Gefahr im Verzug in WGs: Mieterrechte Deutschland

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in einer WG in Deutschland kann eine "Gefahr im Verzug" schnelle Entscheidungen erfordern: etwa bei Wasserrohrbruch, Brandgefahr oder akuter Gesundheitsgefahr. Wichtig ist zu wissen, welche Zutrittsrechte Vermieter haben, welche Fristen gelten und wie Sie Ihre Privatsphäre schützen können. Dieser Text erklärt praxisnah die Rechte von Mietern, typische Schritte zur Beweissicherung, welche Formulare hilfreich sind und wann gerichtliche Schritte sinnvoll sein können. Die Hinweise richten sich an WG-Bewohner ohne juristische Vorkenntnisse und zeigen, wie Sie Schäden melden, Notfälle dokumentieren und nötigenfalls das Amtsgericht einschalten können.[1] Am Ende finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, häufige Fragen und Links zu offiziellen Gesetzen und Formularen.

Was ist "Gefahr im Verzug"?

"Gefahr im Verzug" bedeutet, dass bei einem akuten Schaden sofort gehandelt werden muss, weil sonst erheblicher Schaden oder Gefahr für Personen droht. Typische Fälle sind ein geplatztes Rohr, starke Rauchentwicklung oder eine akute Gesundheitsgefährdung durch Schimmelbefall. In solchen Situationen darf der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen Zutritt verlangen, wenn es keine andere Möglichkeit zur Abwehr der Gefahr gibt.

Wann darf der Vermieter eintreten?

Der Vermieter darf nur in engen Ausnahmefällen ohne vorherige Zustimmung eintreten, wenn das Abwarten den Schaden deutlich vergrößern würde oder Gefahr für Leib und Leben besteht. Idealerweise informiert der Vermieter die Mieter vorher; ist das nicht möglich, muss das Vorgehen verhältnismäßig sein.

  • Handeln Sie sofort bei akuter Gefahr und benachrichtigen Sie zunächst den Vermieter, wenn möglich.
  • Ist der Vermieter nicht erreichbar, verständigen Sie Notdienst, Feuerwehr oder Hausmeister je nach Lage.
  • Fotografieren und dokumentieren Sie Schaden, Uhrzeit und mögliche Zeugen zur späteren Beweissicherung.
Bewahren Sie alle Belege und Nachrichten zum Vorfall auf.

Privatsphäre in WGs schützen

Auch in Notsituationen bleibt die Privatsphäre der Mitbewohner wichtig. Entfernen Sie persönliche Gegenstände aus dem Gefahrenbereich, dokumentieren Sie, welche Räume betreten wurden, und fordern Sie beim Vermieter eine kurze schriftliche Bestätigung des Zutritts.

Antworten Sie auf rechtliche Schreiben innerhalb der Fristen, sonst verlieren Sie Rechte.

Formulare und Muster

Praktische Formulare sind zum Beispiel Meldungen von Mängeln oder Schadensanzeigen sowie Musterbriefe zur Aufforderung zur Mängelbeseitigung. Solche Vorlagen helfen, Fristen und Forderungen klar zu benennen; bei Bedarf sollten Sie Fristen schriftlich setzen und Nachweise anfügen.[2]

Was tun, wenn der Vermieter unberechtigt eingetreten ist?

Wenn Sie den Zutritt für unberechtigt halten, dokumentieren Sie das Geschehen, sprechen Sie sofort den Vermieter an und verlangen Sie eine schriftliche Erklärung zum Anlass des Zutritts. Bei größeren Streitigkeiten können Sie rechtliche Schritte erwägen und, falls nötig, das Amtsgericht anrufen. Berufene Instanzen sind das Amtsgericht für Mietstreitigkeiten, Landgericht bei Berufungen und gegebenenfalls der Bundesgerichtshof als höchstes Revisionsgericht.[3]

FAQ

Was zählt als "Gefahr im Verzug"?
Als Gefahr im Verzug gelten akute Gefahren, bei denen sofortiges Handeln erforderlich ist, etwa Rohrbrüche mit Überflutung, Feuer oder akute Gesundheitsgefahr durch starke Schimmelbildung.
Darf der Vermieter nachts ohne Erlaubnis eintreten?
Nur in sehr dringenden Fällen, wenn sonst erheblicher Schaden oder Gefahr für Personen entsteht; ansonsten ist Zutritt ohne Zustimmung nicht erlaubt.
Welche Rechte haben WG-Mitbewohner?
Alle Mieter haben Anspruch auf Schutz der Privatsphäre und müssen über Zutritte informiert werden; beim gemeinschaftlich genutzten Wohnraum gelten zusätzlich die Vereinbarungen im Mietvertrag.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie den Schaden sofort mit Fotos und einer kurzen schriftlichen Notiz.
  2. Informieren Sie Vermieter, Hausverwaltung oder Notdienst und notieren Sie Uhrzeit und Namen der Kontaktperson.
  3. Schicken Sie eine schriftliche Mängelanzeige oder Schadensmeldung und fordern Sie, falls nötig, Mängelbeseitigung innerhalb einer Frist.
  4. Sichern Sie Ihre Privatsphäre: Fordern Sie eine kurze schriftliche Bestätigung des Zutritts und klären Sie, welche Räume betroffen waren.
  5. Kommt es zu einem Rechtsstreit, informieren Sie sich über das zuständige Amtsgericht und bereiten Sie Ihre Dokumentation für die Klage vor.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a — Gesetze im Internet
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — Gesetze im Internet
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) — Offizielle Seite
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.