Gasgeruch melden als Mieter in Deutschland

Sicherheit & Notfallschutz 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland ist es wichtig zu wissen, wie man bei Gasgeruch im Hochhaus richtig handelt. Ein leichter Geruch kann schnell gefährlich werden; deshalb sollten Sie die Situation sachlich einschätzen, Nachbarn warnen und bei akuter Gefahr sofort den Notruf 112 rufen. Dieser Leitfaden erklärt in einfachen Worten, welche Sofortmaßnahmen zu ergreifen sind, wann der Vermieter informiert werden muss und welche Behörden oder Gerichte bei Streitfällen zuständig sind. Sie erfahren auch, welche Formulare und Fristen relevant sein können und wie Sie Ereignisse praktisch dokumentieren, etwa mit Fotos oder Datumseinträgen. Die Hinweise sind praxisnah und ohne juristischen Fachjargon formuliert, damit Sie als Mieter schnell und sicher handeln können.

Was tun bei Gasgeruch im Hochhaus?

Wichtig ist zuerst: Ruhe bewahren und die eigene Sicherheit priorisieren. Gehen Sie systematisch vor und vermeiden Sie Funkgeräte oder Zündquellen, bis die Lage geklärt ist.

  • Fenster öffnen, um Räume zu lüften.
  • Keine elektrischen Schalter betätigen oder Geräte ein- bzw. ausschalten.
  • Gas-Hauptabsperrhahn schließen, falls sicher erreichbar.
  • Bei starker Geruchsbildung oder Schwindel sofort den Notruf 112 wählen.
  • Nachbarn warnen und bei Bedarf das Haus verlassen.
  • Vermieter oder Hausverwaltung sofort informieren und die Meldung schriftlich dokumentieren.
Warnen Sie Nachbarn und helfen Sie beim sicheren Verlassen des Hauses.

Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern

Mieter haben das Recht auf eine sichere, bewohnbare Wohnung; der Vermieter ist verpflichtet, Gefahrenquellen zu beseitigen und Reparaturen zu veranlassen. Diese Pflichten leiten sich aus dem Mietrecht im BGB ab.[1] Informieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie schriftlich Abhilfe, wenn ein akuter Mangel vorliegt.

Reagieren Sie schriftlich und dokumentieren Sie Fristen, um Ihre Rechte zu sichern.

Praktische Dokumentation und Formulare

Dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit, Geruchsintensität und Maßnahmen (Fotos, Zeugen, Uhrzeit der Meldung). Es gibt kein spezielles bundesweites „Gasmeldeformular“, aber schriftliche Anzeigen an Vermieter oder Hausverwaltung sind häufig nachweisrelevant. Bei späteren Streitfällen sind lückenlose Aufzeichnungen wichtig.

FAQ

Wen rufe ich zuerst an, wenn ich Gasgeruch rieche?
Bei akuter Gefahr: Notruf 112. Danach informieren Sie Vermieter, Hausverwaltung und den Gasnetzbetreiber.
Kann ich wegen Gasgeruch die Miete mindern?
Eine Mietminderung ist möglich, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich eingeschränkt ist; die Voraussetzungen richten sich nach den §§ 535–580a BGB.[1]
Welches Gericht ist zuständig, wenn es Streit mit dem Vermieter gibt?
Für Mietrechtsstreitigkeiten ist in erster Instanz in der Regel das Amtsgericht zuständig; höhere Instanzen sind Landgericht und ggf. der Bundesgerichtshof.[3]

Anleitung

  1. Sofort Lage prüfen: Riechen, Symptome bei Personen feststellen, Zündquellen meiden.
  2. Bei akuter Gefahr: Notruf 112 wählen und klare Informationen geben (Adresse, Stockwerk, Geruch).
  3. Falls möglich und sicher: Gas-Hauptabsperrhahn schließen und Fenster öffnen.
  4. Vermieter schriftlich informieren (E-Mail/Brief) und Zeitpunkt der Meldung dokumentieren.
  5. Bei anhaltenden Mängeln: Schriftlich Frist zur Beseitigung setzen und weitere Schritte prüfen.
Dokumentation mit Datum und Zeit erhöht Ihre Nachweissicherheit bei späteren Streitigkeiten.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Gesetze im Internet
  2. [2] Bundesnetzagentur – Energie und Netzsicherheit
  3. [3] Bundesgerichtshof – Entscheidungen und Zuständigkeiten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.