CO-Melder im Mietrecht: Schutz für Mieter Deutschland

Sicherheit & Notfallschutz 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland fragen sich, ob sie in Hochhäusern einen CO-Melder brauchen, wer für Installation und Prüfung zuständig ist und welche Rechte oder Pflichten bei erhöhten Kohlenmonoxidwerten gelten. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, was rechtlich wichtig ist, wie CO-Melder funktionieren, wann Vermieter prüfen müssen und welche Schritte Sie als Mieter sofort unternehmen sollten. Außerdem finden Sie Hinweise zu Prüffristen, Dokumentation und zur Einschaltung des Gerichts, falls eine Einigung mit dem Vermieter nicht möglich ist. Ziel ist, Ihnen als Mieter praktikable Schritte zu geben, damit Gesundheit und Sicherheit im Wohnraum gewährleistet bleiben. Am Ende zeigen wir, welche gesetzlichen Grundlagen gelten und wo Sie offizielle Informationen und Formulare finden. Praktische Mustertexte helfen bei der Kommunikation mit dem Vermieter.

CO-Melder und Mietrecht in Hochhäusern

Nach den allgemeinen Pflichten zur Erhaltung der Mietsache ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch tauglichen Zustand zu halten; relevante Regelungen finden sich im BGB, insbesondere zu Instandhaltung und Mietminderung.[1] In Hochhäusern können wegen technischer Anlagen und gemeinsamer Haustechnik zusätzliche Prüf- und Wartungsfragen auftreten; diese Anforderungen können sich aus der Verkehrssicherungspflicht und aus einschlägigen technischen Regeln ergeben. Wenn der Vermieter seiner Prüfpflicht nicht nachkommt, kann der Mieter Mängel anzeigen, dokumentieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte prüfen.

In Hochhäusern sind Prüfintervalle und zentrale Technik besonders wichtig für den Schutz vor CO.

Was Mieter tun sollten

  • Mängel schriftlich melden (notice)
  • Fotos und Messprotokolle sammeln (evidence)
  • Sofortige Gefahren melden: Notruf 112 kontaktieren (call)
  • Bei ausbleibender Reaktion Fristen setzen und Fristsetzung dokumentieren (deadline)
  • Bei anhaltendem Mangel rechtliche Schritte prüfen, z. B. Klage beim Amtsgericht (court)

Prüfpflichten, Messung und Technik

Technisch sollten CO-Melder nach Herstellerangaben installiert und regelmäßig geprüft werden; zentrale Heizungs- oder Lüftungsanlagen in Hochhäusern benötigen fachgerechte Wartung. Für Informationen zur gesundheitlichen Gefährdung durch Kohlenmonoxid und technische Hinweise verweisen offizielle Stellen auf präventive Maßnahmen und Warnhinweise.[3] Messwerte sind zu dokumentieren; bei Überschreitung unmittelbarer Gefahrengrenzen gilt Priorität für Alarmierung und Evakuierung.

Bewahren Sie Prüfprotokolle und jede Kommunikation mit dem Vermieter sicher auf.

Formulare und Mustertexte

Es gibt kein bundeseinheitliches staatliches Formular für eine Mängelanzeige; schreiben Sie eine kurze, datierte Mängelanzeige mit folgende Angaben: Beschreibung des Mangels, Datum/Ort, Aufforderung zur Mängelbeseitigung binnen Frist und Bitte um schriftliche Bestätigung. Beispieltext: "Hiermit zeige ich einen gefährlichen CO-Austritt in der Wohnung X an. Bitte beheben Sie den Mangel binnen 7 Tagen und bestätigen Sie schriftlich die erfolgten Maßnahmen." Für gerichtliche Schritte sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) zu beachten; in vielen Fällen reicht eine schriftliche Mängelanzeige als Voraussetzung für Mietminderung oder Klage.[2]

Reagieren Sie schriftlich auf Fristablauf, sonst verfällt gegebenenfalls ein Anspruch.

Häufige Fragen

Muss der Vermieter CO-Melder in Hochhäusern installieren?
In der Regel ist der Vermieter für Verkehrssicherung und Instandhaltung verantwortlich; konkrete Pflicht zur Installation kann sich aus Landesbauordnungen oder vertraglichen Abreden ergeben. Prüfen Sie den Mietvertrag und fordern Sie schriftlich Maßnahmen an.
Wer prüft CO-Melder und wie oft?
Hersteller geben Prüfintervalle vor; in Mehrparteienhäusern sollte die Haustechnik regelmäßig durch Fachfirmen gewartet werden. Dokumentieren Sie Prüfungen und fordern Sie Nachweise an, wenn Sie Mietmängel befürchten.
Was tun bei akutem Verdacht auf CO-Vergiftung?
Notruf 112 anrufen, Wohnung verlassen und medizinische Hilfe aufsuchen. Informieren Sie zusätzlich den Vermieter schriftlich und dokumentieren Sie Zeitpunkt und Umstände.

Anleitung

  1. Erkennen: Prüfen Sie Alarm, Symptome oder Messungen, die auf erhöhte CO-Werte hinweisen (safety)
  2. Alarmieren: Bei akuter Gefahr sofort Notruf 112 und Vermieter informieren (call)
  3. Schriftlich melden: Mängelanzeige mit Datum, Beschreibung und Frist senden (notice)
  4. Dokumentieren: Fotos, Messprotokolle und alle Nachrichten sammeln (evidence)
  5. Rechtswege prüfen: Bei Untätigkeit des Vermieters Amtsgericht einschalten oder rechtlichen Rat einholen (court)

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] BGB §§535–580a — Gesetze im Internet
  2. [2] Bundesgerichtshof — Entscheidungen
  3. [3] Umweltbundesamt — Kohlenmonoxid
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.