Besichtigungstermine koordinieren: Mieter in Deutschland

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland ist es wichtig zu wissen, wann und wie Vermieter Besichtigungstermine anmelden dürfen, welche Rechte Sie beim Zutritt haben und wie Sie Ihre Privatsphäre schützen. Dieser Ratgeber erklärt konkret, welche Fristen und Formen gelten, wie Sie Besichtigungen sicher koordinieren und welche Musterformulare bei der Kommunikation helfen. Er behandelt legitime Gründe für Zutritt, angemessene Ankündigungsfristen, widersprüchliche Vereinbarungen im Mietvertrag und praktische Dokumentationsschritte, damit Beschwerden oder Einsprüche vor Gericht unterstützt werden können. Lesen Sie die Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen, Gerichtspraxis und offiziellen Formularen.

Was darf der Vermieter?

Der Vermieter hat grundsätzlich das Recht, die vermietete Wohnung zu nutzen, um seine Pflichten aus dem Mietvertrag zu erfüllen, etwa für notwendige Reparaturen oder zur Besichtigung bei Wohnungsübergabe. Gleichzeitig schützt das Bürgerliche Gesetzbuch die Privatsphäre des Mieters und regelt Pflichten und Rechte.[1] Ein Vermieter braucht in der Regel eine angemessene Ankündigung, darf nicht unangekündigt eintreten und muss einen konkreten Anlass haben.

In den meisten Fällen benötigen Vermieter eine angemessene Vorankündigung vor dem Zutritt.

Typische Gründe für Zutritt

  • Inspektion für Wohnungsübergabe oder -abnahme
  • Zugang zur Erledigung dringender Reparaturen
  • Besichtigungen für Nachmieter oder Verkauf
  • Zutritt bei Gefahr im Verzug (z. B. Rohrbruch)

Vorankündigung, Fristen und Form

Es gibt keine einheitliche bundeseinheitliche Frist für alle Fälle; die Angemessenheit richtet sich nach Anlass und Dringlichkeit. Für Besichtigungstermine zu Wohnungsübergaben oder zur Werbung um Nachmieter ist eine frühzeitige Ankündigung üblich. Schriftliche Ankündigungen per Brief oder E-Mail schaffen Beweissicherheit. Falls der Mietvertrag spezielle Klauseln zur Zutrittsregelung enthält, prüfen Sie diese auf Unangemessenheit.

Bewahren Sie jede Ankündigung auf, damit Sie im Streitfall Nachweise haben.

Praktische Hinweise zur Terminkoordination

  • Schlagen Sie klare Zeitfenster vor und bestätigen Sie Termine schriftlich
  • Bestehen Sie auf Anwesenheit einer Drittperson, wenn Sie sich unsicher fühlen
  • Führen Sie eine Dokumentation mit Datum, Uhrzeit und Namen der Anwesenden
  • Unterschreiben Sie keine umfassenden Zugangsberechtigungen ohne zeitliche Begrenzung
Notieren Sie Datum und Uhrzeit jeder Besichtigung und machen Sie Fotos, wenn nötig.

Was tun bei unberechtigtem Zutritt oder Problemen?

Tritt ein Vermieter ohne Ankündigung oder ohne ersichtlichen Grund in die Wohnung ein, ist das eine Verletzung Ihrer Privatsphäre. Fordern Sie die Unterlassung, dokumentieren Sie den Vorfall und prüfen Sie Mietminderung oder Schadensersatzansprüche. Bei fortgesetzten Verstößen können Sie sich an das zuständige Amtsgericht wenden oder rechtliche Schritte prüfen. Informationen zum Ablauf gerichtlicher Verfahren und zuständigen Gerichten finden Sie bei der Justizinformation.[2]

Frühzeitige, sachliche Kommunikation kann viele Konflikte vermeiden.

Praktische Musterschritte und Formulare

Es gibt keine einheitlichen bundesweiten Formulare für alle Situationen, aber für gerichtliche Verfahren sind Formvorschriften der Zivilprozessordnung zu beachten. Bei konkreten Rechtsverfahren (z. B. Räumungsklage oder Mahnverfahren) nutzen Sie die offiziellen Hinweise und Formularangebote der Justiz.[2]

Für Verfahren vor dem Amtsgericht sind schriftliche Anträge und vollständige Unterlagen wichtig.

Wann welches Formular oder Schreiben sinnvoll ist

  • Schriftliche Aufforderung an den Vermieter zur Unterlassung (eigener Brief als Vorstufe)
  • Mahnantrag bei Zahlungsauffälligkeiten (offizielle Justizhinweise prüfen)
  • Klageeinreichung beim Amtsgericht, wenn außergerichtliche Schritte scheitern

FAQ

Wann darf der Vermieter ohne meine Zustimmung die Wohnung betreten?
Nur in Notfällen (z. B. akute Gefahr) oder wenn dies vertraglich geregelt und rechtlich zulässig ist. Sonstige Zugänge benötigen in der Regel eine Ankündigung und einen berechtigten Anlass.[1]
Wie viel Vorlaufzeit ist angemessen für eine Besichtigung?
Das hängt vom Anlass ab. Für Besichtigungen zur Nachmietersuche sind mehrere Tage üblich; für dringende Reparaturen können kürzere Fristen zulässig sein.
Welche Beweise helfen bei Streit über unberechtigten Zutritt?
Schriftliche Ankündigungen, Fotos, Zeugenangaben und ein detailliertes Ereignisprotokoll sind besonders hilfreich.

Anleitung

  1. Vorschlag eines konkreten Terminfensters per E-Mail oder Brief und Bitte um Bestätigung.
  2. Dokumentieren Sie jede Ankündigung und jeden Besuch mit Datum, Uhrzeit und Namen.
  3. Fordern Sie bei Bedarf die Anwesenheit einer weiteren Person an und verweigern Sie unberechtigten Zutritt.
  4. Senden Sie bei fortgesetzten Verstößen eine formelle Unterlassungsaufforderung und prüfen Sie rechtliche Schritte.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – gesetze-im-internet.de
  3. [3] Justizportal – Informationen zu Gerichten und Verfahren
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.