Rüge überhöhter Miete: Checkliste für Mieter in Deutschland

Miete & Mietpreisbremse 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland kann eine überhöhte Miete finanzielle Belastung und Unsicherheit bedeuten. Diese Checkliste zeigt Schritt für Schritt, wie Sie eine Rüge wegen überhöhter Miete vorbereiten und anfechten: welche Fristen gelten, welche Belege und Fotos hilfreich sind, welche offiziellen Formulare verwendet werden können und wann ein Gang vor das Amtsgericht sinnvoll ist. Wir erklären Begriffe aus dem BGB, nennen zuständige Behörden und geben praktische Musterformulierungen für ein Rügenschreiben. Die Anleitung richtet sich an Erstmieter und laufende Mieter gleichermaßen und hilft, Entscheidungen sachlich zu treffen, Fristen zu wahren und die Erfolgschancen bei einer Reduzierung oder Rückforderung der Miete zu verbessern.

Rechtliche Grundlage

Ihr Anspruch richtet sich in erster Linie nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere zu Pflichten des Vermieters und Mietminderung bei Mängeln.[1]

Wann und warum rügen?

Eine Rüge überhöhter Miete ist eine formelle Beschwerde an den Vermieter, in der Sie die zu hohe Forderung darlegen und eine Korrektur oder Erstattung verlangen. Rügen können auch vorgerichtlich die Chancen erhöhen, dass sich der Vermieter einigt.

Wichtige Fristen

  • Rüge zeitnah nach Entdeckung des Fehlers senden (innerhalb weniger Wochen).
  • Frist zur Mängelbeseitigung oder Rückmeldung vom Vermieter: üblicherweise 14–30 Tage.
  • Beweissicherung sofort, damit Fristen nicht ungenutzt verstreichen.
Fristen unbedingt einhalten, da sonst Ansprüche verfallen können.

Beweissammlung

Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, um die zu hohe Miete zu belegen und die Vorgeschichte zu dokumentieren.

  • Mietvertrag und frühere Mietabrechnungen als Vergleich.
  • Kontoauszüge mit Mietzahlungen und mögliche Überzahlungen.
  • Fotos oder Protokolle, falls Fehler in Betriebskostenabrechnungen vorliegen.
  • Zeugenangaben oder schriftliche Kommunikation mit dem Vermieter.
Bewahren Sie Kopien aller Schreiben und Zahlungsbelege auf.

Formulare und Muster

Es gibt kein einheitliches staatliches "Rügenschreiben"-Formular, aber für gerichtliche Schritte sind Vordrucke und Hinweise in der Zivilprozessordnung relevant; nutzen Sie klare, datierte Schriftstücke und senden Sie diese per Einschreiben oder Boten. Praktisches Beispiel: Ein Rügenschreiben kann enthalten: Mietobjekt, Zeitraum, konkrete Beträge, Vergleichswerte, Forderung (z. B. Rückzahlung X Euro) und Fristsetzung von 14 Tagen.[3]

FAQ

Kann ich zu viel gezahlte Miete zurückfordern?
Ja, wenn die Miete nachweislich überhöht war, können Sie Rückzahlung verlangen; oft ist eine erfolgreiche Durchsetzung an Fristen und saubere Belege gebunden.
Muss ich zuerst einen Anwalt einschalten?
Nein, viele Anliegen lassen sich vorgerichtlich mit einem klaren Rügenschreiben und Belegen klären; bei größeren Beträgen oder komplizierten Rechtsfragen ist rechtliche Beratung ratsam.
Vor welchem Gericht wird ein Mietstreit verhandelt?
Mietrechtliche Streitigkeiten erster Instanz werden vor dem Amtsgericht verhandelt; es folgen Landgericht und ggf. Bundesgerichtshof als höhere Instanzen.[2]

Anleitung

  1. Formulieren Sie ein datiertes Rügenschreiben oder verwenden Sie ein Musterformular, das Sachverhalt, Beträge und Forderung nennt.
  2. Senden Sie die Rüge per Einschreiben/Rückschein oder übergeben Sie sie gegen Empfangsbestätigung.
  3. Sammeln Sie Beweise: Mietvertrag, Kontoauszüge, Fotos, Abrechnungen und schriftliche Kommunikation.
  4. Kontaktieren Sie zuständige Beratungsstellen oder die Mieterschutzbehörde, wenn Unklarheiten bestehen.
  5. Wenn keine Einigung möglich ist, bereiten Sie eine Klage beim Amtsgericht vor und reichen Sie die Unterlagen ein.
  6. Im Berufungsfall sind Landgericht und danach der Bundesgerichtshof zuständig; prüfen Sie Kosten und Erfolgsaussichten vorher.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – gesetze-im-internet.de
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) – bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.