Fotos & Videos in WGs: Rechte für Mieter in Deutschland

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
In vielen Wohngemeinschaften entstehen Konflikte, wenn Mitbewohner oder Vermieter Foto- und Videoaufnahmen machen wollen. Als Mieter in Deutschland haben Sie Rechte auf Privatsphäre und Schutz Ihrer personenbezogenen Räume; das gilt sowohl gegenüber Mitbewohnern als auch beim Zutritt von Vermietern. Dieser Ratgeber erklärt praxisnah, wann Sie Aufnahmen ablehnen dürfen, wie Sie Vorfälle dokumentieren und welche Schritte bei Einschaltung der Behörden oder eines Gerichts möglich sind. Die Sprache bleibt bewusst klar und ohne juristischen Fachjargon, damit Sie als Mieterinnen und Mieter konkrete Handlungsschritte kennen: von Gespräch und schriftlicher Ablehnung bis zur Klage vor dem Amtsgericht. Hinweise zu Fristen, Beweissicherung und offiziellen Formularen runden den Leitfaden ab.

Wann können Sie Aufnahmen ablehnen?

Grundsätzlich dürfen Sie Foto- und Videoaufnahmen in Ihren privaten Zimmern ablehnen. Das gilt besonders, wenn die Aufnahmen Ihre Privatsphäre betreffen oder ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung erfolgen. Rechte aus dem Mietrecht schützen die Gebrauchsgewährleistung der Mietsache, also Ihre Wohnräume, und schränken das allgemeine Persönlichkeitsrecht desjenigen ein, der fotografiert werden würde. Bei Zweifeln gilt: vorher ablehnen, notfalls schriftlich dokumentieren und Beweise sichern.[1]

Dokumentieren Sie Vorfälle sofort mit Datum und Uhrzeit.

Praktische Gründe, Aufnahmen zu untersagen

  • Private Zimmer und persönliche Bereiche dürfen nicht ohne Zustimmung fotografiert werden (privacy).
  • Wenn Aufnahmen sensible persönliche Gegenstände oder persönliche Gespräche zeigen könnten, können Sie ablehnen (entry).
  • Fotos oder Videos, die als Beweis dienen sollen, müssen mit Ihrer Zustimmung erfolgen oder nach Aufforderung klar dokumentiert werden (evidence).

Unterschied: Vermieter vs. Mitbewohner

Ein Vermieter hat kein generelles Recht, private Zimmer ohne Ankündigung zu betreten oder Aufnahmen zu machen. Zutrittsrechte des Vermieters sind gesetzlich geregelt und erfordern in der Regel eine Einwilligung oder einen berechtigten Anlass, etwa dringende Reparaturen. Mitbewohner dürfen nicht einfach in Ihren Raum gelangen und Aufnahmen anfertigen; in WGs gelten dieselben Privatsphäre-Regeln wie in normalen Mietverhältnissen.

Sprechen Sie Probleme frühzeitig an, bevor sie eskalieren.

Wie Sie Vorfälle sicher dokumentieren

Gutes Vorgehen ist entscheidend: sammeln Sie Datum, Uhrzeit, Beteiligte und Art der Aufnahme. Bitten Sie um schriftliche Bestätigung der Aufnahmeabsicht oder lehnen Sie schriftlich ab. Wenn möglich, speichern Sie Zeugenkontakte und kopieren relevante Chatverläufe.

  • Schriftliche Ablehnung senden (notice) — per E-Mail oder Einwurf-Einschreiben.
  • Beweismaterial sammeln (evidence) — Screenshots, Metadaten, Zeugen.
  • Unterstützung suchen (call) — Mitbewohner-Gespräch, Hausverwaltung, rechtliche Beratung.

Was tun, wenn der Vermieter aufnimmt?

Widersprechen Sie zunächst schriftlich und benennen Sie, welche Räume privat sind. Fordern Sie die Löschung nicht autorisierter Aufnahmen. Sollte der Vermieter insistieren oder rechtliche Schritte androhen, können Sie juristische Hilfe in Anspruch nehmen. Eine Klage oder einstweilige Verfügung kann beim Amtsgericht erhoben werden; verfahrensrechtliche Regeln finden sich in der Zivilprozessordnung.[2]

Eine klare schriftliche Ablehnung stärkt Ihre Position vor Gericht.

Wann sind Gerichte zuständig?

Mietrechtliche Streitigkeiten werden in erster Instanz vor dem Amtsgericht verhandelt; in höheren Instanzen das Landgericht und im Bereich von Präzedenzfällen der Bundesgerichtshof.[3]

FAQ

Kann mein Vermieter in einer WG Fotos von meiner Wohnung machen?
Nein, nicht ohne Ihre Zustimmung. Zutritt und Aufnahmen sind durch das Mietrecht eingeschränkt; bei Verstößen sollten Sie schriftlich widersprechen und Beweise sichern.[1]
Müssen Mitbewohner Aufnahmen entfernen, wenn ich das verlange?
Ja, Sie können die Löschung verlangen, wenn die Aufnahmen Ihre Privatsphäre verletzen. Dokumentieren Sie den Vorgang und benennen Sie Zeugen.
Welches Gericht ist zuständig, wenn es zum Streit kommt?
In der Regel ist das Amtsgericht zuständig; höhere Instanzen sind Landgericht und Bundesgerichtshof für Revisionen.[3]

Anleitung

  1. Ablehnung schriftlich senden (notice): Formulieren Sie Datum, Uhrzeit und Grund der Ablehnung.
  2. Beweise sichern (evidence): Screenshots, Metadaten, Zeugenkontakte sammeln.
  3. Gerichtliche Schritte prüfen (court): Bei Bedarf Klage beim Amtsgericht einreichen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH)
  4. [4] Serviceportal Bund — Formulare und Behördeninformationen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.