Checkliste: Prozesskostenhilfe für Mieter in Deutschland

Mietervereine & Beratungsstellen 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Als Mieter in einer WG in Deutschland kann es nötig werden, Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen, wenn Sie rechtliche Schritte wegen Mietminderung, Kündigungsschutz oder Räumungsklage planen. Diese Checkliste erklärt in klaren Schritten, welche Unterlagen die Gerichte verlangen, wie Sie Einkommensnachweise, Mietvertrag und Vollmachten sammeln und welche Fristen gelten. Ich zeige einfache Formulierungen für Anträge, wie die gemeinsame Lage der WG dargestellt wird, und welche offiziellen Formulare relevant sind. Ziel ist, dass WG-Mitglieder vorbereitet sind, die Antragstellung fehlerfrei einreichen und ihre Chancen auf Bewilligung verbessern. Bei Unklarheiten nennen wir Behördenkontakte und verlinken offizielle Formulare, damit Sie die richtigen Nachweise beifügen.

Was ist Prozesskostenhilfe?

Prozesskostenhilfe (PKH) ermöglicht bedürftigen Personen die Führung eines Gerichtsverfahrens, ohne die vollen Kosten tragen zu müssen. Sie deckt Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise; die gesetzlichen Grundlagen finden sich in der Zivilprozessordnung. Bei mietrechtlichen Streitigkeiten entscheidet meist das Amtsgericht über PKH und die Zulässigkeit der Klage.[2]

Prozesskostenhilfe kann auch für WG-Mitglieder gewährt werden, wenn individuelle Bedürftigkeit vorliegt.

Welche Unterlagen braucht die WG?

  • Kopie des Mietvertrags aller WG-Mitglieder (document).
  • Einkommensnachweise und Kontoauszüge der Antragstellenden, z. B. drei letzte Gehaltsabrechnungen oder Sozialleistungsbescheide (payment).
  • Vollständig ausgefüllter Antrag auf Prozesskostenhilfe (Antragsformular) mit kurzer Sachverhaltsdarstellung und Begründung (form).[2]
  • Belege zu Mängeln, Mietminderung, Schriftverkehr mit dem Vermieter und Foto- oder Videoaufnahmen (document).
  • Vollmachten oder Zustimmungen, falls ein WG-Mitglied den Antrag stellvertretend einreicht (contact).
Klären Sie vorab intern, wer die Anträge unterschreibt und welche Dokumente zentral gesammelt werden.

Behörde und Gericht

Mietrechtliche Streitfälle werden in erster Instanz beim Amtsgericht verhandelt; dort wird auch über Prozesskostenhilfe entschieden. Die gesetzlichen Pflichten von Vermieter und Mieter sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, insbesondere in den §§ 535–580a BGB.[1]

Antworten Sie rechtzeitig auf Nachfragen des Gerichts, sonst riskieren Sie eine Ablehnung des Antrags.

FAQ

Wer kann Prozesskostenhilfe beantragen?
Grundsätzlich jede bedürftige Person, also auch einzelne WG-Mitglieder, die die Kosten eines Verfahrens nicht selbst tragen können.
Muss ich die Kosten später zurückzahlen?
Wenn sich Ihre finanzielle Lage später verbessert, kann ein Teil der gewährten Hilfe zurückgefordert werden; das Gericht entscheidet individuell.
Wie lange dauert die Entscheidung?
Das Gericht prüft die Unterlagen; die Dauer variiert, rechnen Sie mit mehreren Wochen bis Monaten.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle Dokumente: Mietvertrag, Nachweise, Fotos und Schriftverkehr (document).
  2. Erstellen Sie eine kurze, sachliche Darstellung des Streitfalls mit Angaben zu Forderungen oder Mietminderung (payment).
  3. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und unterschreiben Sie es; fügen Sie Vollmachten bei, wenn nötig (form).
  4. Reichen Sie den Antrag beim zuständigen Amtsgericht ein oder stellen Sie ihn zur Post mit Nachweis; beachten Sie Fristen (calendar).
  5. Warten Sie auf den Beschluss des Gerichts und liefern Sie ggf. ergänzende Unterlagen nach (court).

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Gesetze im Internet
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — Gesetze im Internet
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.