Fotos & Videos als Mieter: Protokollieren in Deutschland
Als Mieter in Deutschland kann es wichtig sein, Foto- und Videoaufnahmen von Schäden, Mängeln oder Wohnungsübergaben zu protokollieren. Dieses Praxisblatt erklärt Schritt für Schritt, welche Aufnahmen rechtlich zulässig sind, wie Sie Datenschutz und Privatsphäre von Mitbewohnern und Nachbarn berücksichtigen und wie Fotos und Videos als Beweismittel vor Gericht oder gegenüber dem Vermieter verwendet werden können. Sie erfahren, welche Formulare und Fristen zu beachten sind, wie Sie Dateien sicher speichern und welche Stellen bei Streitfällen zuständig sind. Ziel ist, Ihnen einfach verständliche Handlungsschritte zu geben, damit Sie Ihre Rechte als Mieter schützen, ohne unnötige Risiken einzugehen. Der Leitfaden nennt auch offizielle Formulare und erklärt, wann das Amtsgericht eingeschaltet werden kann.
Warum Aufnahmen protokollieren?
Fotos und Videos helfen, Schäden, Übergabezustände und Mängel eindeutig festzuhalten. Als Beweismittel können sie Fristen, Umfang und Zustand dokumentieren, etwa bei Mietminderung oder Schadensersatzansprüchen [1] und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen nach der Zivilprozessordnung [2].
Was und wie dokumentieren?
Welche Aufnahmen?
- Fotos und Videos von Schäden (photo, video) mit Übersichtsbildern und Detailaufnahmen.
- Aufnahmen bei Übergaben (document) mit Status von Wänden, Böden, Sanitär.
- Belegfotos von defekten Geräten oder sichtbaren Mängeln (receipt, proof).
Wie speichern & sichern?
- Datum und Uhrzeit dokumentieren (calendar, time) in Dateinamen oder Protokoll.
- Mehrere Kopien erstellen (record, backup): lokal, extern und in verschlüsselter Cloud.
- Dateien verschlüsseln und Zugänge mit starken Passwörtern schützen (security).
Rechtliche Grundlagen
Die Rechte und Pflichten von Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern leiten sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab; wichtige Vorschriften finden sich in den §§ 535–580a [1]. Für gerichtliche Verfahren und die Einreichung von Klagen oder Beweismitteln gelten die Verfahrensregeln der Zivilprozessordnung (ZPO) [2].
Zugangsrechte des Vermieters
Vermieter dürfen nicht ohne Zustimmung oder berechtigten Grund die Wohnung betreten; bei notwendigen Reparaturen ist hingegen eine Ankündigung und ein angemessener Termin zu vereinbaren. Bei Streit über Zutritt oder Räumung ist das Amtsgericht zuständig [4].
Fotos als Beweismittel
Fotos und Videos können vor Gericht als Beweismittel dienen, wenn sie nachvollziehbar datiert, unverändert und nachvollziehbar gespeichert wurden. Relevante Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Beweiskraft und Handhabung sind zu beachten [3].
FAQ
- Darf ich als Mieter in der Wohnung Fotos von Mängeln machen?
- Ja, zur Dokumentation von Mängeln und Schäden dürfen Sie als Mieter Fotos und Videos anfertigen, solange Sie die Privatsphäre Dritter wahren; verwahren Sie Aufnahmen als Beweismittel und notieren Sie Datum und Umstände [1].
- Kann der Vermieter verlangen, dass ich Aufnahmen lösche?
- Ein pauschales Löschverlangen ist nicht ohne Weiteres durchsetzbar, besonders wenn Aufnahmen als Beweismittel dienen; prüfen Sie den konkreten Anlass und suchen Sie gegebenenfalls rechtliche Beratung oder das Amtsgericht [4].
- Wie nutze ich Fotos vor Gericht?
- Vor Gericht müssen Fotos nachvollziehbar, unverändert und gegebenenfalls mit Metadaten oder Vergleichsbildern versehen sein; bereiten Sie Kopien und eine kurze Dokumentation vor und beachten Sie Verfahrenspflichten aus der ZPO [2].
Anleitung
- Sofort fotografieren: Machen Sie Gesamt- und Detailaufnahmen (photo) unmittelbar nach Feststellung des Mangels.
- Datum & Uhrzeit protokollieren: Notieren oder speichern Sie Zeitstempel in Dateinamen (calendar, time).
- Mehrere Kopien anlegen: Erstellen Sie mindestens zwei sichere Backups (record, backup).
- Mängel schriftlich melden: Senden Sie ein formloses Schreiben oder E-Mail an den Vermieter und fügen Sie die Fotos bei (form).
Hilfe und Unterstützung
- [1] §535 BGB – Pflichten des Vermieters, Gesetze im Internet
- [3] Bundesgerichtshof – Rechtsprechung zu Mietrecht
- [4] Justizportal – Informationen zu Amtsgerichten