Checkliste: Handwerkerzugang für Mieter in Deutschland
Was der Vermieter darf und nicht darf
Vermieter dürfen notwendige Reparaturen veranlassen und den Zugang zur Wohnung verlangen, wenn dies zur Instandhaltung oder zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist. Die rechtlichen Grundlagen für Pflichten von Vermieter und Mieter finden sich im BGB; hier gelten insbesondere Regelungen zu Gebrauch, Instandhaltung und Abwehr von Mängeln.[1]
Vor einem Handwerkertermin
- Terminbestätigung verlangen und Datum/Uhrzeit schriftlich festhalten.
- Schriftliche Mitteilung über Grund und Umfang der Arbeiten anfordern.
- Vollmacht oder Legitimation des Handwerkers prüfen; ggf. Vollmachtformular anfordern[3].
- Fotos und Notizen zu Schäden vor und nach der Arbeit anfertigen.
Wenn Sie abwesend sind
Bei Abwesenheit können Sie dem Vermieter eine schriftliche Schlüsselübergabe mit begrenzter Vollmacht anbieten oder einen Nachbarn bevollmächtigen. Unabhängig davon darf der Vermieter nicht einfach eigenmächtig eintreten; in Streitfällen ist das Amtsgericht zuständig.[4]
Wichtige Formulare
Vollmacht (Muster): Eine einfache Vollmacht für Schlüsselübergabe zeigt, dass Sie den Zutritt erlauben; verwenden Sie klare Fristen und Zweckangaben.[3]
Klageformular (zivilrechtliche Klage): Falls eine gerichtliche Klärung nötig wird, nutzen Sie das allgemeine Klageformular der Zivilgerichtsbarkeit nach ZPO; reichen Sie eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung und Belege ein.[2]
Mietminderung: Für Mietminderungen gibt es kein einheitliches amtliches Formular; formulieren Sie eine schriftliche Erklärung mit Datum, Mangelbeschreibung und Zeitraum.
FAQ
- Darfd der Vermieter ohne vorherige Ankündigung Handwerker schicken?
- Nein. In der Regel muss der Vermieter ankündigen, warum Zugang nötig ist, und einen angemessenen Termin vorschlagen; Ausnahmen bestehen bei akuten Notfällen.
- Kann ich die Schlüsselübergabe verweigern?
- Ja, Sie können Schlüsselvergabe oder Zutritt ablehnen, wenn keine schriftliche Vollmacht oder nachvollziehbare Begründung vorliegt.
- Wie dokumentiere ich Mängel und Arbeiten richtig?
- Machen Sie Fotos, führen Sie eine schriftliche Liste und bewahren Sie Nachrichten sowie Rechnungen auf.
Anleitung
- Prüfen Sie die Ankündigung und fordern Sie bei Unklarheiten weitere Informationen an.
- Bitten Sie um schriftliche Vollmacht oder Identifikation des Handwerkers.
- Erstellen Sie vor Beginn Fotos des betroffenen Bereichs.
- Dokumentieren Sie ausgeführte Arbeiten und fordern Sie eine schriftliche Rechnung.
- Bei Problemen: Schriftliche Fristsetzung an den Vermieter und ggf. gerichtliche Klärung einleiten.[2]
Kernaussagen
- Der Zutritt muss begründet und angekündigt sein.
- Dokumentation schützt Ihre Rechte im Streitfall.
- Bei ernsten Konflikten ist das Amtsgericht Ihr Ansprechpartner.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Gesetze im Internet — Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Gesetze im Internet — Zivilprozessordnung (ZPO)
- Bundesgerichtshof — Entscheidungen zum Mietrecht