Heizungsausfall im Winter: Mieter-Checkliste Deutschland
Was Sie sofort tun sollten
Handeln Sie schnell, dokumentieren Sie den Ausfall und informieren Sie den Vermieter schriftlich. Notieren Sie Uhrzeiten, Dauer und alle Folgen (z. B. eingefrorene Leitungen, Ausfall von Warmwasser). Achten Sie darauf, Fristen zu setzen und Kopien aller Nachrichten aufzubewahren.
- Fotos und Datumsstempel von Thermometern, Heizkörpern und Schadstellen anfertigen (evidence).
- Schriftliche Mängelanzeige per E‑Mail oder Einschreiben an den Vermieter senden und Frist setzen (form).
- Konkrete Frist nennen, bis wann der Mangel behoben sein muss (deadline).
- Bei drohenden Schäden Handwerker kontaktieren oder Fotos von provisorischen Maßnahmen sichern (repair).
Welche Gesetze und Rechte gelten
Vermieter sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten; Heizung und Warmwasser gehören dazu.[1] Die Heizkostenverordnung regelt, wie Heizkosten verteilt werden und wann Kostenangaben erforderlich sind.[2] Wenn Fristen verstrichen sind und keine Lösung gefunden wird, regelt die Zivilprozessordnung (ZPO) den Weg zur gerichtlichen Klärung vor dem Amtsgericht.[3]
Welche Nachweise sind wichtig
Sammeln Sie Beweise systematisch: Fotos, Videos mit Datum/Uhrzeit, Temperaturmessungen, Zeugenaussagen von Nachbarinnen und Nachbarn sowie jede schriftliche Kommunikation mit dem Vermieter.
- Fotos, Videos und Temperaturprotokolle erstellen und sichern.
- Kopien aller Mails, Nachrichten und der Mängelanzeige aufbewahren.
- Datum und Uhrzeit von Anrufen notieren und ggf. Zeugen benennen.
Praktische Musterschritte bei Heizungsausfall
Die folgende Liste zeigt typische Schritte, die Mieterinnen und Mieter in Deutschland praktisch ergreifen können, um Ansprüche vorzubereiten und Fristen zu wahren.
- Beweise sichern: Fotos und Temperaturaufzeichnungen sofort erstellen.
- Schriftliche Mängelanzeige an Vermieter senden und eine klare Frist setzen.
- Falls notwendig, kurzfristig Handwerker kontaktieren und Kostenbelege sammeln.
- Bei fehlender Reaktion rechtliche Schritte prüfen und Unterlagen für das Amtsgericht vorbereiten.
FAQ
- Wann darf ich als Mieter die Miete mindern?
- Bei erheblichen Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit, etwa dauerhaft fehlender Heizung im Winter, können Sie mindern; die Höhe hängt vom Ausmaß und der Dauer ab.
- Wie setze ich eine angemessene Frist?
- Formulieren Sie schriftlich eine konkrete Frist (z. B. 3 Arbeitstage) zur Behebung des Mangels und kündigen Sie weitere Schritte an, wenn keine Abhilfe erfolgt.
- Wann wird das Amtsgericht zuständig?
- Wenn keine Einigung möglich ist oder es um Zahlungsklagen bzw. Räumungsklagen geht, sind in der Regel die Amtsgerichte zuständig; die ZPO regelt das Verfahren.
Anleitung
- Sofort: Fotos, Videos und Temperaturprotokoll erstellen.
- Schriftliche Mängelanzeige an Vermieter senden und konkrete Frist nennen.
- Provisorische Maßnahmen dokumentieren und Handwerkerbelege sichern.
- Bei ausbleibender Reaktion: Akten anlegen und ggf. Klage beim Amtsgericht vorbereiten.
Hilfe und Unterstützung
- Formulare: Zivilprozessordnung (ZPO) und Klageeinreichung (gesetze-im-internet.de)
- Gesetzestexte: BGB §§ 535–536 zur Instandhaltung und Mietminderung (gesetze-im-internet.de)
- Heizkostenverordnung (HeizkostenV) für Abrechnungspflichten (gesetze-im-internet.de)