Barrierefreier Evakuierungsplan: Mieter in Deutschland
Warum Dokumentation wichtig ist
Wenn ein Evakuierungsplan im Altbau nicht barrierefrei ist, liegt oft eine Verletzung der Vermieterpflichten vor. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat der Vermieter eine Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht, die bei Sicherheitsmängeln einschlägig sein kann[1]. Ohne klare Dokumentation sind Fristen, Schäden und Verantwortlichkeiten schwer nachweisbar, was spätere Beschwerden oder gerichtliche Schritte erschwert.
Was Sie dokumentieren sollten
Erfassen Sie systematisch alle Hinweise zum Evakuierungsplan, Zustand und konkreten Hinderungsgründen.
- Fotos und Videos mit Datum und Uhrzeit als Beweismittel
- Datum, Uhrzeit und Dauer von Beobachtungen oder Blockaden
- Notizen zu Gesprächen mit Vermieter, Hausmeister oder Nachbarn
- Kopien von Schreiben, Mails und offiziellen Anzeigen
- Angaben zu fehlenden oder defekten Hilfsmitteln (z. B. Rampen, Handläufe)
Praktische Checkliste für Mieter
Nutzen Sie diese einfache Reihenfolge, damit Ihre Dokumentation verwertbar bleibt.
- Sofort Fotos/Videos erstellen und Dateinamen mit Datum versehen
- Vermieter schriftlich (E‑Mail oder Einschreiben) informieren und Frist setzen
- Fristen und Antworttermine protokollieren
- Zeugen benennen und Aussagen festhalten
- Bei Nichtbeseitigung rechtliche Schritte prüfen, zuständiges Amtsgericht informieren[3]
Formulare und rechtliche Schritte
Für formale Schritte sind die Regeln der Zivilprozessordnung maßgeblich; Klagen oder Anträge werden beim Amtsgericht erhoben, oft mithilfe standardisierter Formulare oder Vordrucke gemäß ZPO[2]. Nennen Sie im Schreiben an den Vermieter den konkreten Mangel, schlagen Sie eine Frist zur Beseitigung vor und fügen Sie Ihre Belege bei. Falls Sie Unterstützung beim Ausfüllen benötigen, finden sich Informationen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu Verfahrensfragen und Formularen[4].
FAQ
- Kann ich die Miete mindern, wenn der Evakuierungsplan mangelhaft ist?
- Ja, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung durch mangelnde Barrierefreiheit erheblich beeinträchtigt ist, kann eine Mietminderung möglich sein; dokumentieren Sie Umfang und Dauer des Mangels.
- An wen melde ich den Mangel zuerst?
- Wenden Sie sich zuerst schriftlich an den Vermieter oder die Hausverwaltung und setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung.
- Welches Gericht ist zuständig, wenn es zur Klage kommt?
- Für mietrechtliche Streitigkeiten ist in erster Instanz das zuständige Amtsgericht zuständig; bei höheren Streitwerten kann das Landgericht folgen[3].
Anleitung
- Erfassen Sie den Mangel mit Datum, Uhrzeit, Fotos und einer kurzen Beschreibung.
- Schreiben Sie eine formelle Mängelanzeige an den Vermieter mit Fristsetzung und Belegen.
- Sammeln Sie Zeugenaussagen und sichern Sie weitere Beweise.
- Wenn keine Besserung erfolgt, prüfen Sie eine Klage beim Amtsgericht; nutzen Sie offizielle Formulare und Hinweise der Justiz.