CO-Melder für Mieter in Deutschland 2025

Sicherheit & Notfallschutz 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland sollten Sie wissen, wie CO‑Melder Leben schützen und wer für Installation und Wartung verantwortlich ist. Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, welche gesetzlichen Pflichten und praktischen Empfehlungen 2025 gelten, wie Sie ungeklärte CO‑Alarme oder sichtbare Anzeichen von Verbrennungsrückständen melden und welche Rechte Sie bei Gefährdung haben. Wir beschreiben konkrete Schritte zur Kontaktaufnahme mit dem Vermieter, welche Nachweise nützlich sind und wann eine behördliche Meldung sinnvoll ist. Ziel ist, Ihnen Sicherheit zu geben, damit Sie gesund wohnen und im Notfall schnell reagieren können, ohne juristische Fachbegriffe zu überfordern. Bei Bedarf finden Sie auch Hinweise zu Behörden, wichtigen Links und einem Schritt-für-Schritt‑Plan.

Warum CO-Melder wichtig sind

Kohlenmonoxid (CO) ist geruchlos und kann bei undichten Heizungen, Gasthermen oder Holzöfen entstehen. Für Mieter ist ein CO-Melder ein lebensrettendes Frühwarnsystem, das vor Vergiftungen schützt. Auch wenn in vielen Bundesländern die Pflicht zu Rauchwarnmeldern klar geregelt ist, hängen CO-Melder oft von der Art der Heiz- oder Verbrennungsgeräte und von landesrechtlichen Regeln ab. In jedem Fall gilt: die grundlegenden Pflichten zur Erhaltung der Mietwohnung finden Sie im BGB.[1]

CO ist geruchlos und kann bereits in niedrigen Konzentrationen gesundheitsschädlich sein.

Wer ist verantwortlich: Vermieter oder Mieter?

Der Vermieter muss die Mietwohnung in einem vertragsgemäßen Zustand überlassen und erhalten. Daraus folgt eine Pflicht, Gefahrenquellen zu beseitigen oder zu verhindern. Ob der Vermieter einen CO-Melder installieren muss, hängt von der konkreten Situation ab (z. B. vorhandene Gastherme, gemeinsame Heizanlage, lokale Vorschriften). Bei Zweifeln ist eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter sinnvoll.[1]

Schreiben Sie Mängel immer schriftlich und bewahren Sie eine Kopie auf.

Praktische Bedeutung für Mieter

Wenn ein CO-Alarm ausgelöst wird oder Sie Symptome (Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel) bemerken, sind sofortige Maßnahmen erforderlich: Wohnung lüften, Gaszufuhr prüfen (falls zugänglich), Fenster und Türen öffnen und den Vermieter sowie im Notfall die Rettungsdienste informieren.

Bei akuten Symptomen rufen Sie umgehend den Notruf an.

Wie Sie Mängel sicher und rechtssicher melden

Für eine rechtssichere Mängelanzeige empfiehlt sich ein kurzer, klarer Brief oder eine E‑Mail an den Vermieter mit Datum, Beschreibung des Problems, Fotos und einer Frist zur Behebung. Nennen Sie mögliche Gefährdungen und fordern Sie eine Bestätigung des Eingangs.

Dokumentation mit Datum, Uhrzeit und Fotos stärkt Ihre Position gegenüber dem Vermieter.
  • Beschreiben Sie den Alarm kurz und fügen Sie Fotos oder Zeitstempel bei.
  • Fordern Sie eine Rückmeldung innerhalb einer klaren Frist (z. B. 7 Tage).
  • Bewahren Sie alle Nachrichten und Quittungen auf.

Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert

Reagiert der Vermieter nicht, ist der nächste Schritt eine formelle Mängelanzeige per Einschreiben oder per E‑Mail mit Empfangsbestätigung. Falls weiterhin keine Abhilfe erfolgt, können Sie die Miete mindern oder eine Ersatzvornahme fordern; beides sollte gut dokumentiert und im Zweifel mit rechtlicher Beratung abgestimmt werden. Bei Rechtsstreitigkeiten sind die Amtsgerichte zuständig; höhere Instanzen sind das Landgericht und der Bundesgerichtshof.[2]

Amtsgerichte verhandeln die meisten mietrechtlichen Streitigkeiten vor Ort.

Wie ein CO-Melder sicher installiert wird

Genaue Platzierungsempfehlungen richten sich nach dem Melder-Typ und der Anleitung des Herstellers. Generell gilt: nicht direkt neben Heizgeräten montieren, frei hängend an der Wand oder Decke an einem Ort mit guter Luftzirkulation und außerhalb von Koch- oder Dampfquellen.

Wartung und Test

Testen Sie Geräte regelmäßig nach Herstellerangaben, wechseln Sie Batterien fristgerecht und dokumentieren Sie Tests. Bei festinstallierten, stromgebundenen Systemen sollte die Wartung durch Fachpersonal erfolgen.

FAQ

Wer muss einen CO-Melder installieren?
Das hängt von der Heizungsart, der Gebäudeklasse und landesrechtlichen Vorschriften ab; grundsätzlich ist der Vermieter für sichere Wohnverhältnisse verantwortlich.[1]
Kann ich die Miete mindern, wenn kein CO-Melder vorhanden ist?
Unter bestimmten Voraussetzungen und bei Gefährdung kann eine Mietminderung möglich sein; prüfen Sie die Situation sorgfältig und dokumentieren Sie Mängel.
An wen wende ich mich bei akuten CO-Verdachtsfällen?
Bei akuten Symptomen rufen Sie den Notruf; melden Sie zusätzlich den Vorfall dem Vermieter und dokumentieren Sie alles.

Anleitung

  1. Lüften Sie sofort und verlassen Sie bei Symptomen die Wohnung.
  2. Rufen Sie bei Verdacht den Notruf an und informieren Sie den Vermieter schriftlich.
  3. Dokumentieren Sie Alarmzeit, Fotos und Symptome und fordern Sie eine Bestätigung der Meldung.
  4. Wenn der Vermieter nicht reagiert, senden Sie eine formelle Mängelanzeige per Einschreiben.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] BGB § 535–580a (Mietrecht) - gesetze-im-internet.de
  2. [2] ZPO - Zivilprozessordnung - gesetze-im-internet.de
  3. [3] Bundesgerichtshof - bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.