Indexmiete: Sonderkündigungsrecht für Mieter in Deutschland

Kündigung durch Mieter 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Mieter in Deutschland stehen bei Indexmieten vor besonderen Fragen, wenn der Vermieter die Miete an den Verbraucherpreisindex koppelt. Dieses Praxis-orientierte Kapitel erklärt, welche Kündigungsrechte Mieter haben, unter welchen Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht entstehen kann, welche Fristen gelten und welche Belege Sie benötigen. Ich zeige Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie eine wirksame Kündigung vorbereiten, welche Formulare und offiziellen Stellen relevant sind und wie Sie das Amtsgericht oder, im Streitfall, höhere Instanzen erreichen. Die Sprache ist bewusst einfach gehalten, damit Sie als Mieter Ihren Mietvertrag und die Indexklausel besser verstehen und Ihre Rechte in Deutschland selbstsicher wahrnehmen können. Dazu gehören praktische Mustertexte, Hinweise zu Beweismitteln wie Abrechnungen und Heizkosten sowie Tipps zur Kommunikation mit dem Vermieter und zur Dokumentation.

Was bedeutet Sonderkündigungsrecht bei Indexmiete?

Bei einer Indexmiete verändert sich die vertraglich vereinbarte Miete entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex. Ein Sonderkündigungsrecht kann entstehen, wenn die Indexanpassung zu einer erheblichen und für den Mieter nicht zumutbaren Mehrbelastung führt oder wenn die Indexklausel fehlerhaft formuliert ist. In vielen Fällen prüfen Gerichte, ob die Vereinbarung transparent ist und ob formelle Vorgaben eingehalten wurden. Für gesetzliche Grundlagen siehe [1].

Indexmiete bindet die Miete an die Inflationsentwicklung.

Wann können Mieter kündigen?

Mieter können ein Sonderkündigungsrecht haben, wenn die Indexanpassung eine unzumutbare Härte darstellt, wenn die Klausel rechtswidrig ist oder wenn vertragliche Mitteilungspflichten verletzt wurden. Entscheidend sind konkrete Umstände wie Höhe der Erhöhung, Haushaltseinkommen und Dauer der Belastung. Bei Unsicherheit ist rechtzeitige Dokumentation wichtig.

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Wichtige Voraussetzungen

  • Nachweis der tatsächlichen Mieterhöhung durch Vergleichsabrechnungen und Bescheide.
  • Prüfung, ob die Indexklausel klar und schriftlich im Mietvertrag steht.
  • Einhaltung von Kündigungsfristen und formellen Vorgaben.
  • Abwägung, ob ein Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht nötig ist.

Wie formuliere ich eine Sonderkündigung?

Eine Sonderkündigung muss klar, schriftlich und unterschrieben erfolgen. Nennen Sie den Grund (z. B. unzumutbare Erhöhung durch Indexanpassung), das Datum, den gewünschten Beendigungszeitpunkt und fügen Sie Belege bei. Nutzen Sie offizielle Muster, wenn verfügbar, und senden Sie das Schreiben per Einschreiben oder persönlich gegen Empfangsbestätigung.

Bewahren Sie eine Kopie und den Versandnachweis der Kündigung auf.
  • Beispieltext: Die Mieterhöhung durch Indexanpassung stellt eine unzumutbare Härte dar; ich kündige zum XX.XX.XXXX.
  • Fügen Sie Abrechnungen und Vergleichsbelege als Anlage bei.
  • Senden Sie die Kündigung rechtzeitig und dokumentiert.

Rechte und Pflichten während der Kündigungsfrist

Während der Kündigungsfrist bleibt der Mietvertrag grundsätzlich wirksam: Miete ist weiter zu zahlen, und der Vermieter muss seinerseits Pflichtverletzungen vermeiden. Widersprüche zur Kündigung sollten schriftlich erfolgen. Bei Unklarheiten kann das Amtsgericht die Rechte klären. Bei Rechtsstreitigkeiten sind Fristen nach der Zivilprozessordnung zu beachten [2].

Klären Sie offene Fragen möglichst vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich.

FAQ

Was ist eine Indexmiete?
Eine Indexmiete koppelt die Miete an den Verbraucherpreisindex; die Miete erhöht oder senkt sich entsprechend der Indexentwicklung.
Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht?
Bei unzumutbarer Mehrbelastung, formeller Fehlern in der Klausel oder bei Verletzung von Mitteilungspflichten kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen.
Muss ich während der Kündigungsfrist weiter Miete zahlen?
Ja, bis die Kündigung wirksam ist, besteht grundsätzlich Zahlungsverpflichtung, außer das Gericht ordnet etwas anderes an.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle relevanten Mietabrechnungen und Schreiben zur Indexanpassung.
  2. Prüfen Sie die Indexklausel im Mietvertrag auf Formulierungsfehler.
  3. Setzen Sie Fristen: Kündigungsdatum bestimmen und Versandart (Einschreiben) wählen.
  4. Wenn nötig, informieren Sie das Amtsgericht oder holen Sie eine Entscheidung ein; notieren Sie das Aktenzeichen.
  5. Kommunizieren Sie schriftlich mit dem Vermieter und dokumentieren Sie alle Antworten.
  6. Reichen Sie gegebenenfalls Klage beim zuständigen Amtsgericht ein, falls keine Einigung möglich ist.

Wichtiges in Kürze

  • Kündigungsfristen und Formvorschriften sind strikt einzuhalten.
  • Dokumentation aller Erhöhungen und Mitteilungen ist entscheidend.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 535–580a
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – Verfahrensregeln
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) – Mietrechtliche Rechtsprechung
  4. [4] Bundesministerium der Justiz – Formulare und Service
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.