CO-Melder für Mieter und Familien in Deutschland
Kohlenmonoxid (CO) ist geruchlos und gefährlich — besonders für Familien in Mietwohnungen. Als Mieter in Deutschland sollten Sie wissen, welche Pflichten Vermieter haben und welche Schritte Sie selbst sofort ergreifen können, wenn ein CO-Melder Alarm schlägt oder Verdacht auf CO besteht. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wann ein Melder Pflicht sein kann, wie Sie Mängel richtig melden und dokumentieren, welche Fristen gelten und an welche Behörden oder Gerichte sich Mieter wenden können. Die Hinweise helfen Ihnen, Gefahren zu verringern, notwendige Reparaturen durchzusetzen und Ihre Rechte ohne juristische Fachsprache zu nutzen.
Warum CO-Melder wichtig sind
Kohlenmonoxid entsteht bei unvollständiger Verbrennung von Gas-, Öl- oder Holzgeräten. Für Mieter bedeutet das: auch wenn die Heizung oder der Ofen nicht im eigenen Verantwortungsbereich steht, kann es im Wohnraum gefährlich werden. Ein CO-Melder warnt frühzeitig vor erhöhten Werten und kann Leben retten. Prüfen Sie regelmäßig die Batterien und das Ablaufdatum des Geräts.
Rechte und Pflichten von Mieterinnen und Mietern
Grundsätzlich ist der Vermieter für die vertraglich vereinbarte Gebrauchstauglichkeit der Mietsache verantwortlich (§ 535 BGB)[1]. Dazu gehört, dass die Wohnung keine unsicheren Gefahrenquellen hat. Wenn in Ihrer Wohnung durch mangelhafte Heiz- oder Lüftungsanlagen CO-Gefahr droht, müssen Vermieter für Abhilfe sorgen. Melden Sie Mängel schriftlich und fordern Sie eine Frist zur Beseitigung. Bewahren Sie Kopien und Fotos als Beweis auf.
Was tun, wenn der CO-Melder Alarm schlägt
- Verlassen Sie sofort die Wohnung und bringen Sie Kinder und gefährdete Personen in frische Luft.
- Rufen Sie den Notruf 112, wenn Personen Symptome wie Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit haben.
- Informieren Sie den Vermieter unverzüglich und dokumentieren Sie Alarmzeit, Gerätemodell und Messwerte, falls sichtbar.
- Lassen Sie Heizgeräte, Gasthermen oder Kamine von einem Fachbetrieb prüfen und protokollieren.
Praktische Schritte: Mängel melden und Fristen setzen
Nutzen Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter. Nennen Sie das Problem, Datum, Uhrzeit des Alarms und fordern Sie eine Beseitigungsfrist. Setzen Sie eine angemessene Frist (z. B. 7–14 Tage) und kündigen Sie an, dass Sie bei Nichthandeln weitere Schritte prüfen (z. B. Mietminderung oder Einschaltung der zuständigen Behörde).
- Formulieren Sie die Anzeige sachlich, mit Datum und Unterschrift.
- Fügen Sie Fotos, CO-Melder-Seriennummer und ggf. ärztliche Hinweise bei.
- Setzen Sie eine klare Frist zur Behebung des Mangels.
Wenn der Vermieter nicht reagiert
Reagiert der Vermieter nicht innerhalb der gesetzten Frist, haben Mieter mehrere Optionen: Mietminderung prüfen, Gefahrenabwehr durch das Gesundheitsamt oder Handwerker veranlassen und Kosten ggf. zurückfordern oder Klage beim Amtsgericht erwägen. Für gerichtliche Schritte gelten die Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO) und Mietrechtsnormen; oft ist das Amtsgericht die erste Instanz für Mietstreitigkeiten[2].
Welche offiziellen Formulare und Vorlagen gibt es?
Es gibt keine einheitliche bundesweite Pflichtformularsammlung für CO-Fälle, aber offizielle Portale bieten Vorlagen und Hinweise zu Mängelanzeigen und Klagen. Nutzen Sie die Musterschreiben für Mängelanzeige und Klageeinreichung, die Sie auf Behördenportalen finden können. Für Räumungsklagen und formale Gerichtsakten nutzt man die zuständigen Antragsformulare des jeweiligen Amtsgerichts oder Service-Portale des Bundes[3].
Häufige Fehler vermeiden
- Warten Sie nicht zu lange mit der Meldung — Dokumentation muss zeitnah erfolgen.
- Vergessen Sie nicht, Quittungen für Arztbesuche oder Messungen aufzubewahren.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- §535 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
- Bundesgerichtshof – Entscheidungen und Hinweise
- Serviceportal Bund – Formulare und Behördenkontakte
- [1] §535 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
- [2] Bundesgerichtshof – Entscheidungen und Hinweise
- [3] Serviceportal Bund – Formulare und Behördenkontakte
FAQ
- Wer muss CO-Melder in der Wohnung installieren?
- Ob CO-Melder Pflicht sind, hängt von regionalen Vorschriften und der Art der Heiz- oder Brennstoffe ab; grundsätzlich ist der Vermieter für die sichere Mietwohnung verantwortlich und muss Gefahren beseitigen.
- Kann ich die Miete kürzen, wenn der Vermieter nicht handelt?
- Bei erheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit kann eine Mietminderung gerechtfertigt sein, dies sollte aber vorher rechtlich geprüft und dokumentiert werden.
- An wen wende ich mich in einem akuten Notfall?
- Bei gesundheitlichen Symptomen oder akutem Alarm rufen Sie sofort den Notruf 112 und verlassen Sie die Wohnung; informieren Sie danach den Vermieter schriftlich.
Anleitung
- Verlassen Sie bei Alarm sofort die Wohnung und rufen Sie 112, falls Personen erkrankt sind.
- Informieren Sie den Vermieter schriftlich, nennen Sie Datum und Uhrzeit sowie Messdaten des Melders.
- Lassen Sie die Heiz- und Brennstoffgeräte von einem Fachbetrieb prüfen und protokollieren.
- Bewahren Sie Fotos, Quittungen und alle Nachrichten als Nachweis auf.