Drohnen über Privatfläche: Mieterrechte in Deutschland

Mieterschutz & Grundrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland können Drohnen über Balkon, Garten oder Fenster die Privatsphäre stören oder Sicherheitsängste auslösen. Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, welche Rechte Sie als Mieter haben, welche Gesetze grundsätzlich greifen und welche konkreten Schritte Sie sofort unternehmen können. Sie erfahren, wie Sie Beweise sichern, wann eine Meldung an die Polizei oder die Luftfahrtbehörde sinnvoll ist und wie Sie den Vermieter einbinden, ohne die Situation unnötig zu eskalieren. Praktische Formulierungen, Beispiele und Hinweise zu Fristen helfen Ihnen, selbstbewusst und rechtssicher zu handeln.

Was dürfen Drohnen? Rechte als Mieter

Drohnenflug ist nicht generell verboten, aber er darf nicht Ihre berechtigten Interessen an Privatsphäre und Schutz der Wohnung beeinträchtigen. Für Mietverhältnisse sind vor allem die Pflicht des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung und der Schutz Ihrer häuslichen Sphäre relevant; dies regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).[1] Für Luftverkehrsregeln gilt das Luftverkehrsgesetz und ergänzende Verordnungen, die Mindestabstände, Kennzeichnungspflichten und genehmigungspflichtige Zonen beschreiben.[2]

In vielen Fällen ist das Fotografieren oder Filmen von Privatbereichen durch Drohnen ohne Einwilligung rechtswidrig.

Praktische Schritte für Mieter

  • Beweise sichern: Fotos, Videos, Datum und Uhrzeit notieren und Nachbarn fragen, ob sie dasselbe beobachtet haben.
  • Vermieter informieren: Schreiben oder E-Mail mit Sachverhalt und Bitte um Unterstützung senden.
  • Polizei kontaktieren: Anzeige erstatten, wenn Ihre Privatsphäre verletzt oder Sie bedroht werden.
  • Behörde melden: Beschwerde oder Formular an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder die lokale Luftfahrtbehörde übermitteln.

Rechtliche Grundlagen

Wichtige Rechtsgrundlagen sind das BGB für mietrechtliche Aspekte und das Luftverkehrsgesetz für die Nutzung des Luftraums. Das BGB beschreibt die Pflichten des Vermieters zur Erhaltung der Mietwohnung und zum Schutz vor erheblichen Beeinträchtigungen.[1] Das Luftverkehrsgesetz regelt, wo und wie Drohnen betrieben werden dürfen; bei Verstößen können Bußgelder oder behördliche Maßnahmen folgen.[2]

Gut dokumentierte Vorfälle, Fotos und Zeugen sind oft ausschlaggebend, um Rechte durchzusetzen.

Welche Behörden sind zuständig?

  • Amtsgericht: Zuständig für zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, z. B. bei schweren Eingriffen in den Wohngebrauch.
  • Polizei: Erste Anlaufstelle bei unmittelbaren Eingriffen in die Privatsphäre oder Bedrohungen.
  • Luftfahrt-Bundesamt (LBA): Meldung von Verstößen gegen luftfahrtrechtliche Vorschriften und Informationsstelle für Drohnenregeln.

Häufige Fragen

Kann ich Flüge über meinem Balkon verbieten?
Sie können berechtigte Interessen an Privatsphäre geltend machen und den Drohnenführer auffordern, das Fliegen einzustellen; bei wiederholten Eingriffen sollten Sie dokumentieren und rechtliche Schritte prüfen.
Wann soll ich die Polizei rufen?
Rufen Sie die Polizei, wenn Sie sich bedroht fühlen, die Drohne gezielt in Ihre Privatsphäre eindringt oder anders strafbare Handlungen vorliegen.
Muss der Vermieter helfen?
Der Vermieter hat Pflichten zur Sicherung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Wohnung; er sollte informiert werden und kann Maßnahmen ergreifen oder unterstützen.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie das Ereignis sofort: Fotos, Videos, Datum und Uhrzeit sichern.
  2. Informieren Sie schriftlich den Vermieter und fordern Sie Unterstützung.
  3. Erstatten Sie bei schwerwiegenden Eingriffen eine Anzeige bei der Polizei.
  4. Reichen Sie eine Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt oder der zuständigen Landesluftfahrtbehörde ein.
  5. Wenn nötig, prüfen Sie zivilrechtliche Schritte vor dem Amtsgericht (Mietrecht), ggf. mit anwaltlicher Beratung.

Wichtigste Punkte

  • Dokumentieren Sie jeden Vorfall sorgfältig und sammeln Sie Beweise.
  • Nutzen Sie Polizei und Luftfahrtbehörden als Ansprechpartner bei Verstößen.
  • Binden Sie den Vermieter frühzeitig ein, damit er seine Pflichten erfüllt.

Hilfe & Unterstützung


  1. [1] Gesetze im Internet: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  2. [2] Gesetze im Internet: Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
  3. [3] Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
  4. [4] Bundesgerichtshof (BGH)
  5. [5] Polizei.de (Kontakt und Hinweise)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.