Bestandsmieter: Vergleichswohnungen finden in Deutschland

Miete & Mietpreisbremse 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Bestandsmieter in Deutschland stehen vor der Aufgabe, Vergleichswohnungen korrekt zu benennen — etwa bei der Prüfung der Mietpreisbremse, bei Modernisierungsankündigungen oder wenn der Vermieter eine Mieterhöhung begründet. Dieser Text erklärt in klarer, verständlicher Sprache, wie Sie als Mieter Vergleichswohnungen auswählen, welche Fakten schriftlich gehören und welche Fristen zu beachten sind. Sie erfahren, welche Belege am meisten helfen (Fotos, frühere Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen) und wann ein Gang zum Amtsgericht sinnvoll ist. Die Anleitung nennt relevante Paragrafen des BGB zur Mietpflicht und Mieterrechten[1], erklärt formale Schritte und zeigt praktische Beispiele ohne juristischen Fachjargon. Am Ende finden Sie eine kurze FAQ und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Vorgehen.

Was ist eine Vergleichswohnung?

Eine Vergleichswohnung ist eine Immobilie, die in Größe, Ausstattung, Lage und Baujahr dem eigenen Mietobjekt so ähnlich ist, dass daraus Rückschlüsse auf marktübliche Mieten gezogen werden können. Für Bestandsmieter ist wichtig, transparente Kriterien zu wählen: Wohnfläche, Zimmeranzahl, Energieversorgung, Ausstattung, Stockwerk und Lage innerhalb der Stadt. Notieren Sie Quellen, Adressen und Mietpreise: je genauer die Dokumentation, desto belastbarer der Vergleich.

Mieter haben Anspruch auf eine bewohnbare Wohnung.

Wichtige Unterlagen vorbereiten

  • Mietvertrag(en) der Vergleichswohnung und Ihres aktuellen Wohnraums kopieren.
  • Fotos von Ausstattung, Schäden und Meterständen aufnehmen und datieren.
  • Nebenkostenabrechnungen und frühere Mietzahlungen bereitlegen.
  • Schriftliche Mängelanzeigen oder Formulare zur Mietminderung sammeln.

Wenn Sie Vergleichswohnungen benennen, notieren Sie immer die Quelle (z. B. Wohnungsinserat, Auskunft des Vermieters) und das Datum. Verwenden Sie die gleichen Vergleichskriterien für alle Kandidaten, um Verzerrungen zu vermeiden. Erwähnen Sie Besonderheiten wie erlaubte Untermiete oder Staffel-/Indexmieten, da diese die Vergleichbarkeit beeinflussen.

Wann das Amtsgericht einschalten

Kommt es zu keiner Einigung mit dem Vermieter, können mietrechtliche Streitigkeiten vor dem örtlichen Amtsgericht verhandelt werden. Das Amtsgericht ist zuständig für viele zivilrechtliche Mietfragen, etwa Mietminderung, Kündigung oder Räumungsklagen[2]. Bevor Sie Klage erheben, prüfen Sie Ihre Dokumentation, Fristen und ob ein Mahnverfahren sinnvoll ist.

Reagieren Sie rechtzeitig auf Zahlungsaufforderungen, um Nachteilen vorzubeugen.

Häufige Fragen

Was zählt am ehesten als passende Vergleichswohnung?
Eine passende Vergleichswohnung hat ähnliche Wohnfläche, Zimmerzahl, Ausstattung und Lage; Baujahr und energetischer Standard sind ebenfalls wichtig.
Welche Beweise helfen bei Streit um die Vergleichsmiete?
Gut sind Mietverträge, Inserate mit Preisangaben, Nebenkostenabrechnungen und datierte Fotos; sammeln Sie immer mehrere Vergleichsobjekte zur Untermauerung.
Wie läuft ein Verfahren vor dem Gericht ab?
Das Verfahren folgt den Regeln der Zivilprozessordnung; Sie sollten Fristen beachten, Beweismittel einreichen und ggf. anwaltliche Hilfe prüfen[3].

Anleitung

  1. Dokumente sammeln: Mietvertrag, Nebenkosten, Fotos und Inserate zusammentragen.
  2. Fristen prüfen: Reaktionsfristen auf Mieterhöhungen oder Mängelanzeigen einhalten.
  3. Vergleich analysieren: Mindestens drei vergleichbare Wohnungen gegenüberstellen und Unterschiede notieren.
  4. Bei Konflikt: Schreiben an Vermieter senden, Frist setzen und bei fehlender Einigung das Amtsgericht kontaktieren.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a – Gesetze im Internet
  2. [2] Informationen zu Amtsgerichten – Justiz und Gerichte
  3. [3] Zivilprozessordnung (ZPO) – Gesetze im Internet
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.