Gasgeruch melden: Mieterrechte in Deutschland
Was tun bei Gasgeruch im Altbau?
Bei wahrnehmbarem Gasgeruch gilt: Ruhe bewahren, schnell handeln. Verlassen Sie sofort das Gebäude, bringen Sie alle Personen nach draußen und entfernen Sie sich in sicheren Abstand. Zünden Sie keine Feuerquellen an, benutzen Sie keine elektrischen Schalter oder Telefonapparate im Gebäude, da Funken eine Gefahr darstellen können. Rufen Sie den Notruf 112 oder den regionalen Gasnotdienst an.
Nachdem Sie in Sicherheit sind, informieren Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung telefonisch und fordern Sie an, sofort Maßnahmen zu veranlassen. Fordern Sie außerdem den Gasversorger an, den Leitungszustand zu prüfen. Dokumentieren Sie Uhrzeit, Verhalten, Namen der Gesprächspartner und machen Sie wenn möglich Fotos außerhalb des Gefahrenbereichs.
Rechte und Pflichten: Vermieter, Mieter, Mietminderung
Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben und zu erhalten. Tritt durch Gasgeruch eine Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit auf, kann das Mietrecht einschlägige Rechte eröffnen, etwa die Pflicht zur Beseitigung des Mangels und gegebenenfalls eine Mietminderung nach den Regeln des BGB.[1] Melden Sie den Mangel schriftlich (Mängelanzeige) mit Datum, genauer Beschreibung und Fristsetzung zur Beseitigung.
Formulieren Sie die Mängelanzeige klar: Sachverhalt, Datum, gewünschte Frist (z. B. "Bitte Mangel innerhalb von 48 Stunden beheben") und Ihr Kontaktwunsch. Nennen Sie konkrete Folgen, falls keine Abhilfe erfolgt (z. B. Anzeige bei Behörden oder schriftliche Androhung der Mietminderung). Senden Sie das Schreiben per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben, wenn schnelle Reaktion wichtig ist.
FAQ
- Wer zahlt, wenn durch Gasgeruch Schäden entstehen?
- Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, den vertragsgemäßen Zustand herzustellen. Kommt es durch unterlassene Wartung oder gefährliche Leitungen zu Schäden, kann der Vermieter haften.
- Darf ich die Miete kürzen, wenn der Gasgeruch nicht beseitigt wird?
- Bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Nutzung kann eine Mietminderung möglich sein. Informieren Sie den Vermieter schriftlich und dokumentieren Sie den Zustand genau, bevor Sie die Miete mindern.
- An welches Gericht wende ich mich bei Streitigkeiten um Mängel?
- Mietrechtliche Streitigkeiten erster Instanz werden in der Regel vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt; bei Klagen ist die Zivilprozessordnung zu beachten.[2]
Anleitung
- Sofort handeln: Gebäude verlassen, Notruf 112 oder Gasnotdienst anrufen.
- Vermieter informieren: sofort telefonisch und anschließend schriftlich Mängelanzeige senden.
- Dokumentation: Uhrzeit, Geruchsintensität, Fotos und Namen notieren.
- Versorger prüfen lassen: Gasnetzbetreiber oder Installateur um Prüfung und Sperrung bitten.
- Rechtslage prüfen: Bei fehlender Abhilfe fristgerecht schriftlich nachfordern und ggf. rechtliche Schritte erwägen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] §535 BGB – Gesetze im Internet
- [2] §253 ZPO – Klageerhebung, Gesetze im Internet
- [3] Bundesgerichtshof – Informationen und Verfahren