WG-Kündigung korrekt koordinieren für Mieter in Deutschland

Kündigung durch Mieter 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Mieter in einer WG stehen bei einer gemeinsamen Kündigung oft vor speziellen organisatorischen und rechtlichen Fragen. In Deutschland muss eine Kündigung schriftlich erfolgen, Fristen werden leicht übersehen, und unklare Absprachen zwischen Mitbewohnern verursachen Streit. Dieser Artikel richtet sich an Mieter und Mieterinnen, die eine WG-Kündigung ohne Anwalt koordinieren wollen: Er erklärt, welche formalen Vorgaben zu beachten sind, wie Sie Kündigungsschreiben korrekt verfassen und zustellen, welche Rechte und Pflichten nach dem Mietrecht gelten und welche Gerichte zuständig sind. Praktische Beispiele, Hinweise zu offiziellen Formularen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung helfen, Fehler zu vermeiden und die Abläufe transparent für alle Beteiligten zu machen.

Wichtige Fehler bei WG-Kündigung

  • Frist verpasst (deadline): Kündigungsfristen werden nicht abgestimmt und sind oft zu spät kommuniziert.
  • Keine schriftliche Kündigung (notice): Manche Mieter verlassen sich auf mündliche Absprachen statt auf ein unterschriebenes Schreiben.
  • Dokumentation fehlt (evidence): Fotos von Schäden oder Übergabeprotokolle werden nicht erstellt und Beweise fehlen später.
  • Kaution nicht klären (rent): Unklare Absprachen zur Rückzahlung der Kaution führen zu Konflikten.
  • Reparatur- und Schönheitsreparaturen (repair): Unstimmigkeiten darüber, wer welche Mängel beheben muss, verzögern die Übergabe.
  • Gerichtliche Folgen unterschätzt (court): Einige ziehen erst zu spät rechtliche Schritte in Betracht, wenn Fristen ablaufen.
Klare Absprachen und eine gemeinsame To‑Do‑Liste reduzieren Konflikte vor der Kündigung.

Formale Voraussetzungen und relevante Gesetze

Die wichtigsten Vorschriften zum Mietvertrag und zur Kündigung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 535–580a.[1] Für die Wirksamkeit einer Kündigung gilt: Sie muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein (siehe § 568 BGB).[2] Beachten Sie die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen oder die gesetzlichen Fristen; bei Fragen ist das zuständige Amtsgericht die erste Instanz für mietrechtliche Streitigkeiten.[3]

Bewahren Sie alle versendeten Schreiben und Empfangsbestätigungen auf.

Praxis: Kündigungsschreiben richtig erstellen

Ein formales Kündigungsschreiben sollte folgende Elemente enthalten: Datum, vollständiger Name aller kündigenden Mieter, Anschrift der Wohnung, eindeutige Kündigungserklärung, Angabe des Beendigungszeitpunkts (unter Angabe der Frist), Unterschriften aller kündigenden Personen. Es gibt kein einheitliches amtliches Formular, aber die gesetzliche Schriftform ist zwingend.

Beispieltext (Anhaltspunkt)

"Hiermit kündige(n) ich/wir den Mietvertrag für die Wohnung in [Adresse] ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Einhaltung der vertraglichen/gesetzlichen Frist." Dann alle Unterschriften. Senden Sie das Schreiben per Einschreiben oder stellen Sie es gegen Empfangsbestätigung zu.

Checkliste vor Übergabe

  • Übergabeprotokoll erstellen: Zustand dokumentieren und von allen unterschreiben lassen.
  • Kautionskonto klären: Wer bekommt welchen Anteil zurück und bis wann?
  • Schlüsselübergabe planen: Zeitpunkt und Beteiligte abstimmen.
  • Offene Reparaturen festhalten: Klären, was vor Übergabe zu erledigen ist.
Ein unterschriebenes Übergabeprotokoll schützt alle Parteien bei späteren Streitfragen.

FAQ

Wer muss die Kündigung unterschreiben?
Alle im Mietvertrag als Mieter genannten Personen, wenn gemeinsam gekündigt wird; abweichende Regelungen sind im Vertrag möglich.
Reicht ein E‑Mail als Kündigung?
Nein. Nach § 568 BGB ist die schriftliche Form erforderlich; E‑Mails erfüllen diese Regel nicht.[2]
Wohin kann ich mich bei Streit wenden?
Bei mietrechtlichen Streitigkeiten ist das örtliche Amtsgericht zuständig; größere Rechtsfragen können bis zum BGH gehen.[3]

Anleitung

  1. Fristen prüfen: Ermitteln Sie den nächstmöglichen Kündigungstermin (deadline) und stimmen Sie ihn in der WG ab.
  2. Kündigung schreiben: Verfassen Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben und lassen Sie alle betroffenen Mieter unterschreiben.
  3. Zustellung sichern: Senden Sie das Schreiben per Einschreiben oder übergeben Sie es gegen Empfangsbestätigung.
  4. Übergabe vorbereiten: Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll mit Fotos und Unterschriften.
  5. Kaution regeln: Klären Sie schriftlich die Aufteilung oder Rückforderung der Kaution.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§535–580a – gesetze-im-internet.de
  2. [2] § 568 BGB – gesetze-im-internet.de
  3. [3] Bundesgerichtshof – bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.