Gesundheitsgefahr nachweisen für Mieter in Deutschland

Kündigung durch Mieter 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Als Mieter in Deutschland kann der Nachweis einer Gesundheitsgefahr in der Wohnung entscheidend sein, um Mietminderung, Reparaturen oder eine fristlose Kündigung des Vermieters zu verhindern. Dieser Leitfaden erklärt für Mieter verständlich, welche Beweise wichtig sind — von Fotos über Messprotokolle bis zu ärztlichen Attesten — und wie Sie formelle Schritte einleiten. Ich beschreibe praxisnahe Maßnahmen: welche Behörden und Gerichte zuständig sind, welche Fristen gelten und welche Formulare Sie benötigen. Ziel ist es, Ihnen klare Handlungsschritte zu geben, damit Sie Ihre Rechte gegenüber dem Vermieter sicher und rechtssicher durchsetzen können, ohne unnötige Risiken einzugehen. Der Text zeigt auch, wie Sie Schäden dokumentieren, Fristen beachten und bei Bedarf eine Anzeige oder Klage vorbereiten können.

Was zählt als Gesundheitsgefahr?

Als Gesundheitsgefahr gelten bewohnungsbezogene Mängel, die die physische Gesundheit gefährden können, etwa starker Schimmelbefall, ungenügende Heizversorgung oder giftige Schadstoffe. Relevante Pflichten des Vermieters finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den Regelungen zu Mietvertragspflichten und Mängeln.[1]

  • Fotos von Schimmel, Feuchteschäden und sichtbaren Mängeln.
  • Messprotokolle (Feuchte, Luftqualität, Messgeräte-Ausdrucke).
  • Ärztliche Atteste oder Bescheinigungen bei gesundheitlichen Beschwerden.
  • Zeugenaussagen von Nachbarn oder Mitbewohnern.
Bewahren Sie alle Quittungen, Fotos und Nachrichten chronologisch auf.

Erste Schritte: Dokumentieren und Vermieter informieren

Dokumentation ist entscheidend: senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter und setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung. In vielen Fällen sind Fristen und formale Anforderungen wichtig, damit Sie später Rechte wie Mietminderung oder Schadensersatz durchsetzen können.[2]

  • Fristen beachten: Setzen Sie eine klare Frist zur Behebung des Mangels.
  • Schriftliche Mängelanzeige per Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung.
  • Messungen und Gutachten durch Fachfirmen oder unabhängige Sachverständige einholen.
  • Bei akuter Gefahr Gesundheitsamt oder örtliche Behörden informieren.
Reagieren Sie schnell, denn Fristversäumnisse können Rechte beschneiden.

Wenn der Vermieter nicht reagiert

Reagiert der Vermieter nicht oder lehnt er Maßnahmen ab, haben Mieter mehrere Optionen: Mietminderung, Beauftragung einer Fachfirma auf Kosten des Vermieters (Inzahlungnahme durch Zurückbehaltung nur unter strengen Voraussetzungen) oder Klage vor dem zuständigen Amtsgericht. Zuständig für die erste gerichtliche Instanz ist in der Regel das Amtsgericht.[3]

  • Mietminderung: Prozentuale Reduktion der Miete solange der Mangel besteht.
  • Selbstvornahme: Fachfirma beauftragen, wenn Frist erfolglos verstrichen ist (rechtliche Beratung empfohlen).
  • Kontaktieren Sie Beratungsstellen oder das Gesundheitsamt für akute Gefährdung.

Formulare und Muster

Wichtige Formalien sind z. B. ein schriftliches Mängelprotokoll und eine Mängelanzeige mit Fristsetzung. Musterkündigungen oder Vorlagen für Mängelanzeigen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und auf Justizportalen. Achten Sie bei rechtlichen Schritten auf die Vorgaben der Zivilprozessordnung (ZPO).[4]

Ein vollständig datiertes Protokoll mit Fotos erhöht die Erfolgsaussichten deutlich.

FAQ

Kann ich sofort die Miete mindern?
Sie können die Miete mindern, wenn die Wohnung einen Mangel hat, der die Gebrauchstauglichkeit oder Gesundheit beeinträchtigt. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Einschränkung; dokumentieren Sie den Mangel und informieren Sie den Vermieter schriftlich.
Wer entscheidet über die Höhe der Mietminderung?
Die Höhe bestimmt sich oft nach vergleichbaren Gerichtsurteilen und dem konkreten Ausmaß der Beeinträchtigung; im Streitfall entscheidet das Amtsgericht.
Was macht das Gesundheitsamt?
Das Gesundheitsamt kann Gefahren beurteilen, Messungen anordnen und an den Vermieter Hinweise oder Maßnahmen empfehlen.

Anleitung

  1. Schritt 1: Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos, Datumsangaben und Messwerten.
  2. Schritt 2: Senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter mit Fristsetzung.
  3. Schritt 3: Informieren Sie bei akuter Gesundheitsgefahr das Gesundheitsamt.
  4. Schritt 4: Suchen Sie rechtliche Beratung oder reichen Sie bei Bedarf Klage beim Amtsgericht ein.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet — Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  2. [2] Gesetze im Internet — Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Deutsches Justizportal — Informationen zu Gerichten
  4. [4] Bundesministerium der Justiz — Informationen und Muster
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.