Gasgeruch melden: Checkliste für Mieter in Deutschland
Ein starker Gasgeruch in der Wohnung ist ein akuter Sicherheitsfall, der sofortiges Handeln erfordert. Als Mieter in Deutschland sollten Sie wissen, wie Sie den Geruch richtig melden, wie Sie dokumentieren und welche Rechte und Pflichten Sie haben. Diese Anleitung erklärt leicht verständlich, welche Schritte Sie sofort ergreifen sollten, wie Sie Beweise sammeln, wie Sie den Vermieter informieren und wann Sie Notdienste oder das Amtsgericht einschalten können. Sie erhalten eine praktische Checkliste zur Dokumentation, Hinweise zu Fristen und Formularen sowie Hinweise, welche offiziellen Stellen Sie kontaktieren können, damit Ihre Sicherheit geschützt bleibt und rechtliche Schritte später möglich sind. Benutzen Sie die Checkliste, um Schäden später nachzuweisen und Fristversäumnisse zu vermeiden.
Sofortmaßnahmen
Handle schnell und ruhig: Priorität hat die persönliche Sicherheit und die Alarmierung der Notdienste.
- 112 anrufen (call) — Notruf informieren und Gebäude evakuieren.
- Wohnung sofort verlassen und Fenster öffnen (safety) — kein Lichtschalter oder offenes Feuer betätigen.
- Hauptgashahn schließen, falls sicher möglich (entry) — nur wenn Sie den Standort sicher erreichen können.
- Fotos, Datum/Uhrzeit und Notizen machen (record) — Lage, Uhrzeit und sichtbare Schäden dokumentieren.
- Vermieter schriftlich informieren und Frist setzen (notice) — Mängelanzeige per E‑Mail oder Einschreiben senden.[1]
Dokumentation und Checkliste
Gute Dokumentation hilft später bei Schadensersatzansprüchen oder Mietminderungen. Notieren Sie genaue Zeiten, wer informiert wurde und legen Sie Fotos sowie Nachrichtenverläufe ab.
- Datum und Uhrzeit jedes Schritts notieren (record) — z.B. Zeitpunkt des Geruchs, Notruf, Vermieterkontakt.
- Notdienste und Handwerkerkontakte speichern (call) — Namen und Einsatzzeiten dokumentieren.
- Mängelanzeige und Nachrichten kopieren (notice) — E‑Mail, SMS oder Einschreiben als Nachweis behalten.[1]
- Belege für Aufwendungen sammeln (amount) — Taxikosten, Hotelrechnungen oder Reparaturkosten sichern.
Rechte, Pflichten und mögliche rechtliche Schritte
Der Vermieter ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten; bei Gefahr muss er unverzüglich Maßnahmen einleiten.[1] Bleibt der Mangel bestehen, können Mieter die Miete mindern oder auf Beseitigung bestehen. Gerichtliche Schritte folgen der Zivilprozessordnung (ZPO) und werden in der Regel vor dem Amtsgericht verhandelt.[2][3]
FAQ
- Wann darf ich die Miete wegen Gasgeruch mindern?
- Eine Mietminderung ist möglich, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigt ist. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung und muss individuell bewertet werden.[1]
- Muss der Vermieter sofort Maßnahmen ergreifen?
- Ja, bei Gefahr im Verzug muss der Vermieter unverzüglich handeln oder dafür sorgen, dass Notdienste alarmiert werden. Dokumentieren Sie die Meldung schriftlich.
- Welches Gericht ist zuständig für Mietstreitigkeiten?
- Für die erste Instanz ist in der Regel das Amtsgericht zuständig; bei höheren Streitwerten kann das Landgericht zuständig sein.[3]
Anleitung
- Geruch feststellen und Zeitpunkt, Ort sowie äußere Umstände notieren (record).
- Notruf 112 anrufen und Einsatzkräfte informieren (call).
- Hauptgashahn schließen, falls sicher möglich, und Wohnung verlassen (entry).
- Vermieter schriftlich informieren, Frist setzen und die Dokumentation versenden (notice).
- Bei andauernden Problemen Belege sammeln und gegebenenfalls Klage vor dem Amtsgericht vorbereiten (court).
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Rechte und Pflichten
- Zivilprozessordnung (ZPO) – Verfahrensregeln
- Informationen zu Gerichten und Zuständigkeiten