Barrierefreie Klingel für Mieter in Deutschland

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland möchten Sie eine barrierefreie Klingel anbringen, um bessere Zugänglichkeit für Personen mit Mobilitäts- oder Sinnesbeeinträchtigungen sicherzustellen. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter haben, wie Sie eine Zustimmung beim Vermieter anfordern, welche Nachweise (Fotos (photo), schriftliche Angebote, E‑Mails) sinnvoll sind und welche Fristen und Gerichte zuständig sind. Außerdem zeigen wir praktische Praxisfälle, Musterformulierungen für Anfragen sowie ein umsetzbares Vorgehen, damit Sie die Maßnahmen transparent und rechtssicher planen und dokumentieren können.

Rechte und Pflichten von Mietern

Mieter dürfen kleine Instandsetzungen oder austauschbare Geräte oft vornehmen, ohne die Wohnung substantiell zu verändern. Für bauliche Änderungen oder Eingriffe in die Gebäudetechnik ist in der Regel die Zustimmung des Vermieters erforderlich; das folgt aus den Grundregeln des Mietvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).[1]

Bauliche Veränderungen am Mietobjekt benötigen meistens vorherige Zustimmung.

Wann Zustimmung nötig ist

  • Bauliche Veränderung am Klingelgehäuse oder an der Sprechanlage (notice) — Zustimmung erforderlich.
  • Austausch der Klingeltechnik ohne bauliche Eingriffe (repair) — oft zulässig, aber vorher informieren.
  • Elektrische Anschlüsse, Kabelverlegung oder Anbindung an die Hausanlage (repair) — Zustimmung und Fachbetrieb empfehlen.

Wie Sie die Zustimmung einholen und dokumentieren

Gute Dokumentation und klare schriftliche Kommunikation reduzieren Konflikte. Fragen Sie schriftlich per E‑Mail oder Brief an, nennen Sie konkretes Vorhaben, technischen Nachweis und Kostenübernahme, und legen Sie Fotos und Angebote bei.

Detaillierte Dokumentation erhöht die Chancen auf eine einvernehmliche Lösung.
  • Fotos und Videos als Beweismittel (photo/video) — vor und nach Montage festhalten.
  • Schriftliche Anfrage (notice) an Vermieter mit Fristangabe und Beschreibung.
  • Kostenvoranschläge und technische Datenblätter (document) beilegen.

Formale Fristen sollten Sie einhalten, etwa eine angemessene Reaktionsfrist in der schriftlichen Anfrage (z. B. 14 Tage), bevor Sie weitergehende Schritte prüfen.

Antworten auf Anfragen und Einwände sollten Sie schriftlich aufbewahren.

Ansprechpartner und Gerichte

Bei Streitigkeiten über die Zustimmung zu baulichen Maßnahmen ist das Amtsgericht (Zivilgericht) örtlich zuständig; bei weiteren Rechtsfragen kann das Verfahren bis zum Landgericht oder Bundesgerichtshof gehen. Für Klagen gelten die Verfahrensregeln der Zivilprozessordnung (ZPO).[2][3]

Anleitung

  1. Kontakt aufnehmen (contact): Informieren Sie den Vermieter schriftlich über das Vorhaben und nennen Sie Zweck und technischen Bedarf.
  2. Dokumente sammeln (photo): Fotos, Video, Angebote und technische Datenblätter anfertigen und beifügen.
  3. Schriftliche Zustimmung anfordern (notice): Frist setzen, konkrete Leistung und Kostenübernahme klären.
  4. Fachbetrieb beauftragen (repair): Arbeiten von qualifiziertem Handwerker durchführen lassen und Quittungen aufbewahren.
  5. Bei Weigerung: Rechtliche Prüfung und ggf. Klage beim Amtsgericht (court) prüfen.

FAQ

Brauche ich immer die Erlaubnis des Vermieters, um eine barrierefreie Klingel anzubringen?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei baulichen Eingriffen oder wenn an der Gebäudetechnik verändert wird. Für rein austauschbare Geräte ohne Eingriff genügt oft keine vorherige Zustimmung.
Welche Nachweise helfen, um Zustimmung zu bekommen?
Fotos (photo) vor Ort, schriftliche Angebote, technische Datenblätter und eine kurze Kostenaufstellung erhöhen die Chancen auf Zustimmung.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter nicht antwortet oder ablehnt?
Setzen Sie eine Frist in der schriftlichen Anfrage, dokumentieren Sie alle Schritte und prüfen Sie rechtliche Optionen, z. B. Beratung durch das Amtsgericht oder Rechtsbeistand.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a — Gesetze im Internet
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — Gesetze im Internet
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) — Offizielle Website
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.