Fotos & Videos in WGs: Rechte für Mieter in Deutschland
Wann können Sie Aufnahmen ablehnen?
Grundsätzlich dürfen Sie Foto- und Videoaufnahmen in Ihren privaten Zimmern ablehnen. Das gilt besonders, wenn die Aufnahmen Ihre Privatsphäre betreffen oder ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung erfolgen. Rechte aus dem Mietrecht schützen die Gebrauchsgewährleistung der Mietsache, also Ihre Wohnräume, und schränken das allgemeine Persönlichkeitsrecht desjenigen ein, der fotografiert werden würde. Bei Zweifeln gilt: vorher ablehnen, notfalls schriftlich dokumentieren und Beweise sichern.[1]
Praktische Gründe, Aufnahmen zu untersagen
- Private Zimmer und persönliche Bereiche dürfen nicht ohne Zustimmung fotografiert werden (privacy).
- Wenn Aufnahmen sensible persönliche Gegenstände oder persönliche Gespräche zeigen könnten, können Sie ablehnen (entry).
- Fotos oder Videos, die als Beweis dienen sollen, müssen mit Ihrer Zustimmung erfolgen oder nach Aufforderung klar dokumentiert werden (evidence).
Unterschied: Vermieter vs. Mitbewohner
Ein Vermieter hat kein generelles Recht, private Zimmer ohne Ankündigung zu betreten oder Aufnahmen zu machen. Zutrittsrechte des Vermieters sind gesetzlich geregelt und erfordern in der Regel eine Einwilligung oder einen berechtigten Anlass, etwa dringende Reparaturen. Mitbewohner dürfen nicht einfach in Ihren Raum gelangen und Aufnahmen anfertigen; in WGs gelten dieselben Privatsphäre-Regeln wie in normalen Mietverhältnissen.
Wie Sie Vorfälle sicher dokumentieren
Gutes Vorgehen ist entscheidend: sammeln Sie Datum, Uhrzeit, Beteiligte und Art der Aufnahme. Bitten Sie um schriftliche Bestätigung der Aufnahmeabsicht oder lehnen Sie schriftlich ab. Wenn möglich, speichern Sie Zeugenkontakte und kopieren relevante Chatverläufe.
- Schriftliche Ablehnung senden (notice) — per E-Mail oder Einwurf-Einschreiben.
- Beweismaterial sammeln (evidence) — Screenshots, Metadaten, Zeugen.
- Unterstützung suchen (call) — Mitbewohner-Gespräch, Hausverwaltung, rechtliche Beratung.
Was tun, wenn der Vermieter aufnimmt?
Widersprechen Sie zunächst schriftlich und benennen Sie, welche Räume privat sind. Fordern Sie die Löschung nicht autorisierter Aufnahmen. Sollte der Vermieter insistieren oder rechtliche Schritte androhen, können Sie juristische Hilfe in Anspruch nehmen. Eine Klage oder einstweilige Verfügung kann beim Amtsgericht erhoben werden; verfahrensrechtliche Regeln finden sich in der Zivilprozessordnung.[2]
Wann sind Gerichte zuständig?
Mietrechtliche Streitigkeiten werden in erster Instanz vor dem Amtsgericht verhandelt; in höheren Instanzen das Landgericht und im Bereich von Präzedenzfällen der Bundesgerichtshof.[3]
FAQ
- Kann mein Vermieter in einer WG Fotos von meiner Wohnung machen?
- Nein, nicht ohne Ihre Zustimmung. Zutritt und Aufnahmen sind durch das Mietrecht eingeschränkt; bei Verstößen sollten Sie schriftlich widersprechen und Beweise sichern.[1]
- Müssen Mitbewohner Aufnahmen entfernen, wenn ich das verlange?
- Ja, Sie können die Löschung verlangen, wenn die Aufnahmen Ihre Privatsphäre verletzen. Dokumentieren Sie den Vorgang und benennen Sie Zeugen.
- Welches Gericht ist zuständig, wenn es zum Streit kommt?
- In der Regel ist das Amtsgericht zuständig; höhere Instanzen sind Landgericht und Bundesgerichtshof für Revisionen.[3]
Anleitung
- Ablehnung schriftlich senden (notice): Formulieren Sie Datum, Uhrzeit und Grund der Ablehnung.
- Beweise sichern (evidence): Screenshots, Metadaten, Zeugenkontakte sammeln.
- Gerichtliche Schritte prüfen (court): Bei Bedarf Klage beim Amtsgericht einreichen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- BGB §§ 535–580a — Bürgerliches Gesetzbuch
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Bundesgerichtshof (BGH) — Entscheidungen