Checkliste barrierearmes Bad für Mieter in Deutschland
Warum Dokumentation wichtig ist
Als Mieter sollten Sie alle Schritte zur Anpassung eines barrierearmen Bades im Altbau sorgfältig dokumentieren. Schriftliche Meldungen, Fotos und Rechnungen helfen, Mängelanzeigen zu belegen und Ihre Ansprüche gegenüber dem Vermieter durchzusetzen. Bei Fragen zu Pflichten des Vermieters verweisen die gesetzlichen Regelungen des BGB auf die Instandhaltungspflichten und mögliche Minderungen.[1]
Checkliste: Was zu dokumentieren ist
- Fotos und Videos vor, während und nach jeder Maßnahme (Datum und Uhrzeit notieren).
- Messprotokolle und Skizzen zu Maßen, Höhen und Bodenniveau.
- Schriftwechsel mit dem Vermieter: E‑Mails, Briefe, Empfangsbestätigungen und Termine.
- Kostenvoranschläge, Rechnungen und Zahlungsbelege für Material und Handwerker.
- Zeugenaussagen von Nachbarn oder Handwerkern (kurze schriftliche Stellungnahmen).
- Ärztliche Atteste oder Verordnungen, falls Umbaumaßnahmen aus gesundheitlichen Gründen nötig sind.
- Genehmigungen, Förderanträge oder Bescheide (z. B. Wohngeld/WBS falls relevant).
- Fristen und Termine (Eingangsdatum von Schreiben, gesetzliche Fristen, Fristsetzung an Vermieter).
Wie Sie Beweise sammeln und sichern
Machen Sie klare Fotos mit Datum (Smartphone-Metadaten sichern), notieren Sie genaue Zeiten und beschreiben Sie Schäden kurz schriftlich. Senden Sie Mängelanzeigen formlos, aber nachweisbar an den Vermieter (z. B. Einschreiben oder E‑Mail mit Lesebestätigung) und behalten Sie Kopien. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, regelt die ZPO das Verfahren vor Gericht.[2]
Anleitung
- Fotos und Videos anfertigen: alle relevanten Winkel, Schäden und Maße dokumentieren.
- Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter senden und Frist zur Stellungnahme setzen (z. B. 14 Tage).
- Kostenvoranschläge einholen und Rechnungen sammeln; klären, ob der Vermieter zustimmt oder die Kosten übernimmt.
- Fristen notieren und Erinnerungen setzen; dokumentieren Sie jede Verspätung des Vermieters.
- Kommt keine Einigung zustande, prüfen Sie die Klageoption vor dem Amtsgericht oder die Beratung durch eine offizielle Stelle.
Häufige Fragen
- Kann ich ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen zur Barrierefreiheit vornehmen?
- Grundsätzlich benötigen Mieter für bauliche Veränderungen meist die Zustimmung des Vermieters. Kleinere, nicht substanzielle Maßnahmen können möglich sein, größere Umbauten erfordern eine Vereinbarung. Gesetzliche Pflichten zur Mängelbeseitigung seitens des Vermieters finden sich im BGB.[1]
- Welche Fristen sind wichtig, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung oder Stellungnahme (z. B. 14 Tage). Reagiert der Vermieter nicht, können weitere Schritte wie Mietminderung oder gerichtliche Schritte folgen; hierbei regelt die ZPO das Verfahren.[2]
- Wo wird ein Mietstreit verhandelt?
- Mietstreitigkeiten werden in erster Instanz in der Regel vor dem örtlichen Amtsgericht verhandelt. In höheren Instanzen entscheiden Landgerichte und letztinstanzlich der Bundesgerichtshof über Grundsatzfragen.[3]