Aufzugsausfall nachweisen: Mieterrechte in Deutschland
Wann ist ein Aufzugsausfall ein Mangel?
Ein Ausfall liegt vor, wenn der Aufzug seine vertraglich geschuldete Funktion nicht erfüllt und dadurch die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung eingeschränkt ist. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere zu Pflichten des Vermieters bei Mängeln und zur Mietminderung[1]. Entscheidend ist, ob der Mangel erheblich ist (z. B. Wegfall der Erreichbarkeit bestimmter Stockwerke, Gefahr bei defekten Türen) und ob er fortbesteht oder nur vorübergehend ist.
Fotos richtig machen und sichern
- Fotos vom Innenraum des Aufzugs, Bedienfeld und Fehlermeldungen erstellen.
- Detailaufnahmen von Schäden an Türen, Scharnieren oder Verriegelungen anfertigen.
- Zeitstempel verwenden oder Datum/Uhrzeit im Foto vermerken, Wiederholungen dokumentieren.
- Zeugenfotos oder kurze Videos als Ergänzung sichern, wenn möglich mit Namen der Zeugen.
- Kopien der schriftlichen Meldungen an den Vermieter und Antworten aufbewahren.
Formulierungen und Fristen
Informieren Sie den Vermieter umgehend schriftlich über den Mangel, nennen Sie Datum, genaue Beschreibung und fügen Sie Fotos bei. Fordern Sie eine angemessene Frist zur Behebung und setzen Sie eine Nachfrist, falls keine Reaktion erfolgt. Beachten Sie die gesetzlich relevanten Fristen für Mängelanzeigen und mögliche Mietminderungen; eine ungerechtfertigte oder verspätete Anzeige kann Ihre Rechte schwächen.
Was tun bei verweigerter Reparatur oder wiederholtem Ausfall?
Wenn der Vermieter nicht oder unzureichend reagiert, können Sie als Mieter die Miete mindern oder den Mangel selbst beheben und Kosten zurückfordern, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei andauernden Problemen ist eine Klage vor dem Amtsgericht möglich; dort werden viele Mietrechtsstreitigkeiten entschieden[2]. In schwerwiegenden Fällen kann ein Musterschreiben oder Kündigungsmuster des Bundesministeriums der Justiz hilfreich sein, um formal korrekt zu handeln[3].
Häufige Fragen
- Kann ich sofort die Miete mindern, wenn der Aufzug ausfällt?
- Sie können die Miete mindern, wenn der Ausfall die Gebrauchstauglichkeit erheblich einschränkt; die Höhe richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung und muss sachgerecht dokumentiert werden.
- Reichen Fotos allein als Beweis?
- Fotos sind wichtig, aber am wirkungsvollsten in Kombination mit Datum/Uhrzeit, Zeugenangaben, schriftlicher Meldung an den Vermieter und ggf. Protokollen über wiederholte Ausfälle.
- Wohin wende ich mich bei andauernden Problemen?
- Zunächst schriftlich an den Vermieter, dann ggf. Beratung durch das Amtsgericht oder rechtliche Vertretung; Sammeln Sie alle Belege und Fristen.
Anleitung
- Machen Sie sofort klare Fotos vom Aufzug, von Fehlermeldungen und betroffenen Bereichen.
- Notieren Sie Datum, Uhrzeit und die Dauer des Ausfalls in einem Protokoll.
- Schreiben Sie eine formelle Mängelanzeige an den Vermieter und senden Sie die Fotos als Anhang.
- Führen Sie gegebenenfalls Gespräche mit Hausverwaltung oder zuständigem technischen Dienst und dokumentieren Sie diese.
- Bleibt der Mangel bestehen, prüfen Sie Mietminderung oder gerichtliche Schritte vor dem Amtsgericht.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Formulare und Muster des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).
- Gesetze im Internet: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§535–580a.
- Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen zum Mietrecht.
