Checkliste barrierearmes Bad für Mieter in Deutschland

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Warum Dokumentation wichtig ist

Als Mieter sollten Sie alle Schritte zur Anpassung eines barrierearmen Bades im Altbau sorgfältig dokumentieren. Schriftliche Meldungen, Fotos und Rechnungen helfen, Mängelanzeigen zu belegen und Ihre Ansprüche gegenüber dem Vermieter durchzusetzen. Bei Fragen zu Pflichten des Vermieters verweisen die gesetzlichen Regelungen des BGB auf die Instandhaltungspflichten und mögliche Minderungen.[1]

Detaillierte Dokumentation erhöht die Erfolgschancen bei Streitigkeiten.

Checkliste: Was zu dokumentieren ist

  • Fotos und Videos vor, während und nach jeder Maßnahme (Datum und Uhrzeit notieren).
  • Messprotokolle und Skizzen zu Maßen, Höhen und Bodenniveau.
  • Schriftwechsel mit dem Vermieter: E‑Mails, Briefe, Empfangsbestätigungen und Termine.
  • Kostenvoranschläge, Rechnungen und Zahlungsbelege für Material und Handwerker.
  • Zeugenaussagen von Nachbarn oder Handwerkern (kurze schriftliche Stellungnahmen).
  • Ärztliche Atteste oder Verordnungen, falls Umbaumaßnahmen aus gesundheitlichen Gründen nötig sind.
  • Genehmigungen, Förderanträge oder Bescheide (z. B. Wohngeld/WBS falls relevant).
  • Fristen und Termine (Eingangsdatum von Schreiben, gesetzliche Fristen, Fristsetzung an Vermieter).
Bewahren Sie alle Quittungen und Kostenvoranschläge sicher auf.

Wie Sie Beweise sammeln und sichern

Machen Sie klare Fotos mit Datum (Smartphone-Metadaten sichern), notieren Sie genaue Zeiten und beschreiben Sie Schäden kurz schriftlich. Senden Sie Mängelanzeigen formlos, aber nachweisbar an den Vermieter (z. B. Einschreiben oder E‑Mail mit Lesebestätigung) und behalten Sie Kopien. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, regelt die ZPO das Verfahren vor Gericht.[2]

Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, sonst können Rechte verloren gehen.

Anleitung

  1. Fotos und Videos anfertigen: alle relevanten Winkel, Schäden und Maße dokumentieren.
  2. Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter senden und Frist zur Stellungnahme setzen (z. B. 14 Tage).
  3. Kostenvoranschläge einholen und Rechnungen sammeln; klären, ob der Vermieter zustimmt oder die Kosten übernimmt.
  4. Fristen notieren und Erinnerungen setzen; dokumentieren Sie jede Verspätung des Vermieters.
  5. Kommt keine Einigung zustande, prüfen Sie die Klageoption vor dem Amtsgericht oder die Beratung durch eine offizielle Stelle.
Nutzen Sie datierte E‑Mails und Einschreiben, um Eingänge eindeutig nachweisen zu können.

Häufige Fragen

Kann ich ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen zur Barrierefreiheit vornehmen?
Grundsätzlich benötigen Mieter für bauliche Veränderungen meist die Zustimmung des Vermieters. Kleinere, nicht substanzielle Maßnahmen können möglich sein, größere Umbauten erfordern eine Vereinbarung. Gesetzliche Pflichten zur Mängelbeseitigung seitens des Vermieters finden sich im BGB.[1]
Welche Fristen sind wichtig, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung oder Stellungnahme (z. B. 14 Tage). Reagiert der Vermieter nicht, können weitere Schritte wie Mietminderung oder gerichtliche Schritte folgen; hierbei regelt die ZPO das Verfahren.[2]
Wo wird ein Mietstreit verhandelt?
Mietstreitigkeiten werden in erster Instanz in der Regel vor dem örtlichen Amtsgericht verhandelt. In höheren Instanzen entscheiden Landgerichte und letztinstanzlich der Bundesgerichtshof über Grundsatzfragen.[3]

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 535 – Gesetze im Internet
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – Gesetze im Internet
  3. [3] Bundesgerichtshof – Entscheidungen (bundesgerichtshof.de)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.