Aufzugsausfall nachweisen: Mieter-Check Deutschland

Streitbeilegung & Mietminderung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Ein Ausfall des Aufzugs kann den Alltag erheblich stören und die Wohnqualität mindern. Als Mieter in Deutschland haben Sie Rechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und können Mietminderung, Schadenersatz oder Fristsetzungen prüfen, wenn der Vermieter nicht zügig handelt. Diese Anleitung erklärt sachlich und ohne juristische Fachsprache, wie Sie den Ausfall zeitnah und gerichtsfest dokumentieren, welche Beweise wichtig sind und welche offiziellen Schritte möglich sind. Schritt für Schritt lernen Sie, welche Formulierungen in einer Mängelanzeige sinnvoll sind, welche Fristen zu beachten sind und wie Sie Beweisfotos, Zeugenhinweise und schriftliche Kommunikation so aufbereiten, dass sie vor Gericht Bestand haben können.

Was tun bei Aufzugsausfall?

Handeln Sie systematisch: sichern Sie Beweise, informieren Sie schriftlich den Vermieter und setzen Sie angemessene Fristen. Notieren Sie genau, wann der Ausfall begann, wie lange er andauerte und welche Störungen (z. B. keine Stromversorgung, Türen blockiert) auftraten. Wenn Menschen betroffen waren oder Gesundheitsrisiken bestehen, dokumentieren Sie das besonders sorgfältig.

Fotografieren Sie die Anzeige im Aufzug und speichern Sie die Originaldateien mit Zeitstempel.

Beachten Sie die relevanten gesetzlichen Regelungen im BGB zu Pflichten des Vermieters und Mietminderung.[1][2]

Wichtige Beweise und wie man sie sichert

  • Datum und Uhrzeit des Ausfalls sowie Beginn/Ende genau notieren
  • Fotos und kurze Videos vom Aufzugsdisplay, Fehlermeldungen und Baustellen vor und nach dem Zeitpunkt
  • Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter per E-Mail und Einschreiben, mit exakter Beschreibung
  • Zeugen mit Kontaktdaten notieren (Nachbarn, Hausmeister)
  • Aufzeichnungen zu Kosten oder zusätzlichem Aufwand (Taxis, Umwege, Arztkosten)
Schnelles, vollständiges Handeln erhöht die Chance auf eine erfolgreiche Mietminderung oder Erstattung.

Wenn Sie schriftlich reklamieren, nennen Sie eine angemessene Frist zur Behebung und drohen Sie nicht voreilig mit Kündigung; verweisen Sie sachlich auf Ihre Rechte und die Möglichkeit gerichtlicher Schritte nach Ablauf der Frist.[3]

Welche Formulare und Vorlagen sind relevant?

Für Mieter gibt es keine einheitliche bundesweite „Aufzugsanzeige“-Vorlage, aber etablierte Dokumente und Schriftsätze sind:

  • Mängelanzeige (schriftlich): Kurzbeschreibung des Mangels, Datum/Uhrzeit, Bitte um Frist zur Beseitigung — Beispiel: "Hiermit zeige ich den Ausfall des Aufzugs am 12.05.2025, 08:20 Uhr, an und bitte um Beseitigung bis 15.05.2025."
  • Kündigungsschreiben / Abmahnung (bei wiederholten oder nicht behobenen Mängeln): nur nach Fristversäumnis und Beratung verwenden
  • Klageeinreichung beim Amtsgericht (Räumungs- oder Schadenersatzklage): bei erfolgloser außergerichtlicher Klärung
Bewahren Sie alle Originalnachweise und E-Mail-Kopien unverändert auf.

Häufige Fragen

Wie schnell sollte ich den Vermieter informieren?
Unmittelbar nach Feststellung des Ausfalls schriftlich, am besten per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben oder Fax; halten Sie Datum und Uhrzeit fest.
Kann ich wegen Aufzugsausfall die Miete mindern?
Ja, unter bestimmten Umständen ist eine Mietminderung möglich; die Höhe hängt vom Ausmaß der Gebrauchseinschränkung ab und orientiert sich an der Rechtsprechung zum BGB.[2]
An welches Gericht wende ich mich bei Streit?
Mietrechtliche Streitigkeiten werden in erster Instanz beim zuständigen Amtsgericht verhandelt; höhere Instanzen sind Landgericht und Bundesgerichtshof.

Anleitung

  1. Datum und Uhrzeit notieren sowie Beginn/Ende des Ausfalls dokumentieren
  2. Fotos und Videos vom Aufzug, Fehlermeldungen und Umgebung erstellen
  3. Mängelanzeige schriftlich an Vermieter senden und Frist setzen
  4. Zeugen und Hausmeisterkontaktdaten sichern
  5. Bei Nichtbehebung rechtliche Schritte prüfen und ggf. Amtsgericht kontaktieren

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Gesetze im Internet: BGB §535 – Hauptpflichten des Vermieters
  2. [2] Gesetze im Internet: BGB §536 – Mietminderung
  3. [3] Gesetze im Internet: ZPO – Zivilprozessordnung
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.