Foto- & Videoaufnahmen: Rechte von Mietern in Deutschland

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland sind unsicher, ob und wann der Vermieter Foto- oder Videoaufnahmen in Wohnung, Hausflur oder auf dem Grundstück machen darf. Diese Checkliste erklärt in klarer, praxisnaher Sprache, welche Rechte Sie als Mieter haben, welche Fristen gelten und wie Sie Einwilligungen, Dokumentation und Beweissicherung zuverlässig regeln. Sie erfahren, wie Sie Aufnahmen datieren, Ort und Zeugen notieren, welche formalen Schreiben sinnvoll sind und wann das Amtsgericht zuständig wird. Konkrete Handlungsschritte helfen Ihnen, schnell zu reagieren und Ihre Privatsphäre zu schützen, ohne Ihre Rechte zu gefährden. Außerdem zeigen wir, wann eine gerichtliche Klärung sinnvoll ist, welche Musterformulare genutzt werden können und wie Sie Fristen sicher einhalten, damit keine Ansprüche verjähren.[1][2][3]

Was gilt grundsätzlich?

Vermieter dürfen nicht pauschal in Privatbereiche eindringen oder heimlich aufzeichnen. Grundsätzlich gilt: Zutritt und Aufnahmen bedürfen einer Rechtfertigung, etwa bei Gefahr, zur Instandhaltung oder mit ausdrücklicher Einwilligung des Mieters.

Bewahren Sie Datum, Uhrzeit und Zeugen jeder Aufnahme auf.

Praktische Checkliste für Mieter

  • Fotos und Videos als Beweismittel (photo, video): Datum, Uhrzeit und Ort dokumentieren.
  • Fristen einhalten (deadline): Innerhalb weniger Tage Widerspruch einlegen oder Vermieter informieren.
  • Formulare und Schreiben (form): Schriftliche Einwilligung oder Widerspruch per Einschreiben senden.
  • Zutritt regeln (entry): Zutrittsbitten schriftlich bestätigen oder ablehnen.
Reagieren Sie schriftlich auf unerwünschte Aufnahmen, um Beweise zu sichern.

Was tun bei unberechtigten Aufnahmen?

Wenn Sie glauben, dass Aufnahmen unrechtmäßig sind, dokumentieren Sie alles, benennen Sie Zeugen und fordern Sie den Vermieter zur Löschung oder Herausgabe der Aufnahmen auf. Fordern Sie schriftlich Auskunft über Zweck und Umfang der Aufnahmen und setzen Sie eine angemessene Frist für die Stellungnahme.[2]

  • Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie Auskunft.
  • Bei Mängeln durch Aufnahmen prüfen Sie Mietminderung oder Schadenersatz.
  • Bei Streit ist das Amtsgericht zuständig; sammeln Sie alle Unterlagen für eine Klage.
Gute Dokumentation erhöht die Erfolgschancen in Streitfällen.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter ohne Erlaubnis in der Wohnung Fotos machen?
Nein, ohne Einwilligung oder rechtliche Grundlage sind Innenaufnahmen in der Regel unzulässig; Ausnahmen bestehen bei Gefahr im Verzug oder ausdrücklicher gesetzlicher Befugnis.
Welche Fristen muss ich beachten, wenn ich widerspreche?
Setzen Sie dem Vermieter eine schriftliche Frist von etwa 7–14 Tagen zur Stellungnahme und Löschung; bei rechtlichen Schritten beachten Sie Verjährungsfristen nach dem BGB.[1]
Welche Formulare sind nützlich?
Nützlich sind ein schriftlicher Widerspruch, ein Nachweis der Beweissicherung (Fotos, Liste der Zeugen) und ggf. ein Kündigungs- oder Klageschreiben nach offiziellen Mustern.[2]

Anleitung

  1. Fotos und Videos sicher speichern: Datum, Uhrzeit und Ort vermerken.
  2. Schriftlichen Widerspruch verfassen (form): Zweck, Forderung zur Löschung und Frist nennen.
  3. Bei Bedarf Behörden oder Mietervereine kontaktieren und gerichtliche Schritte erwägen.
  4. Dokumente beim Amtsgericht einreichen, falls eine Klärung erforderlich ist.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] §§ 535–580a BGB — Gesetze im Internet
  2. [2] Muster und Informationen — Bundesministerium der Justiz
  3. [3] Zuständigkeiten der Gerichte — Bundesgerichtshof
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.