Gefahr im Verzug: Mieterrechte in Deutschland

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Als Mieter in Deutschland kann die Situation „Gefahr im Verzug“ auftreten, wenn schnelle Maßnahmen nötig sind — zum Beispiel bei Wasserrohrbrüchen, akuter Brandgefahr oder massiven Heizungsstörungen. In solchen Fällen darf der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen Zutritt zur Wohnung verlangen oder Maßnahmen durch Dritte veranlassen. Dieser Artikel erklärt klar und praxisnah, welche rechtlichen Voraussetzungen gelten, wie Sie Fristen, Beweissicherung und Dokumentation handhaben, welche Formulare und Ansprechpartner relevant sind und wie Sie Ihre Privatsphäre schützen. Die Informationen beruhen auf deutschem Mietrecht und enthalten Hinweise zu Behörden, Gerichten und offiziellen Formularen, damit Sie als Mieter Ihre Rechte sicher und selbstbewusst wahrnehmen können. Lesen Sie weiter.

Was bedeutet "Gefahr im Verzug"?

„Gefahr im Verzug" beschreibt eine Lage, in der sofortiges Handeln erforderlich ist, weil sonst erheblicher Schaden oder Gefahr für Personen entsteht. Typische Beispiele sind ein akut platzendes Wasserrohr, akute Brandgefahr oder ein Gasleck. In diesen engen Ausnahmefällen kann der Vermieter oder eine beauftragte Fachfirma ohne vorherige gerichtliche Anordnung tätig werden.[1]

Bei akuter Gefahr können Sofortmaßnahmen gerechtfertigt sein.

Rechtliche Voraussetzungen

Damit Zutritt oder Maßnahmen rechtmäßig sind, müssen die Voraussetzungen des deutschen Mietrechts erfüllt sein: die akute Gefahr muss nachweisbar und unverzüglich sein, milde Mittel dürfen nicht ausreichen und der Eingriff muss verhältnismäßig sein. Gesetzliche Grundlagen finden sich im BGB und in prozessualen Regelungen der ZPO.[1] [2]

Wichtige Formulare

  • Klageformular (Räumung) — Formular beim zuständigen Amtsgericht; wird relevant, wenn Vermieter eine Räumungsklage oder Sie eine Gegenklage einreichen müssen (Beispiel: Vermieter reicht Räumungsklage wegen angeblicher Pflichtverletzung ein).
  • Antrag auf einstweilige Verfügung bzw. andere prozessuale Anträge nach ZPO — wird genutzt, wenn sofortiger gerichtlicher Schutz erforderlich ist (Beispiel: Sofortige Unterbindung gefährdender Maßnahmen durch Dritte).[2]

Was Mieter tun sollten

  • Dokumentieren Sie Schäden sofort mit Fotos, Datum und gegebenenfalls Zeugen.
  • Informieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie Maßnahmen oder eine Stellungnahme an.
  • Beachten Sie Fristen und reagieren Sie innerhalb gesetzter Termine, um Rechte nicht zu verlieren.
  • Im Notfall rufen Sie Rettungsdienst oder Polizei und sorgen Sie für Ihre Sicherheit.
Bewahren Sie alle Nachrichten und Belege zentral auf.

Häufige Fragen

Kann der Vermieter ohne Zustimmung eintreten?
Nur in engen Ausnahmefällen bei Gefahr im Verzug und wenn keine milderen Mittel bleiben. Es ist wichtig, die Maßnahmen zu dokumentieren und gegebenenfalls rechtlich zu prüfen.[1]
Welche Fristen gelten für Mieterreaktionen?
Fristen hängen vom Einzelfall ab; für gerichtliche Schritte und Anträge gelten die Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO), daher sollten Sie Fristen genau beachten.[2]
Wohin kann ich mich wenden, wenn der Vermieter missbräuchlich handelt?
In der Regel an das zuständige Amtsgericht oder die örtlichen Behörden; Beratung und gerichtliche Schritte laufen über das zuständige Gericht.[4]

Anleitung

  1. Schaden sofort dokumentieren (Fotos, Datum, Zeugen).
  2. Vermieter schriftlich informieren und eine angemessene Frist setzen.
  3. Bei akuter Gefahr Notruf wählen und eigene Sicherheit priorisieren.
  4. Wenn nötig Unterlagen sammeln und beim Amtsgericht Klage oder Gegenanträge prüfen lassen.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Gesetze im Internet
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — Gesetze im Internet
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) — Offizielle Website
  4. [4] Justiz — Informationen zu Gerichten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.