Gasgeruch melden: Mieterrechte in Deutschland

Sicherheit & Notfallschutz 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Ein Gasgeruch im Altbau ist für viele Mieter eine akute Gefahr und Verunsicherung. In diesem Leitfaden erklären wir Schritt für Schritt, wie Mieter in Deutschland sicher handeln, wen sie zuerst kontaktieren und wie sie Rechte nach dem Mietrecht wahrnehmen können. Sie erfahren, wann sofort die Feuerwehr oder der Gasnotdienst zu rufen ist, wie eine formgerechte Mängelanzeige an den Vermieter aussieht und welche Fristen für Meldungen und mögliche Mietminderungen wichtig sind. Die Anleitung richtet sich an Mieter ohne juristische Vorkenntnisse und zeigt praxisnahe Formulierungen, Dokumentationsschritte und zuständige Behörden, damit Sie schnell und rechtssicher reagieren können.

Was tun bei Gasgeruch im Altbau?

Bei wahrnehmbarem Gasgeruch gilt: Ruhe bewahren, schnell handeln. Verlassen Sie sofort das Gebäude, bringen Sie alle Personen nach draußen und entfernen Sie sich in sicheren Abstand. Zünden Sie keine Feuerquellen an, benutzen Sie keine elektrischen Schalter oder Telefonapparate im Gebäude, da Funken eine Gefahr darstellen können. Rufen Sie den Notruf 112 oder den regionalen Gasnotdienst an.

Bei starkem Gasgeruch Gebäude sofort verlassen und den Notruf 112 wählen.

Nachdem Sie in Sicherheit sind, informieren Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung telefonisch und fordern Sie an, sofort Maßnahmen zu veranlassen. Fordern Sie außerdem den Gasversorger an, den Leitungszustand zu prüfen. Dokumentieren Sie Uhrzeit, Verhalten, Namen der Gesprächspartner und machen Sie wenn möglich Fotos außerhalb des Gefahrenbereichs.

Bewahren Sie Fotos, Uhrzeiten und Namen als Nachweis auf.

Rechte und Pflichten: Vermieter, Mieter, Mietminderung

Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben und zu erhalten. Tritt durch Gasgeruch eine Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit auf, kann das Mietrecht einschlägige Rechte eröffnen, etwa die Pflicht zur Beseitigung des Mangels und gegebenenfalls eine Mietminderung nach den Regeln des BGB.[1] Melden Sie den Mangel schriftlich (Mängelanzeige) mit Datum, genauer Beschreibung und Fristsetzung zur Beseitigung.

Eine schriftliche Mängelanzeige hilft später, Ihre Rechte nachzuweisen.

Formulieren Sie die Mängelanzeige klar: Sachverhalt, Datum, gewünschte Frist (z. B. "Bitte Mangel innerhalb von 48 Stunden beheben") und Ihr Kontaktwunsch. Nennen Sie konkrete Folgen, falls keine Abhilfe erfolgt (z. B. Anzeige bei Behörden oder schriftliche Androhung der Mietminderung). Senden Sie das Schreiben per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben, wenn schnelle Reaktion wichtig ist.

FAQ

Wer zahlt, wenn durch Gasgeruch Schäden entstehen?
Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, den vertragsgemäßen Zustand herzustellen. Kommt es durch unterlassene Wartung oder gefährliche Leitungen zu Schäden, kann der Vermieter haften.
Darf ich die Miete kürzen, wenn der Gasgeruch nicht beseitigt wird?
Bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Nutzung kann eine Mietminderung möglich sein. Informieren Sie den Vermieter schriftlich und dokumentieren Sie den Zustand genau, bevor Sie die Miete mindern.
An welches Gericht wende ich mich bei Streitigkeiten um Mängel?
Mietrechtliche Streitigkeiten erster Instanz werden in der Regel vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt; bei Klagen ist die Zivilprozessordnung zu beachten.[2]

Anleitung

  1. Sofort handeln: Gebäude verlassen, Notruf 112 oder Gasnotdienst anrufen.
  2. Vermieter informieren: sofort telefonisch und anschließend schriftlich Mängelanzeige senden.
  3. Dokumentation: Uhrzeit, Geruchsintensität, Fotos und Namen notieren.
  4. Versorger prüfen lassen: Gasnetzbetreiber oder Installateur um Prüfung und Sperrung bitten.
  5. Rechtslage prüfen: Bei fehlender Abhilfe fristgerecht schriftlich nachfordern und ggf. rechtliche Schritte erwägen.
Dokumentation erhöht Ihre Chancen, erfolgreich Rechte durchzusetzen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] §535 BGB – Gesetze im Internet
  2. [2] §253 ZPO – Gesetze im Internet
  3. [3] Bundesgerichtshof – Offizielle Webseite
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.