Überhöhte Miete rügen: Mieterrechte in Deutschland

Miete & Mietpreisbremse 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland ist es wichtig, überhöhte Miete rechtzeitig und korrekt zu rügen. Viele Mieter machen formale Fehler, verlieren Fristen oder dokumentieren Beweise unzureichend, sodass Ansprüche schwächer werden. Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, wie Sie als Bestandsmieter eine überhöhte Forderung prüfen, welche Unterlagen und Fotos nötig sind, wie Sie den Vermieter schriftlich informieren und welche Fristen gelten. Ich beschreibe praktische Formulierungen, mögliche Reaktionen des Vermieters und wann ein Gang zum Amtsgericht sinnvoll ist. Ziel ist, dass Sie Ihre Rechte sicher wahrnehmen, unnötige Fehler vermeiden und Ihre Chancen auf Rückforderung zu viel gezahlter Miete verbessern.

Rechtsgrundlagen kurz erklärt

Die wichtigsten zivilrechtlichen Regeln für Mietverhältnisse stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), §§ 535–580a[1]. Regeln zum gerichtlichen Vorgehen finden sich in der Zivilprozessordnung (ZPO)[2]. Wichtige höchstrichterliche Entscheidungen zur Mietpreisformel und Prüfpflichten hat der Bundesgerichtshof (BGH) erlassen[3]. Nutzen Sie diese Vorschriften, um Fristen und formale Anforderungen bei einer Rüge korrekt einzuhalten.

Dokumentation ist oft entscheidender als bloße Vermutung.

Was Sie zuerst prüfen sollten

Bevor Sie rügen, prüfen Sie folgende Punkte sorgfältig:

  • Vergleichsmieten prüfen: Notieren Sie ähnliche Wohnungen in Lage und Ausstattung.
  • Prüfen Sie Mietvertrag und Staffel- oder Indexklauseln.
  • Berechnen Sie eventuell zuviel gezahlte Beträge anhand der Vertragsdaten.

Wichtig ist, jede Prüfung schriftlich zu dokumentieren: Datum, Berechnungen, Links zu Vergleichsangeboten und Screenshots.

Bewahren Sie E‑Mails, Kontoauszüge und Fotos geordnet auf, damit Sie sie schnell vorlegen können.

Beweise sichern

Sammeln Sie konkrete Nachweise, die eine überhöhte Miete belegen:

  • Schriftliche Mietverträge und Nachträge.
  • Fotos von Ausstattung und Zustand der Wohnung.
  • Bankbelege, die Zahlungshistorie und Beträge zeigen.
  • Marktangebote als Vergleich (Screenshots mit Datum).

Wenn möglich, erstellen Sie ein kurzes Beweisprotokoll mit chronologischen Punkten und ordnen Sie Belege nach Datum.

Wie Sie formell rügen (Musterablauf)

Schicken Sie dem Vermieter eine schriftliche Rüge mit Datum, faktenbasierter Begründung und einer Frist zur Stellungnahme. Nennen Sie konkrete Beträge und fügen Sie Kopien der wichtigsten Belege bei. Fordern Sie die Rückzahlung zuviel gezahlter Miete oder eine korrigierte Abrechnung.

Reagieren Sie schriftlich auf Antworten des Vermieters und dokumentieren Sie jede Kommunikation.

Formale Bestandteile der Rüge

  • Absender und Empfänger mit vollständiger Adresse.
  • Klare Benennung des Streitpunkts (z. B. "Überhöhte Miete für Monat X").
  • Konkrete Forderung (Rückzahlung/Anpassung) und angemessene Frist (z. B. 14 Tage).

Wann Fristen und gerichtliches Vorgehen

Reagiert der Vermieter nicht oder weist die Forderung ab, prüfen Sie die Fristen für gerichtliche Schritte. Klagen über Mietzahlungen oder Rückforderung werden in der Regel beim Amtsgericht erhoben; das Verfahren folgt den Regeln der ZPO[2]. Nutzen Sie gegebenenfalls den Antrag auf Prozesskostenhilfe, wenn Sie die Kosten nicht tragen können[4].

FAQ

Was ist die erste Handlung, wenn ich eine zu hohe Miete vermute?
Dokumentieren Sie zunächst alle Belege (Vertrag, Kontoauszüge, Fotos) und fordern Sie den Vermieter schriftlich zur Stellungnahme auf.
Welche Frist sollte ich dem Vermieter setzen?
Eine übliche Frist sind 14 Tage zur Stellungnahme oder zur Rückzahlung; in komplexen Fällen kann eine längere Frist sinnvoll sein.
Muss ich zum Amtsgericht gehen?
Nur wenn eine Einigung scheitert oder der Vermieter nicht zahlt. Mietstreitigkeiten über Zahlungen werden meist beim Amtsgericht verhandelt.

Anleitung

  1. Prüfen Sie zunächst Mietvertrag, Zahlungshistorie und Vergleichsangebote.
  2. Sammeln und nummerieren Sie Belege: Fotos, Kontoauszüge, Verträge.
  3. Formulieren Sie eine schriftliche Rüge mit Fristsetzung und Beweismitteln.
  4. Warten Sie auf die Reaktion des Vermieters und dokumentieren Sie jede Antwort.
  5. Reicht keine Einigung, legen Sie die Unterlagen dem Amtsgericht vor oder beantragen Sie Prozesskostenhilfe.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] BGB - Bürgerliches Gesetzbuch
  2. [2] ZPO - Zivilprozessordnung
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH)
  4. [4] Justizportal des Bundes und der Länder
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.