Aufzugseinbau: Rechte & Kosten für Mieter in Deutschland

Modernisierung & Kostenumlage 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland stehen Sie oft vor Fragen, wenn der Vermieter einen Aufzug einbauen möchte: Müssen Sie das dulden, wer trägt welche Kosten, und wie dokumentieren Sie Ausgaben, um später Ansprüche zu belegen? Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, welche Rechte Mieter haben, welche Schritte bei Modernisierung und Kostenumlage möglich sind und wie Sie Belege, Fotos und Kommunikation sicher sammeln. Die Hinweise helfen Ihnen, Fristen einzuhalten, formelle Schreiben vorzubereiten und – wenn nötig – die zuständigen Gerichte zu informieren. Lesen Sie weiter, um konkrete Handlungsschritte zu erhalten und typische Fallen bei Umlagen zu vermeiden.

Was Mieter wissen müssen

Ein Aufzugseinbau kann als Modernisierung gelten und unterliegt Regeln zur Kostenumlage nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Vermieter dürfen Modernisierungskosten nicht beliebig auf Mieter abwälzen; es gelten Grenzen und Formvorschriften, besonders bei Mieterhöhungen zur Kostenumlage.[1] Wenn es um Zustimmung, Duldung oder Ausgleichsleistungen geht, ist es wichtig, die schriftliche Kommunikation und Belege zu sichern. Bei Streit über Rechtmäßigkeit oder Verfahren entscheidet in erster Instanz häufig das Amtsgericht.[2]

Bewahren Sie jede Rechnung, jeden Vertrag und alle Fotos geordnet auf.

Wann müssen Mieter dulden?

Mieter müssen Arbeiten grundsätzlich dulden, wenn sie zum Erhalt oder zur Modernisierung des Gebäudes dienen und angemessen angekündigt wurden. Duldungspflichten enden aber dort, wo unverhältnismäßige Belastungen oder rechtswidrige Eingriffe vorliegen. Vor Beginn sollten Sie prüfen, ob die Maßnahme als Modernisierung nach § 555b BGB eingestuft wird und welche Minderungs- oder Widerspruchsrechte bestehen.

Reagieren Sie schriftlich auf Ankündigungen und setzen Sie sich Fristen für Rückfragen.

So dokumentieren Sie Kosten richtig

  • Machen Sie Fotos vom Ursprungszustand, vom Baufortschritt und vom Endergebnis.
  • Sammeln Sie alle Rechnungen, Zahlungsbelege und Kostenvoranschläge.
  • Speichern Sie Schriftverkehr mit dem Vermieter, der Hausverwaltung und Handwerkern (E‑Mails, Briefe).
  • Notieren Sie Gespräche mit Datum, Uhrzeit und Gesprächspartnern als Kurzprotokoll.
Detaillierte Unterlagen erleichtern spätere Prüfungen durch Gerichte oder Behörden.

Wenn der Vermieter Umbaukosten umlegen will, prüfen Sie die Berechnung genau: Welche Posten gelten als modernisierungsbedingte Kosten, welche sind Erhaltungsaufwand? Fordern Sie bei Unklarheiten eine Kostenaufstellung an und verlangen Sie Belege.

Praktische Schritte bei Streit

Führen Sie vor jeder Eskalation ein geordnetes Dossier: Fotos, Rechnungen, Verträge, Kommunikation. Setzen Sie dem Vermieter eine Frist zur Klärung per Einschreiben oder E‑Mail mit Lesebestätigung. Wenn keine Einigung möglich ist, kann eine Klärung vor dem Amtsgericht erfolgen; dabei sind die §§ 535–580a BGB und prozessuale Regeln der ZPO relevant.[1][3]

Viele Streitfälle lassen sich durch strukturierte Dokumentation und rechtzeitige Fristen vermeiden.

Häufige Fragen

1. Muss ich als Mieter den Einbau eines Aufzugs dulden?
Das hängt von Art und Umfang der Maßnahme ab; Modernisierungen sind grundsätzlich zulässig, können aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb gesetzlicher Grenzen auf Mieter umgelegt werden.
2. Wer zahlt die Kosten und wie werden sie berechnet?
Vermieter können einen Teil der Modernisierungskosten als Mieterhöhung geltend machen, sofern die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden; genaue Berechnung und Umlage sind prüfbar.
3. Welche Fristen sind wichtig, wenn ich widersprechen will?
Sie sollten Ankündigungen unverzüglich prüfen und innerhalb der gesetzlich oder vertraglich genannten Fristen reagieren; bei Unsicherheit empfiehlt sich eine Fristsetzung zur Klärung.

Anleitung

  1. Sammeln Sie sofort alle Belege: Fotos, Rechnungen, E‑Mails und Verträge.
  2. Fordern Sie vom Vermieter eine detaillierte Kostenaufstellung und Belege an.
  3. Setzen Sie eine schriftliche Frist zur Klärung (z. B. 14 Tage) und dokumentieren Sie den Versand.
  4. Prüfen Sie gesetzliche Fristen und reagieren Sie rechtzeitig, um Rechte nicht zu verlieren.
  5. Wenn nötig, reichen Sie Klage oder Widerspruch beim zuständigen Amtsgericht ein.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Gesetze im Internet – BGB §§535–580a (Mietrecht)
  2. [2] Justizportal – Zuständigkeit der Amtsgerichte
  3. [3] Gesetze im Internet – Zivilprozessordnung (ZPO)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.