vermieter reagiert oder Reparaturen veranlasst werden.
- Reagiert der Vermieter nicht, prüfen Sie Mietminderung und bereiten Sie ggf. eine Klage beim zuständigen Amtsgericht vor, inklusive aller Beweismittel.
Wichtigste Punkte
- Sichern Sie Fotos mit Metadaten und bewahren Sie Originaldateien auf.
- Senden Sie Mängelanzeige schriftlich und setzen Sie eine klare Frist.
- Nutzen Sie beim Bedarf das Amtsgericht und belegen Sie alle Schritte mit Dokumenten.
Hilfe & Unterstützung
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Mietrecht
- Bundesgerichtshof (BGH) – Informationen zu Rechtsprechung
- Bundesministerium der Justiz – Formulare und Muster
