Härteeinwand für Mieter in Deutschland richtig prüfen
Als Mieter in Deutschland können Sie einen Härteeinwand nutzen, wenn eine Kündigung oder Räumung von Sozialwohnung unzumutbare Folgen für Sie oder Ihre Haushaltsangehörigen hätte. Dieser Text erklärt verständlich, welche Voraussetzungen gelten, welche Behörden und Formulare relevant sind und wie Sie Unterlagen für einen erfolgreichen Härteeinwand sammeln. Ziel ist, Ihnen praxisnahe Schritte an die Hand zu geben, damit Sie Fristen einhalten, wichtige Nachweise sichern und rechtzeitig Widerspruch oder Stellungnahmen einreichen. Die Hinweise gelten besonders für Mieter von Sozialwohnungen und zeigen, wie Sie Ihre Situation vor dem Amtsgericht und gegenüber dem Vermieter darstellen können.
Was ist ein Härteeinwand?
Ein Härteeinwand ist ein formaler Einwand, mit dem Sie darlegen, dass die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie eine besondere Härte bedeuten würde. Bei Sozialwohnungen ist das Ziel, Obdachlosigkeit oder den Verlust wichtiger Leistungen zu vermeiden. Rechtsgrundlagen finden sich im Mietrecht des BGB sowie in speziellen Regelungen zur Wohnraumförderung und Sozialwohnungen.[1][2]
Wann kann ein Härteeinwand helfen?
- Bei drohender Räumung oder Räumungsklage, wenn Ersatzwohnraum nicht rechtzeitig verfügbar ist
- Bei Zahlungsrückständen wegen vorübergehender Notlagen, die belegt werden können
- Wenn kurzfristige Fristen eine Wohnungssuche unmöglich machen oder unzumutbar erscheinen
- Bei Verlust des Wohnberechtigungsscheins (WBS) und der damit verbundenen Förderansprüche
Formulare und Behörden
Wichtige Formulare und Anträge sollten Sie frühzeitig bei der zuständigen Behörde einreichen. Beispiele und offizielle Hinweise:
- Antrag auf Wohnberechtigungsschein (WBS) – beantragen Sie den WBS bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung, etwa per Serviceportal (Beispiel Berlin: Antrag und Informationen zur Ausstellung).
- Schriftlicher Widerspruch bzw. Härteeinwand gegen Kündigung – legen Sie Ihre Gründe schriftlich dar und fügen Sie Nachweise bei, zum Beispiel ärztliche Atteste oder Sozialbescheide.
- Unterlagen: Mietvertrag, Zahlungseingänge, Bescheide des Jobcenters oder Sozialamtes als Belege für Härten.
Für die rechtliche Bewertung ziehen Sie die relevanten gesetzlichen Regelungen hinzu und nennen diese im Schreiben an Vermieter oder Gericht.[1][2]
Praktische Schritte zur Vorbereitung
- Sammeln Sie Nachweise (Arztberichte, Kostenvoranschläge, Sozialbescheide) und erstellen Sie eine Übersicht mit Datum und Inhalt.
- Verfassen Sie einen klaren Härteeinwand, nennen Sie konkrete Härtegründe und fügen Sie Kopien der Belege bei.
- Kontaktieren Sie vorab das Sozialamt oder die zuständige Wohngeldstelle, um Fördermöglichkeiten oder Übergangslösungen zu klären.
- Wenn eine Räumungsklage anhängig ist, legen Sie den Härteeinwand dem Amtsgericht als Stellungnahme vor oder reichen Sie Einwendungen fristgerecht ein.
- Fertigen Sie für eigene Unterlagen eine geordnete Akte mit Kopien aller Schreiben und Einlieferungsnachweisen.
FAQ
- Was muss in einem Härteeinwand stehen?
- Im Härteeinwand sollten Sie die konkrete Härte beschreiben, Nachweise beifügen und eine Fristangabe sowie Ihre Kontaktdaten nennen.
- Kann ich gegen eine Kündigung Widerspruch einlegen?
- Ja, Sie können schriftlich Widerspruch oder einen Härteeinwand einlegen und beim Vermieter und Gericht vorbringen.
- Wer entscheidet über Sozialwohnungsfragen und WBS?
- Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins erfolgt durch die örtlichen Wohnungsbehörden oder Stadtverwaltungen.
Anleitung
- Sammeln Sie alle relevanten Nachweise und erstellen Sie eine chronologische Liste der Ereignisse.
- Schreiben Sie den Härteeinwand als formloses Schreiben mit Datum, Unterschrift und Begründung.
- Senden Sie das Schreiben per Einschreiben oder persönlich an den Vermieter und gegebenenfalls an das Gericht.
- Reichen Sie gegen eine Räumungsklage fristgerecht Stellung beim zuständigen Amtsgericht ein.
- Prüfen Sie parallel Förder- und Unterstützungsangebote bei sozialen Stellen und beantragen Sie gegebenenfalls Hilfe.
Hilfe und Unterstützung
- Informationen zum BGB §535
- Informationen zum Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
- Beispiel: Antrag auf Wohnberechtigungsschein (WBS) in Berlin