CO-Melder im Altbau: Mieterrechte in Deutschland

Sicherheit & Notfallschutz 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland sollten Sie wissen, wann ein CO-Melder in einem Altbau erforderlich ist und wie Sie reagieren, wenn Sie einen Verdacht auf Kohlenmonoxid haben. Dieser Text erklärt verständlich Ihre Rechte, typische Pflichten der Vermieter, praktische Prüf‑ und Melde‑Schritte sowie Fristen. Sie lernen, wie Sie Schäden dokumentieren, welche offiziellen Formulare und Ansprechpartner relevant sind und wann eine behördliche oder gerichtliche Klärung (Amtsgericht) nötig werden kann. Ziel ist, Ihnen klare Handlungsoptionen zu geben, damit Sie schnell und sicher handeln können — von der Sofortmaßnahme bei Gefahr bis zur formellen Mängelanzeige.

Wer ist verantwortlich?

Als Mieter in Deutschland ist oft der Vermieter für den Einbau und die Wartung von CO-Meldern verantwortlich, vor allem wenn sie zur Heizungsanlage oder zum Gebäudeanschluss gehören. Mängel an Wohnraum sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu beheben[1], und die Pflicht zur Gefahrenabwehr kann sich aus Landesbauordnungen oder technischen Regeln ergeben.

In den meisten Regionen liegt die Pflicht zur sicheren technischen Ausstattung beim Vermieter.

Prüfen und Handeln bei Verdacht

Wenn Sie Kohlenmonoxidgeruch oder Symptome wie Kopfschmerz, Schwindel oder Übelkeit bemerken, handeln Sie sofort und vermeiden Sie weitere Risiken.

  • Sofortmaßnahmen: Wohnung verlassen (safety) und Notruf 112 verständigen.
  • Vermieter anrufen und zusätzlich schriftlich informieren (notice), am besten per E-Mail oder Einschreiben.
  • Wenn ein Melder fehlt oder defekt ist, machen Sie Fotos und speichern Sie Zeitstempel als Beweismittel (repair).
  • Schicken Sie eine formelle Mängelanzeige mit konkreter Fristsetzung (notice), nennen Sie Symptome und Beweismittel.
Bewahren Sie alle Nachrichten, Fotos und Zeitstempel als Beweismittel auf.

Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Reagiert der Vermieter nicht oder behebt den Mangel nicht fristgerecht, können Sie weitere Schritte erwägen: Mietminderung, Einschaltung der zuständigen Behörde oder eine Klage beim Amtsgericht. Prüfen Sie Fristen und dokumentieren Sie alle Versuche der Kontaktaufnahme. Bei einer gerichtlichen Klärung gilt die Zivilprozessordnung[2] und Zuständigkeit liegt in erster Instanz meist beim Amtsgericht[3].

  • Dokumentation: Sammeln Sie Fotos, Zeugenangaben und ärztliche Atteste (evidence).
  • Frist setzen: Nennen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung (z. B. 14 Tage) in der Mängelanzeige (notice).
  • Rechtsweg: Bei andauernder Untätigkeit prüfen Sie eine Klage beim Amtsgericht (court).

FAQ

Muss der Vermieter einen CO-Melder installieren?
Ob ein Vermieter zur Installation verpflichtet ist, hängt von Landesregelungen und dem Einzelfall ab; allgemein gilt: Mängel müssen nach dem BGB behoben werden. Prüfen Sie Landesbauordnungen und melden Sie Mängel schriftlich.
Was mache ich bei akuten Symptomen?
Verlassen Sie sofort die Wohnung, rufen Sie den Notruf 112, informieren Sie den Vermieter und dokumentieren Sie Symptome sowie Umstände.
Welche Fristen gelten für eine Mängelanzeige?
Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung (z. B. 14 Tage). Reagiert der Vermieter nicht, können Sie weitere rechtliche Schritte einleiten.

Anleitung

  1. Sofort: Wohnung verlassen und Notruf 112 wählen.
  2. Vermieter anrufen und schriftliche Mängelanzeige senden.
  3. Beweise sammeln: Fotos, Videos und Zeugen nennen.
  4. Frist setzen zur Beseitigung (z. B. 14 Tage).
  5. Bei Ausbleiben prüfen: Klage beim Amtsgericht einreichen.
Reagieren Sie schnell bei Gefahr und zögern Sie nicht, den Notruf zu wählen.

Wichtige Erkenntnisse

  • Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen bei Streitfällen.
  • Bei akuten Symptomen steht Ihre Sicherheit an erster Stelle.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 535 ff. – gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – gesetze-im-internet.de
  3. [3] Informationen zu Amtsgerichten und Zuständigkeiten – justiz.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.