Besichtigungstermine koordinieren: Mieterrechte in Deutschland

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Als Mieter in Deutschland fragen Sie sich vielleicht, wie Besichtigungstermine mit Fristen fair und rechtssicher organisiert werden können. Sie haben Anspruch auf Privatsphäre, angemessene Vorankündigung und Schutz vor unzulässigem Zutritt; zugleich hat der Vermieter Interessen wie Neuvermietung oder Reparaturplanung. Dieser Text erklärt in verständlicher Sprache, welche Fristen gelten, wie Sie Termine schriftlich anfragen oder ablehnen, welche Beweise sinnvoll sind und wie Sie vorgehen, wenn es zum Streit kommt. Ich nenne die relevanten Gesetzesstellen und Formen, beschreibe praktische Schritte für Dokumentation und Kommunikation und zeige, wie Sie Ihr Vorgehen beim zuständigen Amtsgericht durchsetzen können, damit Sie Ihre Rechte in Deutschland besser schützen und nutzen können.

Was darf der Vermieter?

Der Vermieter darf Besichtigungstermine verlangen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, zum Beispiel wegen Neuvermietung oder notwendigen Reparaturen. Die Pflichten und Rechte im Mietverhältnis sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt[1]. Entscheidend ist, dass der Zutritt nur mit angemessener Vorankündigung und unter Wahrung Ihrer Privatsphäre erfolgen darf.

In den §§ 535–580a BGB stehen die Grundregeln zum Mietverhältnis.

Vorankündigung und Fristen

Es gibt keine einheitliche gesetzliche Frist für Besichtigungstermine, aber Termine müssen rechtzeitig angekündigt werden und in einem angemessenen Zeitraum liegen. Als Faustregel gilt: frühzeitig vorschlagen, konkrete Zeitfenster anbieten und schriftliche Bestätigungen sichern.

  • Prüfen Sie die angekündigte Frist und bitten Sie um mindestens 24–48 Stunden Vorlauf, wenn möglich.
  • Bitten Sie um eine schriftliche Terminbestätigung per E‑Mail oder SMS, damit Datum und Uhrzeit belegt sind.
  • Schlagen Sie mehrere Zeitfenster vor, damit eine faire Koordination möglich ist.
Fordern Sie Terminvereinbarungen möglichst schriftlich per E‑Mail an, um Nachweise zu haben.

Zutritt und Privatsphäre

Unangekündigter Zutritt ist grundsätzlich unzulässig. Der Vermieter darf nicht einfach eintreten, es sei denn, es liegt eine akute Gefahr vor. Sie können unangemessene Termine ablehnen oder auf Begleitung bestehen. Im Zweifel hilft die Dokumentation des Kontakts mit Datum und Uhrzeit.

Lassen Sie niemanden ohne Ihre Zustimmung allein in der Wohnung, wenn Sie sich unsicher fühlen.

Termine koordinieren und Beweise sichern

Dokumentation ist entscheidend: Halten Sie E‑Mails, SMS, Fotos, Zeitstempel und Zeugen fest. Solche Beweise erleichtern spätere rechtliche Schritte vor Gericht und helfen, Missverständnisse zu klären. Regeln zum Beweisrecht finden sich in der Zivilprozessordnung[2].

  • Sichern Sie E‑Mail-Verkehr und Screenshots der Terminvereinbarung.
  • Fotografieren Sie Schäden oder Mängel, die Anlass für eine Besichtigung sind, mit Datum.
  • Notieren Sie Namen und Funktion der Personen, die die Wohnung betreten wollen.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen, Rechte durchzusetzen.

Was tun bei Streit?

Versuchen Sie zuerst eine schriftliche Einigung mit dem Vermieter. Falls das nicht hilft, können Sie eine förmliche Aufforderung oder Unterlassungserklärung senden und — wenn nötig — eine Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen[3]. Verfahrensregeln und Fristen bei gerichtlichen Schritten regelt die Zivilprozessordnung[2], und wichtige Entscheidungen zur Auslegung treffen oft die höheren Gerichte wie der BGH[4].

Wichtige Formulare und Muster finden Sie bei den Justizbehörden; zum Beispiel Klageformulare für Zivilsachen oder Hinweise zum Ablauf von Räumungsklagen. Ein konkretes Beispiel: Wenn eine Besichtigung wiederholt ohne angemessene Ankündigung stattfindet, können Sie schriftlich eine Frist setzen und bei Missachtung eine Unterlassungsklage vorbereiten; dafür verwenden Sie das zivilprozessuale Klageformular und legen Ihre Beweise bei[5].

Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen auf formelle Schreiben, sonst können Rechte verloren gehen.

FAQ

Muss ich jeden Besichtigungstermin akzeptieren?
Nein. Termine müssen angemessen angekündigt sein; Sie können unzumutbare Zeiten ablehnen und einen Alternativtermin vorschlagen.
Wie lange vorher muss der Vermieter ankündigen?
Es gibt keine starre gesetzliche Frist; üblich sind 24–48 Stunden Vorlauf, bei längerfristigen Planungen mehr.
Was mache ich, wenn der Vermieter ohne Ankündigung kommt?
Verweisen Sie auf Ihr Recht auf Privatsphäre, dokumentieren Sie den Vorfall und senden Sie eine schriftliche Beschwerde mit Beweismitteln.

Anleitung

  1. Prüfen Sie die Terminankündigung und notieren Sie Datum und Uhrzeit.
  2. Antworten Sie schriftlich und fordern Sie eine Bestätigung per E‑Mail.
  3. Dokumentieren Sie die Besichtigung mit Fotos, Notizen und Zeugenangaben.
  4. Bei wiederholten Verstößen informieren Sie eine Schlichtungsstelle oder reichen Sie Klage beim Amtsgericht ein.

Wesentliche Erkenntnisse

  • Bewahren Sie sämtliche Nachrichten und Fotos als Beweise auf.
  • Sprechen Sie Termine schriftlich ab, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Bei wiederholten Verstößen nutzen Sie formelle Schritte und ggf. gerichtliche Hilfe.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Gesetze im Internet
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — Gesetze im Internet
  3. [3] Justizportal der Bundesländer — Zuständige Gerichte
  4. [4] Bundesgerichtshof (BGH) — Entscheidungen
  5. [5] Justizportal der Bundesländer — Formulare und Muster
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.