CO-Melder für Mieter: 5 Schritte für Deutschland
In Hochhäusern kann Kohlenmonoxid (CO) heimlich zur Gefahr werden. Für Mieter in Deutschland ist es wichtig zu wissen, wie CO-Melder sicher ausgewählt, installiert und gewartet werden, welche Rechte und Pflichten gegenüber dem Vermieter bestehen und wie im Notfall richtig gehandelt wird. Dieser Artikel erklärt in klaren Schritten, welche Geräte geeignet sind, wo Melder anzubringen sind, wie oft Tests erfolgen sollten und welche Dokumentation Mieter sammeln sollten, um sich zu schützen und im Streitfall Belege zu haben. Zusätzlich zeigen wir praktische Vorlagen für Mängelanzeigen und nennen zuständige Gerichte und Gesetze.
Warum CO-Melder wichtig sind
CO entsteht bei unvollständiger Verbrennung, etwa durch Heizung, Kamin oder Grillen in falschen Räumen; in Hochhäusern kann sich das Gas in Schächten und gemeinschaftlichen Anlagen ausbreiten. Melder erkennen erhöhte Konzentrationen früh und warnen rechtzeitig, sodass Bewohner evakuieren und Notdienste rufen können.
Rechte und Pflichten von Mietern in Deutschland
Vermieter sind nach den allgemeinen Regeln des Mietrechts zur Erhaltung der Wohnung verpflichtet; relevante Vorschriften stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a.[1] Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen gelten die Verfahrensregeln der Zivilprozessordnung (ZPO) für Klagen, etwa Räumungsklagen.[2] Mietrechtliche Streitigkeiten werden in erster Instanz meist vor dem Amtsgericht verhandelt.[3]
5 Schritte: CO-Melder richtig einsetzen
Die folgende Reihenfolge hilft Mieterinnen und Mietern, CO-Melder wirksam zu nutzen und Nachweise für Kommunikation mit dem Vermieter zu sammeln.
- Kaufen Sie zertifizierte CO-Melder (EN 50291) und prüfen Sie das Prüfzeichen sowie Batterie- oder Netzbetrieb.
- Wählen Sie geeignete Standorte: Flure, Schlafzimmer und außerhalb von Heizräumen; nicht direkt in der Küche oder neben Lüftungsöffnungen.
- Installieren und testen Sie Melder sofort nach dem Anbringen und notieren Sie Datum und Testergebnis als Dokumentation.
- Informieren Sie den Vermieter schriftlich über Installation oder Mängel (Schriftliche Mängelanzeige) und fordern Sie bei Bedarf eine technische Überprüfung an.
- Warten und prüfen Sie Melder regelmäßig (mindestens einmal monatlich) und tauschen Sie Batterien oder Geräte nach Herstellerangaben.
Checkliste bei CO-Verdacht
- Wenn Alarm erfolgt: Fenster öffnen, Räume verlassen und Notruf 112 wählen.
- Benachrichtigen Sie alle Hausbewohner und informieren Sie den Vermieter schriftlich.
- Dokumentieren Sie Alarmzeit, Temperaturen und sichtbare Ursachen (Rauch, Gerüche).
Häufige Fragen
- Muss ich als Mieter einen CO-Melder installieren?
- In vielen Bundesländern gibt es Empfehlungen oder Pflichten; unabhängig davon sollten Mieter zum eigenen Schutz Melder installieren oder den Vermieter zur Installation auffordern. Rechtliche Details regeln die Landesbauordnungen und das Mietrecht.
- Wer zahlt den CO-Melder?
- Grundsätzlich trägt der Vermieter die Pflicht zur Instandhaltung der Wohnung; bei einfachen, leicht installierbaren Rauch- oder CO-Meldern wird oft zwischen Mieteranschaffung und Vermietereinrichtung unterschieden. Klären Sie Kostenübernahme schriftlich.
- Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- Senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung; dokumentieren Sie alle Schritte und ziehen Sie ggf. Beratung oder rechtliche Schritte in Betracht.
Anleitung
- Schritt 1: Gerät wählen und Kaufbeleg sichern.
- Schritt 2: Geeigneten Platz bestimmen (Schlaf- und Flurbereiche).
- Schritt 3: Melder installieren, testen und Ergebnis dokumentieren.
- Schritt 4: Vermieter informieren; bei Mängeln schriftliche Mängelanzeige senden.
- Schritt 5: Regelmäßig prüfen und Wartungsnachweise aufbewahren.
Wichtiges auf einen Blick
- Dokumentation schützt Ihre Rechte im Streitfall.
- Bei Alarm zuerst Leben retten, dann klären wer haftet.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Gesetze im Internet — Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Gesetze im Internet — Zivilprozessordnung (ZPO)
- Justizportal — Informationen zu Gerichten (Amtsgerichte)