Barrierearmes Bad planen für Mieter in Deutschland 2025

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland überlegen, ein barrierearmes Bad umzubauen, weil Mobilität, Alter oder gesundheitliche Einschränkungen Anpassungen nötig machen. Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, welche Rechte Mieter haben, welche Formulare und Nachweise oft verlangt werden und welche Stellen helfen können. Sie erfahren, wie Sie schriftlich beim Vermieter beantragen, welche Förderprogramme möglich sind und welche Fristen gelten. Wir erklären auch, welche Gesetze relevant sind, welche Behörden Formulare prüfen und wie ein gerichtliches Verfahren vor dem Amtsgericht ablaufen kann. Ziel ist, praktische Schritte zu bieten, damit Mieter sicher, rechtssicher und mit möglichst wenig Aufwand einen Umbau beantragen können. Am Ende finden Sie eine einfache Anleitung, häufige Fragen und Hinweise zu offiziellen Quellen und Formularen.

Wie Mieter ein barrierearmes Bad beantragen

Als Mieter haben Sie Pflichten und Rechte gegenüber dem Vermieter; relevante Regelungen stehen im BGB[1]. Manche Fördermöglichkeiten richten sich nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)[2]. Bei Grundsatzfragen kann die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs relevant sein[3]. Beginnen Sie immer schriftlich, benennen Sie den Bedarf und fügen Sie Nachweise bei.

Alle Anfragen sollten schriftlich erfolgen und Belege enthalten.

Wichtige Unterlagen

  • Ärztliches Attest, das den Bedarf beschreibt.
  • Kostenvoranschlag eines Handwerkers.
  • Fotos des Zustands und ein Mängelprotokoll.

Reichen Sie das Paket beim Vermieter ein und fragen Sie gleichzeitig bei der Kommune nach Förderprogrammen nach. Manche Maßnahmen können über kommunale Zuschüsse oder landesrechtliche Programme gefördert werden; prüfen Sie die Zuständigkeit der Wohnraumförderung.

Was tun bei Ablehnung

Wird Ihr Antrag abgelehnt, prüfen Sie die Begründung und setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder Stellungnahme. In vielen Fällen hilft eine Vermittlung oder ein Antrag auf Klärung beim Amtsgericht; denken Sie daran, alle Unterlagen vorzulegen und Fristen zu beachten.

Reagiere innerhalb gesetzter Fristen, sonst können Ansprüche verfallen.

FAQ

Kann ich als Mieter ein barrierearmes Bad einbauen lassen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen und nach Absprache mit dem Vermieter; es gibt Fördermöglichkeiten.
Wer entscheidet über Fördermittel?
Je nach Maßnahme prüfen die Kommune oder die zuständige Landesstelle Förderanträge nach dem WoFG.
Muss der Vermieter den Umbau bezahlen?
Der Vermieter ist nicht automatisch zur Zahlung verpflichtet; Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem BGB und individuellen Vereinbarungen.

Anleitung

  1. Dokumente sammeln: Attest, Fotos, Kostenvoranschläge.
  2. Schriftlich Anfrage an den Vermieter stellen und eine angemessene Frist setzen.
  3. Förderberatung bei der Kommune oder dem Sozialamt einholen.
  4. Bei Streit: Klärung beim Amtsgericht oder Schlichtungsstelle suchen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Frühzeitige Dokumentation stärkt Ihre Rechte.
  • Setzen Sie klare Fristen in schriftlichen Anfragen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§535–580a auf gesetze-im-internet.de
  2. [2] Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) auf gesetze-im-internet.de
  3. [3] Entscheidungen des Bundesgerichtshofs
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.