Gasgeruch melden: Mieterhilfe in Deutschland

Sicherheit & Notfallschutz 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Mieter sollten einen Gasgeruch sofort ernst nehmen, besonders wenn Kinder oder ältere Familienmitglieder im Haushalt leben. In Deutschland sind Mieterrechte bei Gefahrensituationen klar: Sie können Notdienste und den Vermieter informieren, Zugang verweigern und dokumentierte Mängel geltend machen. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Familien richtig reagieren, welche Behörden und Gerichte zuständig sind und welche Formulare oder Nachweise hilfreich sind. Er zeigt, wie Sie Schäden und Kommunikation sicher protokollieren und welche Fristen zu beachten sind. Die Hinweise sind praxisnah und auf Mieter in Deutschland zugeschnitten, damit Sie schnell handeln, Ihre Wohnung schützen und rechtlich abgesichert bleiben. Bei Unsicherheit finden Sie weiter unten offizielle Links und Muster.

Was tun bei Gasgeruch?

Wenn Sie Gasgeruch bemerken, zählen Sekunden. Folgen Sie diesen Sofortmaßnahmen und informieren Sie Hausbewohner, Vermieter und Rettungsdienste bei Gefahr.

  • Notruf 112 anrufen (call) — bei akuter Gefahr oder Verdacht auf Gasexplosion.
  • Fenster und Türen öffnen, elektrische Schalter nicht betätigen und offenes Feuer vermeiden.
  • Vermieter oder Hausverwaltung informieren (contact) und Situation beschreiben.
  • Falls verfügbar, Gaszufuhr abdrehen oder Fachfirma anweisen (repair) — nur wenn sicher möglich.
  • Fotos machen (photo) und Zeiten notieren; Namen von Zeugen und beteiligten Diensten protokollieren.
Betreten Sie Räume mit starkem Gasgeruch nur, wenn Rettungskräfte Entwarnung geben.

Rechte und Pflichten für Mieter

Als Mieter haben Sie das Recht auf eine sichere Wohnung; der Vermieter muss Mängel beheben. Die relevanten gesetzlichen Regelungen finden sich im BGB, insbesondere zu Mieterpflichten und Mängelrechten (§§ 535–580a). [1] Informieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie Abhilfe, wenn nötig mit Fristsetzung.

  • Mängelanzeige schriftlich senden (form) — Datum, Ort, Beschreibung und gewünschte Frist angeben.
  • Beweismaterial speichern (photo) — Fotos, Videos und Kommunikationsprotokolle sichern.
  • Wenn nötig, Fachfirma für Messung/Abdichtung beauftragen (repair) und Rechnung aufbewahren.
  • Bei Streitfällen können Sie Klage beim zuständigen Amtsgericht prüfen lassen (court).
Detaillierte Dokumentation erhöht die Chancen, schnell eine Lösung zu erhalten.

Ansprechpartner und Gerichte

In Notfällen sind Feuerwehr und Rettungsdienst zuständig. Für rechtliche Auseinandersetzungen im Mietrecht ist in der Regel das Amtsgericht der erste Anlaufpunkt; Berufungen laufen über Landgerichte und in Präzedenzfällen kann der BGH entscheiden. [2]

Formulare und Musterbriefe

Nutzen Sie eine schriftliche Mängelanzeige oder einen Musterbrief, um Fristen zu setzen und Ansprüche zu dokumentieren. Das Bundesministerium stellt allgemeine Musterbriefe und Hinweise bereit, die Sie an Ihre Situation anpassen können. [3] Beispiel: "Mängelanzeige wegen Gasgeruch" mit Bitte um sofortige Behebung innerhalb von 48 Stunden und Ankündigung, sonst Schritte wie Meldung an Behörden oder Mietminderung zu prüfen.

FAQ

Wen rufe ich zuerst an, den Notdienst oder den Vermieter?
Bei unmittelbarer Gefahr immer zuerst den Notruf 112; danach informieren Sie den Vermieter und die Hausverwaltung schriftlich.
Verlassen Sie die Wohnung, bis Entwarnung durch Einsatzkräfte oder Fachfirma erfolgt; kehren Sie nur mit deren Freigabe zurück.
Wer trägt Kosten für Notmaßnahmen oder Reparaturen?
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Beseitigung von Gefahren verantwortlich; ausnahmsweise können kurzfristige Notmaßnahmen durch Dritte erforderlich werden, die Sie dokumentieren sollten.

Anleitung

  1. Erkennen: Riechen, prüfen ob weitere Personen betroffen sind, sofort Fenster öffnen (call).
  2. Alarmieren: Notruf 112 informieren und Vermieter verständigen (contact).
  3. Dokumentieren: Fotos, Uhrzeiten und Zeugen notieren (photo).
  4. Schriftlich melden: Mängelanzeige mit Frist an Vermieter senden (form).
  5. Rechtliche Schritte: Bei Nichtbehebung rechtliche Beratung suchen und ggf. Klage vor dem Amtsgericht prüfen (court).

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet – BGB (§§ 535–580a)
  2. [2] Bundesgerichtshof – Informationen zum Gerichtssystem
  3. [3] Bundesministerium der Justiz – Hinweise und Musterbriefe
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.