Besichtigung bei Abwesenheit: Mieterrechte Deutschland
Was gilt bei Besichtigungsterminen?
Vermieter haben kein generelles Betretungsrecht der Wohnung; ihre Pflichten und Rechte ergeben sich aus dem Mietvertrag und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Bei wichtigen Angelegenheiten kann ein berechtigtes Interesse des Vermieters bestehen, dennoch muss der Zutritt angekündigt und begründet werden[1].
Ankündigung und Fristen
- Üblich ist eine Ankündigung mindestens 24 Stunden vorher, kürzere Fristen können in Einzelfällen angemessen sein.
- Der Vermieter sollte mehrere Zeitfenster anbieten, damit Sie einen passenden Termin wählen können.
- Der Zweck der Besichtigung (z. B. Neuvermietung, Reparatur, Ablesung) muss klar genannt werden.
Was Vermieter vorlegen sollten
- Eine schriftliche Ankündigung oder zumindest eine nachvollziehbare Nachricht mit Datum und Zweck.
- Namen der Personen, die eintreten, und gegebenenfalls eine Bestätigung, dass nur notwendige Räume betreten werden.
- Bei Reparaturen oder Abnahmen: Dokumentation des Mangels oder der Arbeiten und ein Protokoll.
Was können Sie tun, wenn Rechte verletzt werden?
Dokumentieren Sie jede nicht angekündigte oder missbräuchliche Betretenhandlung fotografisch, mit Datum und Uhrzeit. Sprechen Sie den Vermieter schriftlich an und fordern Sie Unterlassung oder Schadensbeseitigung. Wenn Konflikte nicht zu lösen sind, ist das Amtsgericht zuständig für mietrechtliche Streitigkeiten[2], gegebenenfalls mit Hinzuziehung einer Rechtsberatung.
FAQ
- Darf der Vermieter ohne meine Zustimmung die Wohnung betreten?
- Nein. In der Regel benötigen Vermieter Ihre Zustimmung oder eine gesetzliche Grundlage; Ausnahmen sind nur in engen Fällen möglich.
- Wie lange muss eine Besichtigung angekündigt werden?
- Es gibt keine einheitliche gesetzliche Frist, aber 24 Stunden sind üblich; es kommt auf Anlass und Dringlichkeit an.
Anleitung
- Fordern Sie eine schriftliche Ankündigung an und schlagen Sie mindestens zwei Zeitfenster vor.
- Bestehen Sie auf Nennung der eintretenden Personen und des Zwecks der Besichtigung.
- Dokumentieren Sie Termin, Uhrzeit und Ergebnis mit Fotos oder Zeugen.
- Wenn der Vermieter wiederholt Rechte verletzt, prüfen Sie rechtliche Schritte und wenden Sie sich an das Amtsgericht oder rechtliche Beratung.
Kernaussagen
- Mieter haben ein berechtigtes Interesse an Privatsphäre und müssen geschützt werden.
- Vermieter sollten Termine klar ankündigen und den Zweck nennen.