Haustiere in der WG: Mieterrechte in Deutschland

Mieterschutz & Grundrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Mieter in Deutschland, die in einer Wohngemeinschaft leben und ein Haustier halten wollen oder bereits halten, stehen häufig vor Unsicherheiten: Erlaubt der Mietvertrag Tiere, kann der Vermieter pauschal verbieten und welche Folgen hat ein Verstoß? Dieser Text erklärt praxisnah, welche Rechte und Pflichten Mieter haben, wie Sie Klauseln im Mietvertrag juristisch prüfen, welche Fristen gelten und wann das Amtsgericht zuständig ist. Lesen Sie Schritt für Schritt, wie Sie Schäden und Allergien dokumentieren, eine schriftliche Erlaubnis einholen und sich gegen unberechtigte Kündigungsversuche schützen können.

Wann darf ein Vermieter Haustiere verbieten?

Ein generelles Verbot von Haustieren im Mietvertrag ist nicht automatisch immer wirksam. Nach den Grundsätzen des Mietrechts können Gerichte Abwägungen vornehmen: Kleine Haustiere wie Fische oder Kleintiere werden oft toleriert, während bei Hunde- oder Katzenhaltung der Wohnraum, andere Mieterinteressen und die Art des Tiers berücksichtigt werden. Gesetzliche Rahmenregeln finden sich im Mietrecht des BGB und in dazu ergangener Rechtsprechung.[1]

In vielen Fällen entscheidet der konkrete Einzelfall über die Zulässigkeit von Haustieren.

Worauf Mieter in der WG bei der Vertragsprüfung achten sollten

Prüfen Sie den Mietvertrag genau: Gibt es eine ausdrückliche Klausel zur Tierhaltung oder allgemeine Hausordnungen, die Haustiere regeln? Achten Sie auf unklare Formulierungen und bitten Sie um schriftliche Klarstellungen. Falls Sie bereits Tiere halten, sammeln Sie Belege für schadensfreies Verhalten und Rücksichtnahme gegenüber Mitbewohnern.

  • Dokumentation: Fotos, Zeugen und E-Mail-Verkehr aufbewahren, um Verhalten und Unverletzlichkeit des Mietobjekts zu belegen.
  • Mietvertrag prüfen: Klauseln zur Tierhaltung und Hausordnung genau lesen und bei Unklarheiten nachfragen.
  • Mitbewohner informieren: Abstimmung in der WG kann Konflikte vermeiden und Zustimmungen schriftlich sichern.
Holen Sie vor Anschaffung eines Tiers die Zustimmung des Vermieters schriftlich ein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Wenn der Vermieter widerspricht: Rechte und Fristen

Der Vermieter kann unter bestimmten Umständen die Tierhaltung untersagen oder eine Abmahnung aussprechen. Reagieren Sie zeitnah: Widersprechen Sie schriftlich und fordern Sie eine konkrete Begründung. Achten Sie auf Fristen, zum Beispiel für eine Räumungsklage oder formelle Mahnungen nach der ZPO, und suchen Sie frühzeitig rechtlichen Rat, wenn Sie eine Kündigung erhalten.[2]

Reagieren Sie nicht auf eine Abmahnung, kann das rechtliche Nachteile und im Extremfall eine Kündigung nach sich ziehen.

Beweise sammeln und vor Gericht vortragen

Gute Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen: Halten Sie Fotos, Tierarztbelege, schriftliche Zustimmungen und Protokolle über Lärm oder Schäden bereit. Falls ein Verfahren nötig wird, ist das Amtsgericht die erste Instanz für viele mietrechtliche Streitigkeiten; spätere Rechtsmittel führen zum Landgericht oder BGH.[3]

Je konkreter und zeitnäher die Belege, desto stärker steht Ihre Position vor Gericht.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Zu den typischen Fehlern gehören: nur mündliche Absprachen, fehlende Dokumentation, und das Ignorieren von Fristen. Vermeiden Sie das eigenmächtige Entfernen von Haustieren ohne rechtliche Klärung, denn in manchen Fällen besteht Kündigungsschutz für Mieter.

  • Nicht ignorieren: Reagieren Sie immer schriftlich auf Beanstandungen des Vermieters.
  • Schäden sofort beheben: Bieten Sie an, kleine Schäden fachgerecht zu reparieren oder zu ersetzen.

FAQ

Darf der Vermieter Haustiere grundsätzlich verbieten?
Ein pauschales Verbot ist nicht automatisch zulässig; Gerichte prüfen im Einzelfall, ob die Interessen abgewogen wurden und ob das Tier konkrete Nachteile verursacht. Für die rechtliche Bewertung sind die Vorschriften des BGB relevant.[1]
Brauche ich die Zustimmung aller Mitbewohner in einer WG?
Verhältnisse in der WG sind oft durch den Mietvertrag und interne Vereinbarungen geregelt. Schriftliche Zustimmungen schaffen Klarheit, aber rein interne WG-Absprachen ersetzen nicht immer die Zustimmung des Vermieters.
Was tun bei einer Abmahnung oder Kündigung wegen eines Haustiers?
Antworten Sie schriftlich, dokumentieren Sie Ihre Sicht und suchen Sie rechtliche Beratung. Mietrechtliche Streitigkeiten werden meist vor dem Amtsgericht verhandelt; beachten Sie Fristen der ZPO.[2]

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie Haltung und Verhalten des Tiers mit Fotos, Tierarztbelegen und Zeugenangaben.
  2. Prüfen Sie schriftlich den Mietvertrag und verlangen Sie bei Unklarheiten eine konkrete schriftliche Auskunft vom Vermieter.
  3. Suchen Sie das Gespräch mit Vermieter und Mitbewohnern und halten Sie getroffene Vereinbarungen schriftlich fest.
  4. Wenn nötig, bereiten Sie Unterlagen für ein gerichtliches Verfahren vor und reichen Sie fristgerecht Klage oder Widerspruch ein.

Hilfe und Unterstützung

  • Hotline der Justizportale und Amtsgerichte für Verfahrensfragen.
  • Beratung und Informationsseiten des Bundesministeriums der Justiz.
  • Bundesgerichtshof für Leitsätze und aktuelle Rechtsprechung im Mietrecht.

  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – gesetze-im-internet.de
  3. [3] Justizportal – Informationen zu Amtsgerichten und Verfahren
  4. [4] Bundesgerichtshof (BGH) – aktuelle Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.